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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Versicherungsvertrag auf ihren Namen abschließt. Als Ansprech- und Vertragspartner der Assekuranz gelten für den Versicherungsnehmer somit alle Rechte und Pflichten, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Das heißt, der Versicherungsnehmer ist zum einen die Person, die den Vertrag kündigen oder aber Änderungen vornehmen kann. Zum anderen muss der Versicherungsnehmer die Beiträge zahlen und allen anderen Pflichten nachkommen, zum Beispiel der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder der unverzüglichen Meldung eines Schadens. In der Kfz-Sparte gehört der Versicherungsnehmer, anders als bei Lebens- und Krankenversicherungen, automatisch zum Kreis der versicherten Personen. Allerdings: Der Versicherungsnehmer muss nicht Halter oder Fahrer des versicherten Fahrzeugs sein. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Vater die Versicherung für das Auto des Sohnes oder Tochter – meist im Sinne einer Zweitwagenversicherung – auf seinen Namen abschließt.