Versicherungspflicht
In der Bundesrepublik gilt für nahezu alle Kraftfahrzeuge eine Versicherungspflicht. Das heißt, der Halter muss nachweisen, dass für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen oder zumindest beantragt wurde. Ohne diesen Nachweis, der inzwischen über eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (Info) erfolgt, wird kein Fahrzeug zugelassen. Zudem dürfen Fahrzeuge, für die kein Versicherungsschutz besteht, nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Versicherungspflicht darüber hinaus vor, wie hoch die Deckungssummen der Kfz-Versicherung mindestens sein müssen, um für möglichst alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Die Basis für die Vorschriften bildet das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), insbesondere Paragraf 1. Sinn und Zweck der Versicherungspflicht bestehen darin, sicherzustellen, dass der Verursacher eines Schadens oder Unfalls den geforderten Schadenersatz zahlen kann und der Geschädigte nicht leer ausgeht.