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Vertragsstrafe

Der Verlockung, im Antrag für eine Versicherung falsche Angaben zu machen, um sich eine günstigere Prämie zu erschleichen, sollte man besser nicht erliegen. Wer zum Beispiel vorgibt, einen Garagenstellplatz zu haben, in Wirklichkeit aber unter der Laterne parkt, oder verschweigt, dass Fahrer unter 23 Jahren ans Steuer dürfen, muss mit einer Nachzahlungsforderung und darüber hinaus mit einer Vertragsstrafe rechnen. Das gilt auch, wenn die Kfz-Versicherung nicht über Veränderungen informiert wird, die während der Vertragslaufzeit auftreten. Die Nachzahlung orientiert sich an dem Beitrag, der regulär hätte gezahlt werden müssen und wird für das gesamte Versicherungsjahr berechnet. Die Vertragsstrafe, die zusätzlich erhoben werden kann, entspricht ebenfalls der Versicherungsprämie. In dem Fall werden mindestens 100 Prozent des Jahresbeitrags in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls können sich vorsätzlich falsche Angaben auch auf die Selbstbeteiligung auswirken.