A B D E F G H I J K M N O P R S T V W Y Z

Wagniswegfall

Der Wagniswegfall wird auch als Risikowegfall bezeichnet. Das heißt: Das versicherte Wagnis bzw. Risiko fällt weg und der Versicherungsschutz erübrigt sich. Im Rahmen der Kfz-Versicherung handelt es sich um einen Wagniswegfall, sobald das Auto verkauft oder verschrottet wird. Mit dem Verkauf oder der Abmeldung erlischt auch der Versicherungsvertrag. Die Assekuranz haftet dann lediglich im Rahmen der einmonatigen Nachhaftung für etwaige Schäden. Abhängig davon, wie lange der Vertrag bestanden hat, wird nach dem Risikowegfall gegebenenfalls über einen Kurztarif abgerechnet. Sollte der Kunde sein neues Auto nach dem Fahrzeugwechsel wieder bei der gleichen Assekuranz versichern, verrechnen die Unternehmen das Guthaben aus dem alten Vertrag üblicherweise mit dem neuen Beitrag. Wird also direkt nach dem Wagniswegfall ein neuer Vertrag aufgesetzt, reduziert sich der erste Beitrag anteilig um die bereits für den Vorvertrag gezahlte Prämie.