Wechselkennzeichen
Das Prinzip des Wechselkennzeichens sieht vor, dass an mehreren Fahrzeugen eines Halters ein Nummernschild genutzt werden darf, sofern immer nur ein Auto bzw. Motorrad aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Dazu muss ein Teil des Kennzeichens von einem auf das andere Fahrzeug umgesteckt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass tatsächlich nur ein Auto zur gleichen Zeit fährt. Realität ist das Wechselkennzeichen bereits seit längerer Zeit in Österreich und der Schweiz. Dort darf das Wechselkennzeichen an drei bzw. zwei Fahrzeugen – vorausgesetzt, es handelt sich um die gleiche Fahrzeugklasse – angebracht werden. Der Vorteil: Ersparnisse bei der Steuer und der Kfz-Versicherung. In der Bundesrepublik wurde das Wechselkennzeichen ebenfalls eingeführt, um den Verkauf umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern. Allerdings muss (nach dem jetzigen Stand der Dinge, 01. Juli 2012) für alle Fahrzeuge die reguläre Kfz-Steuer gezahlt werden.
Ratgeber zum Wechselkennzeichen