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Wenigfahrerrabatt

Nicht jeder Autofahrer sitzt mehrere Stunden am Tag hinter dem Steuer und kommt auf Zigtausende Kilometer pro Jahr – zum Beispiel Berufspendler. Es gibt auch sogenannte Wenigfahrer. Weil sie vergleichsweise wenig fahren und damit seltener dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt sind, räumt die Versicherungsbranche ihnen einen Wenigfahrerrabatt ein. Ab wann ein solcher Nachlass möglich ist, richtet sich nach den Tarifbedingungen der jeweiligen Assekuranz. In der Regel spricht die Branche bis zu einer Fahrleistung von 9.000 Kilometern pro Jahr von einem Wenigfahrer. Diese Daten müssen bereits im Antrag auf die Kfz-Versicherung genannt werden. Allerdings macht es keinen Sinn, weniger Kilometer anzugeben, als tatsächlich gefahren werden. Die Unternehmen prüfen, ob die Bedingungen für den Wenigerfahrerrabatt erfüllt werden und fragen nach dem Kilometerstand. Wer schummelt, dem drohen eine Nachzahlung und möglicherweise eine Vertragsstrafe.