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Werkstattbindung

Die Werkstattbindung gehört zu den relativ jungen Tarifoptionen bei der Kfz-Versicherung. Vereinbart der Kunde mit seiner Assekuranz eine Werkstattbindung, ist er verpflichtet, sein Fahrzeug im Schadenfall bei einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Damit besteht keine freie Werkstattwahl mehr. Heißt: Der Versicherungsnehmer muss die Dienste eines von der Assekuranz vorgeschriebenen Betriebes in Anspruch nehmen. Anderenfalls würden die Kosten nicht übernommen und es droht darüber hinaus noch eine Vertragsstrafe. Geworben wird für die Werkstattbindung mit einem Nachlass auf die Prämie für die Kaskoversicherung, der bis zu 15 Prozent ausmachen kann. Bei Fahrzeugen, die geleast oder über den Händler finanziert wurden, besteht häufig bereits eine Werkstattbindung, die mit den Vorgaben der Kfz-Versicherung kollidieren könnte. Ansonsten lohnt sich die Vereinbarung vor allem, wenn der Partnerbetrieb in der Nähe ist und das Vertrauen des Kunden genießt.
Ratgeber zu Tarifen mit Werkstattbindung