Widerrufsrecht
Sollte sich ein Versicherungsvertrag im Nachhinein als zu teuer erweisen oder doch nicht zu 100 Prozent den Wünschen des Kunden entsprechen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Kfz-Versicherung. Dieses Recht räumt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit ein, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt, sobald dem Kunden der Versicherungsschein bzw. die Police sowie die Vertragsbedingungen ausgehändigt wurden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, schriftlich und in verständlicher Form auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Wird der Kunde nicht über sein Widerrufsrecht informiert, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn die Versicherung ihrer Informationspflicht nachgekommen ist. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, auf welchem Weg eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Bei Online-Verträgen gilt das Fernabsatzgesetz, in dem das Recht auf Widerruf über den Paragrafen 312d geregelt wird.
Umfangreiche Informationen zum 14-tägigen Widerrufsrecht