Youngtimer Versicherung
Ältere Fahrzeuge haben seit jeher eine besondere Anziehungskraft. Unterschieden werden muss dabei zwischen Old- und Youngtimern. Während der Begriff Oldtimer durchaus gängig ist, ist die Bezeichnung Youngtimer noch weitgehend unbekannt. Sie steht für Fahrzeuge, die noch nicht den Status eines Oldtimer erreicht haben, also noch keine 30 Jahre auf dem Buckel haben, dafür aber mindestens 15 Jahre alt sind. Youngtimer der ersten Generation stammen aus der Zeit von 1970 bis 1980, die der zweiten Generation kamen spätestens 1990 auf den Markt. Für diese Modelle bieten viele Versicherungsunternehmen analog zur Oldtimer-Versicherung eine spezielle Youngtimer Versicherung an. Hierbei gilt es, genau auf die Voraussetzungen zu achten. Üblich ist, dass die Youngtimer-Versicherung nur für Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Erstzulassungsdatum gewährt wird. Zudem muss das Auto sich im Originalzustand befinden, einen Mindestwert haben und darf nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden.