Zulassungsbescheinigung Teil I und II
Seit Oktober 2005 gibt es statt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Damit wurden die entsprechenden EU-Richtlinien in nationales Recht umgewandelt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein ersetzt und ist gelb/rot gehalten. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist gelb/blau und Ersatz für den Fahrzeugbrief. Bei den Zulassungsbescheinigungen handelt es sich, wie bei den Vorgängern, um amtliche Urkunden, die bestätigen, dass ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist. Die alten Papiere gelten so lange, bis durch einen Halterwechsel oder einen Umzug die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen nötig wird. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden dann gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgetauscht. Ziel der neuen Papiere, die in ganz Europa eingeführt wurden: Sie sollen die Zulassung europaweit vereinheitlichen und für einen besseren Datenschutz sorgen.