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Zweitwagen

Wenn ein zweites Auto vorhanden ist, spricht man gemeinhin vom Zweitwagen. Versicherungstechnisch wird ein solcher Zweitwagen, der auf den Halter des Erstfahrzeugs zugelassen wurde, normalerweise in die Schadenfreiheitsklasse ½ gleich bei 125 Prozent eingestuft. Viele Unternehmen arbeiten inzwischen allerdings mit einer Zweitwagenregelung, die eine günstigere Schadenfreiheitsklasse ermöglicht. Dabei ist es nicht einmal zwangsläufig nötig, dass der Zweitwagen bei der gleichen Assekuranz versichert wird wie das erste Auto. Welche Schadenfreiheitsklasse angeboten wird, richtet sich nach den Tarifen und Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Zum Teil müssen bestimmte Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung erfüllt werden, zum Beispiel, dass kein Fahrer unter 23 Jahren ans Steuer darf. Dann ist es durchaus möglich, dass für den Zweitwagen die gleiche SF-Klasse gewährt wird wie für den Erstwagen. Interessant ist diese Variante vor allem für Fahranfänger, die bei der Kfz-Versicherung sparen und sich später den Rabatt übertragen lassen wollen.
Mit der Zweitwagenversicherung richtig Geld sparen: So geht`s