Nutzung des Kfz: privat vs. geschäftlich

Kfz-Versicherer unterscheiden bei der Berechnung der Beiträge zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung eines Fahrzeugs und fragen im Antrag für die neue Police explizit, wie das Auto vorwiegend genutzt wird. Unter der privaten Nutzung eines Autos versteht die Branche private Fahrten, zu denen auch der Weg zur Arbeit bzw. zu beruflich bedingten Terminen (Seminar, Fortbildung, Tagung) zählen. Giben Sie beim Versicherungsantrag an, das Kfz überwiegend für private Fahrten zu nutzen, stellt die geschäftliche Nutzung lediglich eine Ausnahme dar. Sobald Sie das Kfz im gewerblichen oder geschäftlichen Einsatz haben, müssen Sie dies umgehend der Versicherung melden. Andernfalls drohen Vertragsstrafen oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung

Eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn das Fahrzeug eben genau für diese Fahrten genutzt wird. Das trifft zum Beispiel auf Handelsvertreter zu, die aus geschäftlichem Grund zu ihren Kunden fahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es Gewerbe- oder Privatkunden sind. Es zählt der Anlass der Fahrt und in welchem Zusammenhang gefahren wird. Ebenso brauchen Handwerker, die mit Werkzeugen und Installationsmaterial zu ihren Kunden fahren, spezielle Versicherungspakete. Alle Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gerechnet werden, müssen mind. die geschäftliche/gewerbliche Nutzung beinhalten. Hier darf man nicht über eine private Kfz-Versicherung versichern. Lieferdienste, Umzugsfirmen und Unternehmen egal welcher Größe benötigen immer den speziellen Versicherungsschutz. Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer müssen sich ganz genauso daran halten, ihr Geschäftsfahrzeug auch für die geschäftliche / gewerbliche Nutzung versichert zu haben.

Auto privat versichert – darf ich es geschäftlich nutzen?

Nein, wenn Sie eine reine private Kfz-Versicherung haben, dann dürfen Sie auf keinen Fall das Fahrzeug geschäftlich oder gewerblich nutzen! Im Schadenfall besteht kein Versicherungsschutz wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Sobald Sie also eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung erwägen, muss das die Versicherungsgesellschaft wissen!

Tarife für geschäftliche und gewerbliche Nutzung

Wenn Sie ein Fahrzeug gewerbsmäßig nutzen, dann müssen Sie den richtigen Versicherungsschutz haben. Mit den Online-Rechnern kommen Sie hier nicht weit, da diese nur Privattarife hinterlegt haben. Ebenso erlauben die meisten Direkt- und Internetversicherungen gar keine gewerbliche Nutzung, da sie alle Tarife nur auf private Nutzung ausgelegt haben. Fragen Sie bei uns an, wir helfen Ihnen weiter und organisieren die passende Versicherung.

Autos und andere Fahrzeugarten

Nicht nur Autos, insbesondere Transporter und Lieferwagen, Pickups und schlichtweg LKW-/Nutzfahrzeuge unterliegen fast immer der gewerblichen Nutzung. Hier können wir Ihnen die entsprechenden Tarife anbieten, die auch die private Nutzung erlauben.

Ist die Kfz-Versicherung bei gewerblicher Nutzung teurer?

Nein, so pauschal kann man es nicht sagen. Es kommt immer auf alle Umstände an. Beispielsweise können wir bei Elektroautos einen Sondertarif für Gewerbekunden anbieten, der günstiger ist als für Privatkunden. Ebenso lassen sich mehrere Firmen- und Geschäftsfahrzeuge in einer Flottenversicherung zusammenfassen. Das kann günstiger sein als jedes Fahrzeug einzeln zu versichern.

Kfz-Versicherung für Gewerbe und Firmenwagen

Nutzen Sie bitte das folgende Anfrageformular, wenn Sie eine gewerbliche Kfz-Versicherung (Geschäftsfahrzeug, Firmenwagen) möchten.

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