Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung

Für die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ist die Schadenfreiheitsklasse (kurz: SF-Klasse) von besonderer Bedeutung, da sich dadurch der Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherungsprämie bestimmt. Je höher die Schadenfreiheitsklasse wird, desto höher ist auch der Schadenfreiheitsrabatt mit der Folge, dass die Kfz Versicherungsprämie günstiger wird.

Jedes Jahr eine SF-Klasse höher

Ein unfallfrei gefahrenes Jahr entspricht der SF-Klasse 1. Sind es zwei unfallfreie Jahre, dann landen Sie in der Sf-Klasse 2 usw. bis Sie in der höchsten Klasse (je nach Versicherer: 25 oder auch 30) angekommen sind. Dann wäre der maximale Schadenfreiheitsrabatt erreicht.

Woher weiß ich meine Schadenfreiheitsklasse?

Wenn Sie bereits einen Versicherungsvertrag haben (also ein Auto auf Ihren Namen versichern), dann finden Sie die Angabe zu Ihrer Schadenfreiheitsklasse in der letzten Beitragsrechnung, getrennt für die Kfz Haftpflicht und Vollkasko. Wenn Sie noch kein Fahrzeug versichert haben oder einen Zweitwagen versichern möchten, dann können Sie sich jetzt zur SF-Klassen-Einstufung informieren.

Schadenfreiheitsklassen bei Kfz Haftpflicht und Vollkasko

Geführt wird das System der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko mit jeweils 25 oder 30 Klassen, manche Versicherer gehen bis 50. Eine Besserstufung (Hoch- oder Höherstufung) und Rückstufung ist bei der Kfz-Haftpflicht wie auch bei der Vollkasko möglich. Bei der Teilkasko gibt es das nicht. Ein Schaden, der über die Teilkasko reguliert wird, berührt demnach auch nicht die Versicherungsprämie.

Wenn`s kracht: Rückstufung der SF-Klasse

Hat man in einem Jahr einen Unfall verursacht und der Schaden wurde durch die Versicherung reguliert, so folgt im nächsten Versicherungsjahr eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach Maßgabe der vertraglichen Rückstufungstabelle. Man wird sozusagen um ein oder mehrere Jahre zurückgestuft. Von der Rückstufung erholt man sich jedoch nur langsam, da ein unfallfrei gefahrenes Jahr auch nur eine Höherstufung um eine SF-Klasse ausmacht. Deshalb zahlt es sich doppelt und dreifach aus, wenn man im Straßenverkehr vorausschauend fährt und keine Unfälle verursacht. Bei einem selbstverschuldeten Unfall sollte man bei kleineren Schäden überlegen, ob man diese selbst bezahlt.

Schadenfreiheitsrabatt schützen

Nach einem Schaden lässt sich die Rückstufung vermeiden, wenn man entweder den Schaden selbst bezahlt oder einen Rabattschutz mit der Kfz-Versicherung vereinbart hat. Diese Option gibt es bei vielen Anbietern. Damit hat man einen Schaden pro Versicherungsjahr „frei“. Der Rabattschutz gilt für die Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko.

Die Schadenfreiheitsklasse hat der Versicherungsnehmer

Die SF-Klasse wird auf den Namen des Versicherungsnehmers geführt und ist unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer überhaupt das Auto selbst fährt. Als bloßer Fahrer hat man keine Chance, eine Schadenfreiheitsklasse auf den eigenen Namen zu erfahren. Auch wenn man als Fahrer im Versicherungsvertrag genannt ist, so bleibt trotzdem die SF-Klasse immer beim Versicherungsnehmer. Es ist also immer notwendig, dass der Versicherungsvertrag auf den eigenen Namen läuft. Eine Option wäre, die Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person zu übernehmen.

Schadenfreiheitsklasse übertragen / übernehmen

Möglich ist, eine gute Schadenfreiheitsklasse von einer Person auf eine andere Person zu übertragen. Dabei wird aus dem Versicherungsvertrag der einen Person die SF-Klasse herausgelöst und auf den Vertrag der anderen Person überschrieben. Maximal kann dabei nur die SF-Klasse übertragen werden, die auch der Führerscheindauer des Versicherungsnehmers entspricht. Doch nicht alle Versicherungen spielen hier mit. Auch beim Personenkreis, also in welchem Beziehungs- oder Verwandtschaftsverhältnis beide Personen stehen müssen, gibt es keine einheitlichen Regelungen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Wieso nicht „Versicherungsprozente“?

Jede Versicherungsgesellschaft ordnet einen (fast willkürlichen) Prozentsatz zu jeder SF Klasse. Bei Versicherer „A“ kann die SF-Klasse 5 beispielsweise bei 55% liegen, bei Versicherung „B“ jedoch bei 61%. Bei einer Tarifberechnung wäre jedoch bei beiden Versicherungen die SF Klasse 5 anzugeben! Deshalb benötigen Sie auf jeden Fall für eine Angebotsberechnung die Schadenfreiheitsklasse und nicht die „Prozente“, da sonst gar keine Tarifberechnung möglich ist. Die Angaben zur SF Klasse finden Sie in Ihrer Versicherungspolice oder auch Beitragsrechnung. Weiter unten listen wir Ihnen die Schadenfreiheitsklassen mit den etwaigen Prozentsätzen auf.

Es macht allerdings keinen Sinn, dass Sie sich mit den „Prozenten“ beschäftigen. Die „Versicherungsprozente“ sind für Verbraucher heutzutage nur noch temperaturgefühlte Werte und sagen im Vergleich zu anderen Versicherungsangeboten überhaupt nichts mehr über die tatsächliche Beitragshöhe aus. Wir verdeutlichen es an einem Beispiel:

  • Versicherer A: SF-Klasse 1 = 78%. Voller Grundbeitrag bei 100%: 2.000€ = Zahlbeitrag bei 78%: 1.560€
  • Versicherer B: SF-Klasse 1 = 90%: Voller Grundbeitrag bei 100%: 1.500€ = Zahlbeitrag bei 90%: 1.350€
  • Fazit: Versicherer B hat hier augenscheinlich die teureren „Versicherungsprozente“ der SF-Klasse 1 zugewiesen. Dennoch ergibt sich gegenüber dem vermeintlich günstigeren Prozentsatz von Versicherer A eine günstigere Versicherungsprämie. Hintergrund ist, dass der Grundbeitrag bei 100% zwischen beiden Versicherern weit auseinander liegt.

Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen

Sie haben noch keinen Versicherungsvertrag und wollen ein Kfz/Auto anmelden? Dann muss eine erstmalige Einstufung in eine SF-Klasse erfolgen.

Grundsätzlich ist für einen Fahranfänger die Einstufung in die SF-Klasse 0 vorgesehen. Das heißt nichts anderes als „null“ schadenfrei gefahrene Jahre, da junge Autofahrer wenig Fahrpraxis haben. Haben Sie den Führerschein seit mind. 3 Jahren, ist es immerhin schon die SF-Klasse 1/2. Sie werden als (junger) Autofahrer so eingestuft, als hätten Sie bereits ein halbes Jahr ein Kfz selbst versichert. Haben Sie Ihren Führerschein länger als 10, 20 oder 30 Jahre, dann bleibt die reguläre Einstufung dennoch bei SF 1/2. Manche Versicherer schlagen auch die SF1 oder SF2 vor. Es kommt ganz darauf an.

Möglichkeiten für eine (Sonder-) Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse:

Einstufung richtig: Kfz-Versicherung vom Experten

Versicherungsverträge, die wir über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler vermitteln, sind nicht teurer als bei direktem Abschluss. Sie haben den Vorteil, eine kostenlose Beratung zur Autoversicherung sowie allen anderen Versicherungsbereichen zu erhalten. Diesen Service und mehr bieten wir unseren Kunden.

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Schadenfreiheitsklasse bei Wechsel der Kfz-Versicherung

Oft erhalten wir Anfragen, was mit der Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel passiert. Die Fragen sind dahingehend, ob man die SF-Klasse mitnehmen und übertragen lassen kann oder ob sie verfallen.

Grundsätzlich ist die Antwort ganz einfach: Die Schadenfreiheitsklasse (einschließlich dem sog. Schadenfreiheitsrabatt) bleibt bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten. Die neue Kfz-Versicherung fragt bei der alten (bisherigen) Versicherung die SF-Klasse für die Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko an und lässt sich diese bestätigen. Dadurch erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen beim neuen Versicherer in gleicher Weise wie beim bisherigen Versicherer. Die Schadenfreiheitsklasse kann man folglich problemlos mitnehmen.

Handelt es sich um einen Versicherungswechsel nach Ende eines Versicherungsjahres und der Vertrag blieb in der Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko schadenfrei, dann stuft der neue Versicherer mit Beginn des neuen Versicherungsjahres Ihre Schadenfreiheitsklasse um eins höher, als bspw. wird aus der SFK 15 die SFK 16.

Wichtig ist, dass man dem neuen Versicherer den Namen der bisherigen Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnummer mitteilt. Bei einem Versicherungsantrag im Rahmen des Versicherungswechsels oder Zulassung eines Fahrzeugs wird sowieso danach gefragt. Sie finden diese Informationen auf der letzten Beitragsrechnung.

Ausnahmen der 1:1 Übertragung der SF-Klasse bei einem Wechsel

  • Sondereinstufung: Im bisherigen Versicherungsvertrag erfolgte für Sie eine Sondereinstufung, die zum Beispiel bei der Zweitwagenversicherung oder Kfz-Versicherung für geschiedene Frauen der Fall ist. Diese bessere SF-Klasse können Sie nicht 1:1 zum neuen Versicherer übertragen lassen, da sie ausschließlich bei diesem Versicherer gilt. Bei einem Wechsel verfällt die Sondereinstufung. Der bisherige Versicherer bestätigt nur die tatsächlichen Versicherungsjahre für Haftpflicht und Vollkasko an den neuen Versicherer.
  • Schadenregulierung: Musste der bisherige Versicherer einen Schaden in der Haftpflicht oder Vollkasko regulieren, dann erfolgt bekanntlich eine Rückstufung der SF-Klasse im Folgejahr (Haftpflichtschäden berühren die SF-Klasse der Vollkasko nicht und umgekehrt). Wenn Sie nun wechseln wollen, wird der neue Versicherer auch über den Schadenverlauf informiert. Der neue Versicherer kann dann die SF-Rückstufung vornehmen.
  • Schadenbelasteter Verlauf mit Rabattschutz: Angenommen, Sie haben einen Rabattschutz im laufenden Versicherungsvertrag vereinbart und es kommt zu einer Schadenregulierung, dann bleibt der Schadenfreiheitsrabatt so bestehen, als wenn nichts passiert wäre. Das sichert Ihnen aber nur der Versicherer zu, bei dem Sie den Rabattschutz vereinbart haben. Bei einem Wechsel der Versicherung werden auch hier die tatsächlichen Jahre samt Schadenverlauf an den neuen Versicherer gemeldet.
  • Für unsere Kunden, die ihren Versicherungsbestand von uns betreuen lassen, klären wir mit der neuen Versicherung die Übernahme einer vorherigen Sondereinstufung sowie bei Vorschäden mit Rabattschutz ab.

Vor dem Wechseln: Kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich nutzen

Bevor Sie einen Antrag bei einem neuen Versicherer stellen, ist ein individueller Versicherungsvergleich lohnenswert. Nicht selten ist es so, dass sich ein paar Euro sparen lassen oder bessere Leistungen zum etwa gleichen Preis herausspringen. Der Vergleich auf unserer Webseite steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung, beinhaltet jedoch nicht alle Tarife, die wir über unseren Maklerservice anbieten können.

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Schadenfreiheitsklassen und die dazugehörigen „Versicherungsprozente“

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Schadenfreiheitsklassen (Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre) und die möglichen Prozentsätze für die Versicherungsbeiträge. Auffallend ist, dass insbesondere die ersten Jahre im Vergleich zum späteren Versicherungsverlauf besonders teuer sind.

SF-Klasse Kfz-Haftpflicht Vollkasko
M 240 – 280% 240 – 280%
0 200 – 260% 200 – 260%
S 150 – 175% 150 – 175%
SF 1/2 100 – 140% 100 – 140%
1 100% 100%
2 83 – 85% 83 – 85%
3 70 – 75% 70 – 75%
4 60 – 66% 60 – 66%
5 55 – 61% 55 – 61%
6 54 – 55% 54 – 55%
7 50 – 52% 50 – 52%
8 45 – 50% 45 – 50%
9 45 – 46% 45 – 46%
10 40 – 45% 40 – 45%
11 40 – 45% 40 – 45%
12 40% 40%
13 35 – 40% 35 – 40%
14 35 – 40% 35 – 40%
15 35 – 40% 35 – 40%
16 35 – 37% 35 – 37%
17 30 – 36% 30 – 36%
18 29 – 36% 29 – 36%
19 29 – 35% 29 – 35%
20 25 – 35% 25 – 35%
21 25 – 35% 25 – 35%
22 25 – 35% 25 – 35%
23 25 – 32% 25 – 32%
24 25 – 32% 25 – 32%
25 25 – 30% 25 – 30%
26 25 – 30% 25 – 30%
27 25 – 30% 25 – 30%
28 25 – 30% 25 – 30%
29 25 – 30% 25 – 30%
30 25 – 30% 25 – 30%