- automatische SF-Einstufung nach Führerscheindatum
- Versicherungsumfang selbst festlegen
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Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
Das Schadenfreiheitsklassen-System gilt für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann nach verschiedenen Regeln durchgeführt werden. Vor allem möchten wir Klarheit schaffen, wenn es um die erste Kfz-Versicherung nach vielen Jahren Führerschein geht. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten der SF-Klasseinstufung.
„Einstufung“ bei bestehendem Versicherungsvertrag
Insofern Sie selbst einen Versicherungsvertrag haben, wurden Sie auch bereits für die Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko eingestuft. Jährlich erfolgt dann für Sie die Besser- bzw. Höherstufung, wenn Sie keine Schäden zum Regulieren gemeldet haben. Somit wird unfallfreies Fahren mit einer jährlich günstigeren SF-Klasse belohnt, bis Sie bei der höchsten und damit günstigsten Sf-Klasse bei Ihrer Autoversicherung angelangt sind. Wichtig ist aber: es reicht nicht aus, nur den Führerschein zu haben und ein Auto zu fahren! Sie selbst müssen auch Versicherungsnehmer sein, um eine eigene Schadenfreiheitsklasse zu bekommen.
Langjähriger Führerscheinbesitz – noch nie ein Auto versichert
Leider haben Sie keine eigene Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie keine eigene Vorversicherungszeit nachweisen können. Wenn Sie bisher kein Auto versichert hatten, hilft es auch überhaupt nicht, die SF-Klasse berechnen zu wollen. Zwar entsprechen z.B. 10 Jahre Führerschein auch der SF-Klasse 10 – doch ohne Versicherungsvertrag und ohne schadenfreien Verlauf ist erst einmal nur die Fahranfänger- oder Führerscheinregelung möglich.
Die Führerscheinregelung besagt: Wer innerhalb der EU den Führerschein erlangt hat und seit mind. 3 Jahren besitzt, wird regulär in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Einige Versicherer gewähren auch die Einstufung in SF1 oder SF2. Grundsätzlich ist das aber auch egal, da es unter dem Strich auf den tatsächlichen Jahresbeitrag ankommt. Die Sondereinstufung in SF2 kann auch teurer sein als die SF1/2 beim günstigeren Versicherer.
Diese Führerscheinregelung gilt allerdings auch für Autofahrer, die seit 10, 20, 30, 40 … Jahren den Führerschein haben, jedoch während dieser Zeit keinen eigenen Versicherungsvertrag hatten. Man geht also grundsätzlich leer aus, wenn man ein Auto fährt, das jemand anders versichert hat. Diese Situation entsteht meist nach einer Trennung bzw. Scheidung, wenn beide Partner ein Kfz gemeinsam gefahren sind und der Versicherungsvertrag auf den Partner lautete. Oder man hatte bisher ein Fahrzeug im Firmenleasing, das man auch privat nutzen durfte. Später will man ein Auto anmelden und hat noch gar keine eigene Schadenfreiheitsklasse.
Wichtiges in aller Kürze
- Für eine eigene Schadenfreiheitsklasse ist auch ein eigener Versicherungsvertrag erforderlich.
- Wenn Sie als langjähriger Führerscheinbesitzer die erste Kfz-Versicherung beantragen, wird der Vertrag regulär mit SF-Klasse 1/2 eingestuft.
- Manche Versicherer stufen auch mit SF1 oder SF2 ein. Entscheidend für Sie ist jedoch der Versicherungsbeitrag. Der Beitrag in SF-Klasse 2 muss nicht zwangsweise günstiger sein als bei regulärer Einstufung.
- Jede Ersteinstufung, die besser als SF 1/2 ist, ist definitiv eine Sondereinstufung. Diese gilt nur bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Bei einem Wechsel des Versicherers wird die Sondereinstufung nicht übertragen (bis auf ganz wenige Ausnahmen). Sie fällt dann einfach weg und lediglich die tatsächlich schadenfrei versicherten Jahre werden an den neuen Versicherer gemeldet.
- Wenn Sie den Führerschein seit mind. 3 Jahren haben, spielt es keine Rolle, ob Sie ihn noch länger als 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre haben. Regulär ist nicht mehr als SF 1/2 möglich.
- Günstigere Alternativen zeigen wir Ihnen weiter unten.
Versicherungsvergleich mit SF-Einstufung nach Führerscheindatum
In unserem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie die jeweilige SF-Einstufung und die dazu berechneten Versicherungstarife selbst vergleichen. Da Sie keinen Vorvertrag haben, erübrigt sich auch die Angabe einer SF-Klasse. Der Tarifrechner wendet stattdessen Ihr Führerscheindatum an und liefert Ihnen dementsprechend die Ergebnisse. Alternativ dazu können Sie über unseren kostenlosen Versicherungsmakler-Service eine (günstige) Kfz-Versicherung erhalten. Wir kalkulieren verfügbare Tarife für Sie.
Alternativen zur Führerscheinregelung
Wir prüfen für unsere Kunden, die schon seit langer Zeit den Führerschein haben, mehrere Möglichkeiten einer besseren Schadenfreiheitsklassen-Einstufung als mit SF1/2. Diese können folgende sein:
- Zweitwagenregelung
- Schadenfreiheitsklasse von anderer Person übernehmen
- Sondereinstufung bei Scheidung bzw. Trennung
- Firmen- bzw. Dienstwagennutzung anerkennen lassen
Zweitwagen versichern (Zweitwagenregelung)
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, einen Zweitwagen besser als in SF-Klasse 1/2 einzustufen. Dabei erfolgt eine Angleichung des SF-Rabatts an den Erstwagen. Genutzt wird die Zweitwagenversicherung oftmals dann, wenn ein weiteres Fahrzeug für den Ehe-/Lebenspartner oder die eigenen Kinder (Fahranfänger) versichert werden soll. Oder es kommt einfach nur ein weiterer PKW im gleichen Haushalt hinzu.
Wenn Sie mit einem Partner zusammen in einem Haushalt leben und er/sie ein Kfz bereits versichert hat, dann können wir eine Sondereinstufung für Ihr Auto als Zweitwagen prüfen. Wir müssen nicht auf den gleichen Versicherer des Erstwagens zurückgreifen. Wir benötigen dann die Daten zu Ihnen sowie zum Erst- und Zweitwagen.
Übernahme der SF-Klasse von einer anderen Person
Einige Versicherer bieten es noch an: die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von einer Person auf eine andere. Damit gibt eine Person die eigene SF-Klasse für einen Versicherungsvertrag ab und eine andere Person übernimmt die SF-Klasse in ihren eigenen Versicherungsvertrag.
Diese Möglichkeit wird meist angwendet zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Kindern, Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister und auch jede andere Person ist möglich.
Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten, so dass wir für Sie einen gesonderten Ratgeberartikel zur Schadenfreiheitsklassenübertragung geschrieben haben.
Sondereinstufung nach Scheidung oder Trennung
Liefen ein oder mehrere Kfz-Versicherungsverträge in der Familie auf nur eine Person, von der Sie sich trennen oder scheiden lassen, stehen Sie in punkto SF-Klasse mit leeren Händen da. Und Ihr Ex-Partner wird sehr wahrscheinlich die SF-Klasse nicht auf Sie übertragen lassen. Folglich würden Sie nach Führerscheinregel bei SF1/2 anfangen. Doch das muss nicht sein. Wir bieten Ihnen über unseren kostenfreien Maklerservice eine Sondereinstufung nach einer Scheidung oder Trennung an. Diese Sondereinstufung reicht sogar bis SF-Klasse 10 und orientiert sich an der Dauer des Führerscheinbesitzes. Wenn Sie also Ihren Führerschein bereits seit vielen Jahren besitzen, ist diese Variante eine deutlich günstigere als über die reguläre Führerscheinregelung zu gehen.
Übernahme aus Firmen- / Dienstwagennutzung
Falls Ihnen der Arbeitgeber einen PKW zur regelmäßigen Nutzung überlassen hat und er Ihnen eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellt, dann können wir auch diese Variante prüfen, um für Sie eine günstigere Versicherungsprämie zu erreichen.
Fahranfänger
Grundsätzlich werden Fahranfänger in die SF-Klasse 0 (null) eingestuft. Das bedeutet nichts anderes als “null” schadenfrei gefahrene Jahre, da bei einem neuen Führerschein auch keine Fahrpraxis nachgewiesen werden kann. Meist dann, wenn der Führerschein mind. 3 Jahre besteht, wird die Fahranfänger-Einstufung mit SF1/2 bis 2 um einiges günstiger. Unser Versicherungsvergleich für Fahranfänger berechnet Ihnen die Einstufung automatisch anhand des Führerscheindatums. Sie erhalten sofort die Ergebnisse mit den berechneten Tarifen.
Wiedereinstufung nach Vertragsunterbrechung
Bei einer Vertragsunterbrechnung bis zu 1 Jahr bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten. Einige Versicherer gehen auf maximal 7 Jahre in der Kfz-Haftpflicht und Kfz-Vollkasko, vereinzelt sogar bis 10 Jahre. Ist die Unterbrechnung länger, dann erfolgt die Wieder- bzw. Neueinstufung über die Führerscheinregelung mit SF-Klasse 1/2. Hinweise zu günstigeren Alternativen lesen Sie weiter oben.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse aus dem Ausland
Sie leben im Ausland (bzw. haben im Ausland gelebt) und haben dort ein Kfz zugelassen und versichert. Den Versicherungsvertrag haben Sie demzufolge mit einem Versicherungsunternehmen vor Ort geschlossen. Nun wollen Sie nach Deutschland zurückkehren und die schadenfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse) der ausländischen Kfz-Versicherung auf eine deutsche Versicherungsgesellschaft übertragen lassen. Prinzipiell ist das möglich – jedoch betreiben nur wenige Versicherer diesen Aufwand.
Möchten Sie die Schadenfreiheitsklasse aus dem Ausland nach Deutschland übertragen, dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass Sie einen deutschen Wohnsitz haben (werden) und Sie die Versicherungszeit im Ausland nachweisen können.