Kfz-Versicherung bei Scheidung und Trennung

Kfz-Versicherung mit Sondereinstufung in Schadenfreiheitsklasse bei Scheidung oder Trennung
  • Sie lassen sich scheiden, sind geschieden bzw. leben in Trennung?
  • Die Kfz-Versicherung des Autos lief bisher auf Ihren (Ehe-)Partner?
  • Deshalb haben Sie keine eigene Schadenfreiheitsklasse.
  • Sie wollen jetzt ein Auto anmelden und benötigen eine günstige Kfz-Versicherung?
  • Nutzen Sie unsere Lösung: Sondereinstufung bis Schadenfreiheitsklasse 10 für geschiedene bzw. getrennte Partner.
  • Kfz-Haftpflicht: SF-Klasse 10 = SF-Rabatt 30%
  • Kfz-Vollkasko: bis SF-Klasse 10 = SF-Rabatt 31%

Schadenfreiheitsklasse kann nur eine Person haben

Bekanntlich kann immer nur eine Person bei der Auto-Versicherung die Schadenfreiheitsklasse haben. Während einer Ehe oder Partnerschaft ist es oftmals so, dass der Mann die Autoversicherung abschließt und beim eventuellen Zweitwagen ebenso der Versicherungsnehmer ist. Damit behält er auch den gesamten Schadenfreiheitsrabatt. Grund: Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden und steht immer demjenigen zu, der den Versicherungsvertrag hat. Auch wenn man als Partner(in) im Fahrerkreis für das Auto eingetragen und das Auto regelmäßig gefahren ist, bleibt die günstige Schadenfreiheitsklasse nach wie vor beim Versicherungsnehmer.

Schadenfreiheitsrabatt kann nicht halbiert werden

Der Schadenfreiheitsrabatt kann weder unter den Partnern aufgeteilt noch halbiert werden. Eine andere Lösung ist, dass der Partner die Schadenfreiheitsklasse von einem Fahrzeug an Sie übertragen lässt. Das setzt allerdings seine freiwillige Zustimmung voraus.

Unsere Lösung: Sondereinstufung in Schadenfreiheitsklasse 10 bei Trennung oder Scheidung

Wir schlagen Ihnen unsere Speziallösung vor und können Ihnen eine Sondereinstufung für Ihre Kfz-Versicherung bei Scheidung und Trennung ermöglichen. Diese ist speziell für geschiedene oder getrennt lebende Partner gedacht. Unwichtig ist, ob es sich um eine Ehe mit Trauschein handelt, um eine Lebenspartnerschaft oder um eine „wilde Ehe“. Es muss also keine Heiratsurkunde vorgelegen haben. Frauen wie auch Männern steht die Sondereinstufung im gleichen Maße zu. Als maximale Schadenfreiheitsklasse ist die SF 10 in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko möglich. Das entspricht einem Schadenfreiheitsrabatt von 30% in Haftpflicht und 31% in Vollkasko (Teilkasko ist generell ohne SF-Klassen). Damit wird die Kfz-Versicherung für Geschiedene oder Getrennte deutlich günstiger.

Jetzt Sondereinstufung anfragen (max. SF 10)

    Versicherungsanfrage bei Scheidung oder Trennung

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    Ihre Autoversicherung mit Sondereinstufung

    • Sondereinstufung bis max. SF-Klasse 10 (Haftpflicht + Vollkasko)
    • kostenloses + individuelles Angebot
    • Wir prüfen gern kostenfrei Ihren gesamten Versicherungsbestand.
    • ohne zusätzliche Kosten
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    Fairness Informationen

    Wichtig und zu beachten sind folgende Dinge:

    • Sie machen wahrheitsgemäße Angaben bei Ihrer Voranfrage und Angebotserstellung.
    • Die Dauer Ihres Führerscheinbesitzes (EU) entscheidet über die SF-Einstufung.
    • Die über uns angebotene Sondereinstufung können Sie nicht direkt vom Versicherer erhalten.
    • Die Sondereinstufung gilt nur, wenn Sie den Vertrag über uns abschließen und von uns betreuen lassen.
    • Sollten Sie den Versicherer wechseln, dann gilt, dass die Sondereinstufung rückgängig gemacht wird. Bei der Abfrage der Schadenfreiheitsklasse durch den neuen Versicherer werden nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre weitergegeben (ggf. mit angefallenen Schäden) – jedoch nicht die Sondereinstufung.
    • Wir bieten die Prüfung und Vermittlung der Sondereinstufung ohne zusätzliche Gebühren an.

    Voraussetzungen für die Sondereinstufung in die Kfz-Versicherung bei Trennung oder Scheidung

    • Sie sind mindestens 23 Jahre alt
    • Sie besitzen seit mind. 3  Jahren den Führerschein Kl. 3|B
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung leben Sie nicht mit einem festen Partner/-in zusammen
    • Es gibt kein Schadenereignis in den letzten 2 Jahren
    • Sie sind getrennt bzw. geschieden (egal ob bisher verheiratet, Lebenspartnerschaft oder „wilde Ehe“)
    • Sie sind bzw. werden Versicherungsnehmer/-in und Halterin/Halter des Kfz (also keine abweichende Halterschaft)
    • Nur Sie selbst nutzen das Auto.
    • Es erfolgt keine gewerbliche Nutzung des Autos. Nur die private Nutzung einschließlich Fahrten zur Arbeit sind gestattet.
    • Es handelt sich um ein Auto / PKW (auch Van, SUV, Cabrio usw. sind möglich, jedoch keine LKW-Zulassungen o.ä.)
    • Sie bestätigen die Bedingungen mit Ihrer Unterschrift.

    Alternative Möglichkeiten

    Abgesehen von unserer empfohlenen Sondereinstufung bleiben Ihnen weitere Möglichkeiten, die in den meisten Fällen jedoch teurer bzw. nicht möglich sind. Doch schauen Sie selbst.

    • reguläre Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl (mind. 3 Jahre Führerschein)
    • teilweise verbesserte Einstufung bei vereinzelten Versicherern je nach Dauer des Führerscheinbesitzes (gewöhnlich bis SF2 oder SF3)
    • Falls Sie mehrere Versicherungsverträge (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz o.ä.) bei einer Gesellschaft haben, dann können Sie auch dort nach einer Kulanz- oder Sondereinstufung fragen.
    • SF-Klassenübernahme: Ihr Ex-Partner kann auch freiwillig mit seiner Unterschrift den Schadenfreiheitsrabatt auf Sie übertragen lassen. Ebenso können Sie sich von einer anderen Person, z.B. innerhalb der Familie, Eltern, Großeltern … oder auch von einer beliebigen Person die SF-Klasse übertragen lassen.