Oldtimer-Versicherung

Oldtimer-Versicherung
  • Youngtimer ab 20 Jahre (z.T. ab 16 Jahre)
  • Oldtimer ab 30 Jahre (auch ohne H-Kennzeichen)
  • Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Allgefahrendeckung
  • ohne Schadenfreiheitsklasse
  • ohne Gutachten möglich (Selbstgutachten bis 100.000€ Fahrzeugwert)
  • Wertsteigerungen um 25% bis 50% versicherbar
  • richtiger Versicherungsschutz + günstiger Beitrag

Oldtimer und Youngtimer werden von ihren Besitzern gehegt und gepflegt. In den Klassikern stecken viele Stunden Arbeit und Geld, damit sie im Originalzustand erstrahlen. Umso ärgerlicher ist es, wenn während einer Spritztour oder der Teilnahme an einer Oldtimer-Rundfahrt ein Schaden zu beklagen ist. Denn Ersatzteile sind teuer und nur schwer zu beschaffen. Eine einfache Kfz-Versicherung samt Vollkaskoschutz reicht in dem Fall nicht mehr aus. Für Classic Cars muss es eine spezielle Oldtimerversicherung sein, die Top-Leistungen in der Teil- und Vollkasko beinhaltet und möglichst eine All-Risk-Deckung einschließt. Wir können Ihnen die passende Oldtimer-Versicherung über verschiedene Versicherungsgesellschaften anbieten!

Besonderheiten einer Oldtimer-Versicherung

  • versichert wird nach Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert
  • jährliche Fahrleistung max. 10.000 Kilometer
  • ein Alltagsfahrzeug muss vorhanden sein
  • es gibt keine Typ- und Regionalklassen
  • Schadenfreiheitsklasse spielen keine Rolle
  • keine Rückstufung im Schadenfall
  • auch ohne Versicherungs- oder Wertgutachten möglich
  • H-Kennzeichen ist nicht notwendig!

Ein Oldtimer kann zwar über eine normale Kfz-Versicherung versichert werden. Doch eine Oldtimerversicherung ist besser auf den Schutz dieser besonderen Fahrzeuge ausgerichtet. Eine erste Besonderheit bei der Oldtimerversicherung ist, dass neben dem Young-/Oldtimer ein alltagstaugliches Fahrzeug vorhanden ist. Würde nur mit dem Klassiker gefahren werden, ist das Risiko für die Versicherungsgesellschaft zu hoch. Gleichwohl gilt der Schutz der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung das ganze Jahr über. Bei Saisonkennzeichen gilt der Versicherungsschutz im Zeitraum der Saison. Außerhalb der Fahr-Saison greift die Ruheversicherung über die Teilkasko sowie auch die Stand-Haftpflichtversicherung. Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen können wir auch die reine Standhaftpflicht anbieten.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nicht nach herkömmlichen Typ- oder Regionalklassen. Im Bereich Haftpflicht steht die Leistung (kW oder PS) des Autos im Mittelpunkt. Beim Kaskoschutz kommt es auf den Marktwert Ihres Old- oder Youngtimers an. Ob eine Voll- oder nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, obliegt Ihnen. Mit einer Teilkasko sind zwar bereits viele Risiken versichert, doch erst mit Vollkasko werden Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismus abgedeckt. Eine Allgefahrendeckung (All-Risk) erweitert nochmals den Versicherungsschutz für Schäden, die sonst über Teil- und Vollkasko nicht versichert sind.

Bei einem Schaden kann es oft schwierig sein, die richtigen Ersatzteile zu beschaffen und Reparaturen können komplex sein. Der Versicherer Helvetia beispielsweise hat im Jahr 2022 durchschnittlich 4.233 Euro für einen Oldtimer-Schaden gezahlt. Die höchste Summe für einen Schaden an einem Oldtimer, für den die Versicherung aufkam, lag bei 250.000 Euro.

Was ist ein Young- oder Oldtimer?

Der Begriff Youngtimer greift bei Fahrzeugen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Ausschlaggebend ist das Baujahr bzw. der Tag der Erstzulassung. Ab einem Alter von 30 Jahren spricht man von einem Oldtimer, die auch das H-Kennzeichen bekommen können. Wobei „Oldtimer“ ein seltsamer Begriff ist, den man im Englischen gar nicht kennt. Dort spricht man von Classic Cars – also kurz von (Fahrzeug-) Klassiker.

Was viele nicht wissen: das Alter des Fahrzeugs spielt zwar eine große Rolle, doch auch der Zustand des Klassikers ist nicht unerheblich. Das Fahrzeug muss sich (weitestgehend) im Originalzustand befinden. Sind Umbauten am Fahrzeug vorhanden, die nicht dem Original und der Serienauslieferung entsprechen, sinkt der Wert des „Oldtimers“. Schon allein die Lackierung mit modernen Lacken kann Wertminderungen zur Folge haben. Das Fahrzeug muss also zu einem gewissen Mindestgrad noch dem Original entsprechen. Nur dann lässt sich eine Oldtimer-Versicherung abschließen!

Auf besonderen Wunsch können wir bereits ab einem Fahrzeugalter von 16 Jahren den günstigen Versicherungsschutz nach der Oldtimer-Regelung anbieten. Wenn wir das für Sie prüfen sollen, dann reichen Sie uns Ihre Anfrage ein.

Die Young- und Oldtimer-Versicherung bekommen Sie nicht nur für ein Auto, sondern auch für ein Wohnmobil, Pickup, LKW (also Nutzfahrzeuge wie Transporter, Pritschen- und Lieferwagen), Traktor und Motorrad.

Versicherungs- oder Wertgutachten für die Oldtimer-Versicherung

Jede Versicherungsgesellschaft, die eine Oldtimerversicherung ernsthaft anbietet, verlangt auch ein Versicherungs- oder Wertgutachten vom Besitzer. In diesem Gutachten wird der Fahrzeugzustand beschrieben und ein Markt- und Wiederbeschaffungswert von einem unabhängigen Sachverständigen festgelegt. Anhand der Zustandsnote 1 bis 5 lässt sich erkennen, wie nah der Oldtimer am Originalzustand ist und in welchem optischen und technischen Zustand er sich befindet. Da reicht kein Blick von außen. Das Fahrzeug muss auf die Hebebühne und alle Baugruppen werden begutachtet.

Besitzer von Klassikern sind oft der Meinung, dass sie den Wert selbst ganz gut einschätzen können. In aller Regel überschätzen sie sich damit. Die eigene Einschätzung spielt zudem bei der Versicherung des Oltimers keine Rolle. Deshalb verlangen die Versicherungsgesellschaften ein unabhängiges Gutachten.

Die Begutachtung für einen Oldtimer wird durch einen Sachverständigen vorgenommen. Der Experte muss nicht nur die Zustandsnote, sondern auch den aktuellen Marktwert beziffern. Aufgrund der teils rasanten Preisentwicklung darf ein Gutachten nicht älter als zwei Jahre sein und sollte regelmäßig in diesem Turnus erneuert werden. Nur so lässt sich der Versicherungsschutz jederzeit aktualisieren. Ansonsten gerät das Fahrzeug in die Unterversicherung und im Schadenfall wird nicht bis zum vollen Markt- oder Wiederbeschaffungswert geleistet. Liegt der Wert eines Oldtimers unter 9.000 Euro, wird die Police für Oldtimer in aller Regel abgelehnt, weil es dann schlichtweg keinen Sinn macht, alte Autos mit geringem Wertpotenzial noch über Teil- und Vollkasko zu versichern.

Oldtimerversicherung ohne Gutachten

Viele Besitzer von Klassikern fragen uns nach einer Oldtimer-Versicherung, die ohne Gutachten möglich ist. Grundsätzlich können wir einen Versicherungsvertrag ermöglichen. Das geht jedoch nur:

  • wenn der Marktwert unter 100.000€ liegt,
  • Sie ein Selbstgutachten anfertigen und
  • Sie die Haftung für eine evtl. falsche Wertbestimmung übernehmen.

Damit haben wir ganz klar die Falle benannt, in die Sie rutschen, wenn Sie kein Gutachten vorlegen. Die Falle nennt sich Unterversicherung und hat weitreichende Folgen für Sie. Um das zu vermeiden, müssen Sie entweder ein richtiges Gutachten beauftragen oder die Versicherungssumme großzügiger wählen.

Die Versicherungssumme richtet sich am Markt- oder Wiederbeschaffungswert des Oldtimers aus. Die Versicherungssumme kann zu hoch sein, aber auch zu niedrig. Bei falscher Versicherungssumme gibt es also zwei Möglichkeiten:

  • Liegt die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Oldtimers, sind Sie automatisch in der Unterversicherung. Dadurch wird jede (!) Schadenzahlung gekürzt. Die Kürzung erfolgt nicht nur bei Totalschaden, sondern auch bei kleineren Schäden.
  • Liegt die vereinbarte Versicherungssumme über dem tatsächlichen Wert des Oldtimers, zahlen Sie unnötig einen höheren Versicherungsbeitrag.

Sie sehen, egal bei welcher Variante, Sie haben immer einen Nachteil. Diesen Nachteil können Sie nur ausschließen, wenn Sie ein Gutachten eines Sachverständigen haben. Nur damit sind Sie auf der sicheren Seite, da die Bewertung von Oldtimern jede Menge Erfahrung und Zugang zu einer Datenbank mit vergleichbaren Fahrzeugen voraussetzt. Das Gutachten kann der Versicherung mit Angabe der Versicherungsscheinnummer nachgereicht werden und sollte regelmäßig (spätestens aller 2 Jahre) wiederholt werden.

Oldtimerversicherung ohne Gutachten abschließen

Bitte schätzen Sie anhand Ihrer Marktbeobachtung den Wert Ihres Oldtimers. Mit diesem Schätzwert lässt sich der Versicherungsbeitrag bereits berechnen und eine Oldtimer-Versicherung abschließen.

So gehen Sie vor:

  • Versicherungssumme des Oldtimers festlegen
  • Anfrageformular für eine Oldtimerversicherung ausfüllen
  • Im Anschluss erhalten Sie von uns ein Angebot.
  • Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, dann geben wir Ihnen die eVB-Nummer bzw. leiten den Versicherungswechsel ein.

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, noch ein Gutachten zu beauftragen bzw. ein Selbst- oder Kurzgutachten durchzuführen und im Nachgang an uns einzureichen.

Selbst- und Kurzgutachten

Wenn Sie nicht bereit sind, die Kosten für ein richtiges Gutachten zu tragen, dann fertigen Sie wenigstens ein Selbstgutachten an. Dazu müssen Sie das Fahrzeug nach gewissen Baugruppen beschreiben und Fotos nach bestimmten Kriterien machen. Welche Form für das Selbst- oder Kurzgutachten in Frage kommt, legt die Versicherung fest. Deshalb müssen wir erst einmal wissen, wie und mit welchem Wert Sie Ihren Oldtimer versichern wollen. Dann können wir Ihnen ein Angebot geben. Wenn Sie die Oldtimerversicherung über uns abschließen, dann erhalten Sie auch von uns das entsprechende Formular zur Selbstbegutachtung. Ebenso ermöglichen wir Ihnen einen Weblink, über den Sie kostengünstig (ca. 20 Euro) ein Selbstgutachten erstellen lassen.

Da häufig Fehler bei der Selbstbegutachtung unterlaufen und die Wertbestimmung dadurch weder vorn noch hinten stimmt, sollten Sie lieber ein Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und schalten die genannten Nachteile aus. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Unterversicherung bei Oldtimern

Täglich prüfen wir Versicherungsverträge und stellen immer wieder fest, dass Oldtimer komplett falsch versichert werden. Die Unterversicherung ist den meisten Kunden völlig unbekannt – Hauptsache der Versicherungsbeitrag ist günstig. Ebenso beraten viele Versicherungsvermittler nicht ausreichend zu den Folgen einer Falsch- oder Unterversicherung. Dabei ist es so wichtig, einen Oldtimer richtig zu versichern, damit Sie als Besitzer eines Oldtimers nicht in die Falle der Unterversicherung laufen! Denn dann entsteht ein finanzielles Problem für Sie: Im Schadenfall wird nur ein Teil der tatsächlichen Schadensumme erstattet.

Was ist eine Unterversicherung bei Oldtimern?

Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert Ihres versicherten Oldtimers die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. So haben Sie bspw. 80.000€ im Vertrag vereinbart, der tatsächliche Wert liegt aber bei 120.000€. Das entspricht einer Unterversicherung von 30%. Diese Lücke haben Sie dann im Versicherungsschutz. Die Folge ist nicht klein zu reden: Im Schadenfall erhalten Sie nicht die kompletten Kosten erstattet. Beachten Sie bitte, dass auch bei Schäden, die unter der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme liegen (im Beispiel 80.000€), ebenso gekürzt wird. Der 10.000€ Schaden wird also auch nicht voll bezahlt!

Wir erläutern es Ihnen an einem Beispiel mit einer Unterversicherung von 50%: Der tatsächliche Marktwert Ihres Oldtimers liegt bei 100.000€ Im Versicherungsvertrag haben Sie eine Versicherungssumme von 50.000€ vereinbart.  Das heißt, dass Ihnen der Versicherer auch nur 50% von der Schadensumme bezahlen muss! Die Schadenhöhe spielt dabei keine Rolle. Bei einem Schaden von 20.000€ bekommen Sie also nur 10.000€. Bei einem Totalschaden (100.000€) leistet der Versicherer nur 50.000€. Das sind dann 50.000€ weniger als der tatsächliche Wert Ihres Oldtimers. Und bei einem 50.000€ Schaden bekommen Sie eben auch nur 25.000€.

Wie entsteht eine Oldtimer-Unterversicherung?

Eine Oldtimer-Unterversicherung kann verschiedene Ursachen haben:

  1. Der Besitzer eines Oldtimers will einen besonders günstigen Versicherungsbeitrag haben und gibt im Versicherungsantrag einen zu niedrigen Wert des Klassikers an. Damit wird der Vertrag zwar günstiger – doch im Schadenfall darf sich der Versicherer freuen und die Schadenzahlung kürzen.
  2. Der Oldtimer wird zu Beginn des Versicherungsvertrags mit dem passenden Wert versichert. Die Gefahr, dass der Oldtimer unterversichert ist, entsteht im Laufe der Zeit. Zum Beispiel, wenn der Oldtimer aufwändig restauriert wird und sein Wert entsprechend steigt.
  3. Markttrends steigern den Oldtimer-Wert.

Fazit: Das Motto „Einmal richtig versichert, immer richtig versichert“ ist ein weit verbreiteter Irrtum bei Oldtimer-Besitzern.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Generell prüfen Versicherungen im Schadenfall die vertragliche vereinbarte Versicherungssumme und gleichen sie mit dem tatsächlichen Wert des Oldtimers ab. Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass bis zur vereinbarten Versicherungssumme der Schaden bezahlt wird, ohne zuvor auf Unterversicherung zu prüfen. Bei Oldtimern lässt sich der Unterversicherungsverzicht nicht wie in anderen Versicherungsbereichen vereinbaren. Der Wert Ihres Oldtimers kann sich fortlaufend ändern und bei vielen Klassikern kennt die Wertentwicklung nur eine Richtung: nach oben.

Statt des Unterversicherungsverzichts wendet man hier die sog. Vorsorgeversicherung an. Diese berücksichtigt eine Wertsteigerung Ihres Oldtimers innerhalb einer Versicherungsperiode. Eine gute Oldtimer-Versicherung bietet eine Vorsorge von 25%. Das heißt, dass im laufenden Versicherungsjahr automatisch eine Wertsteigerung von 25% automatisch mitversichert ist. Voraussetzung ist dennoch, dass zu Beginn des Versicherungszeitraums die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert des Oldtimers entsprochen hat – also nicht schon von vornherein eine Unterversicherung bestand.

Wie lässt sich die Unterversicherung für Oldtimer vermeiden?

Generell wollen wir eine Unterversicherung vermeiden, damit Sie gar keinen Stress damit bekommen. Wie geht das? Zwar können Sie einen Oldtimer ohne Gutachten versichern lassen, doch es ist definitiv nicht ratsam. Eine Unterversicherung können Sie nur vermeiden, wenn der Wert des Oldtimers korrekt bestimmt wurde und fortlaufend (mind. aller 2 Jahre) aktualisiert wird. Als weiterer Punkt müssen Sie entscheiden, nach welcher Wertart Sie versichern wollen. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps:

1. Regelmäßige Oldtimer-Wertgutachten

Bei Gutachten gibt es mehrere Möglichkeiten. Das Selbstgutachten ist die kostengünstigste Möglichkeit, jedoch mit allen Risiken einer Falschbeurteilung behaftet.

  • Selbsteinstufung: Manche Versicherer sind bis zu einer definierten Wertobergrenze des Oldtimers mit der kostengünstigsten Variante eines Gutachtens zufrieden: Der Selbsteinstufung. Hier gibt es verschiedene Anbieter, bei denen man das Gutachten selbst erstellen kann. Akzeptiert wird das Selbstgutachten allerdings nur bis zu einem Fahrzeugwert von ca. 100.000€ (Wert schwankt je nach Versicherer).
  • Kurz-/Wertgutachten: Oldtimer-Kurzgutachten werden beispielsweise von anerkannten Prüfern von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS sowie von freien Sachverständigen durchgeführt. Achten Sie darauf, dass im Gutachten eine Zustandsnote sowie der Marktwert und ggf. der Wiederbeschaffungswert aufgeführt sind.
  • Vollgutachten: Ein Vollgutachten empfiehlt sich für teure Sammlerfahrzeuge, wenn z.B. hohe Verkaufspreise gerechtfertigt werden müssen. Bei einem Vollgutachten gehen Sachverständige ins Detail und prüfen: Originalität, Innenausstattung, Umbauten, Elektrik, Antrieb, Bodengruppe, Fahrwerk und Zierteile. Außerdem wird eine komplette Funktionsprüfung und eine Fahrprobe durchgeführt. Auch die Fahrzeughistorie fließt in die Bewertung ein.

2. Wertart berücksichtigen

Bei Oldtimern gibt es 3 verschiedene Wertarten, nach denen versichert wird. Die Unterschiede müssen Sie kennen. Erst dann können Sie entscheiden, zu welchem Wert Sie Ihren Oldtimer versichern möchten:

  • Marktwert ist der Durchschnittspreis, der auf dem Privatmarkt für Ihren Oldtimer für den An- oder Verkauf aufgerufen wird. Der Marktwert ist rein netto. Händlerspanne und Umsatzsteuer bleiben vollständig unberücksichtigt.
  • Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um kurzfristig am Markt einen gleichartigen und gleichwertigen Oldtimer zu kaufen. Dabei werden keine Restaurationskosten oder zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt. Aber der Wiederbeschaffungswert beinhaltet anteilig die Kosten für Mehrwertsteuer, Fahrzeuginstandhaltung, Garantie, Personalkosten und Miete. Der Wiederbeschaffungswert liegt daher zwangsläufig über dem Marktwert.
  • Wiederherstellungswert ergibt sich aus der Summe des Anschaffungspreises und der späteren Restaurierungskosten. Wichtig ist, dass die getätigten Investitionen durch ein Gutachten eindeutig belegt sind.

3. Oldtimer-Trends im Blick behalten

Beobachten Sie die Trends und Entwicklungen im Oldtimer-Markt und speziell die Veränderungen des Marktwertes Ihres Oldtimers – idealerweise regelmäßig: Jährlich, besser noch halbjährlich. Gute Spezialversicherer, die Oldtimer aus Leidenschaft versichern, bieten Ihnen hierfür auch Informationen. Auch das ist ein Grund, warum Sie lieber eine richtige – statt nur eine günstige Oldtimer-Versicherung abschließen sollten.

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    FAQ zur Oldtimerversicherung

    Muss ein Oldtimer ein H-Kennzeichen haben?

    Nein, das H-Kennzeichen ist nicht relevant für eine Klassiker-, Young- bzw. Oldtimer-Versicherung. Das bekannte Oldtimer-Kennzeichen ist eher relevant für die Kfz-Steuer und Zulassung. Für die Zulassungsstelle und Umkennzeichnung auf H-Kennzeichen benötigen Sie ein Gutachten. Ein historisches Kennzeichen ist dennoch keine Voraussetzung für den Abschluss einer Oldtimerversicherung. Die Vorschriften für das H-Kennzeichen sind in Paragraf 9 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr definiert: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.“

    Ist eine Oldtimer-Versicherung ohne H-Kennzeichen möglich?

    Ja selbstverständlich! Das H-Kennzeichen hat nichts mit der Oldtimerversicherung zu tun! Wichtig ist in erster Linie, dass das Fahrzeug mind. 20 Jahre alt ist, sich weitgehend im Originalzustand befindet und einen Versicherungswert von mind. 10.000 – 15.000 Euro erreicht. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot – wir haben Zugriff auf viele Versicherungen.

    Ist die Schadenfreiheitsklasse relevant?

    Nein, bei einer Classic Car-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse nicht relevant. Versichert wird hier individuell nach dem Schadenrisiko, dem Fahrzeughersteller, der Leistung des Oldtimers, Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert und weitere Kriterien.

    Wo kann ich ein Gutachten für meinen Oldtimer beauftragen?

    Für die Begutachtung von Oldtimern gibt es spezialisierte Sachverständige, die Ihren Oldtimer ordnungsgemäß begutachten und bewerten können. Wir helfen Ihnen gern weiter, um einen Gutachter in Ihrer Nähe zu finden. Fragen Sie einfach bei uns nach und wir bieten Ihnen zugleich den richtigen Schutz für Ihren Oldtimer an.

    Beispiele für ein Versicherungs- sowie Wertgutachten

    Hier können Sie sich jeweils ein Beispiel für ein Versicherungsgutachten und Wertgutachten für Oldtimer anschauen, wie sie von Versicherern akzeptiert werden.

    Beispiele für Oldtimer mit hohem Martkwert

    AC

    • AC ACE Roadster, Bj. 1953-1963, 6 Zylinder, 1991 ccm, 90 PS
    • AC ACE Bristol Roadster, Bj. 1956-1963, 6 Zylinder, 1991 ccm, 120 PS
    • AC Cobra 289 Mk II, Roadster, Bj. 1963-1965, 8 Zylinder, 4727 ccm, 271 PS (>1 Mio. Euro)
    • AC Cobra 427 Mk III, Roadster, Bj. 1965-1967, 8 Zylinder, 7010 ccm, 410 PS (>1 Mio. Euro)
    • AC 428 Frua Coupé, Bj. 1966-1973, 8 Zylinder, 7010 ccm, 345 PS
    • AC 428 Frua Cabrio, Bj. 1966-1973, 8 Zylinder, 7010 ccm, 345 PS

    Alfa Romeo

    • Alfa Romeo 6C 1500 Super Sport Roadster, Bj. 1928-1929, 6 Zylinder, 1487 ccm, 60 PS
    • Alfa Romeo 6C 1750 Gran Sport (Zagato), Roadster, 1929-1932, 6 Zylinder, 1752 ccm, 80 PS
    • Alfa Romeo 6C 1750 Gran Tourismo Coupé, Bj. 1929-1932, 6 Zylinder, 1752 ccm, 55 PS
    • Alfa Romeo 6C 2500 Super Sport Coupé (Touring), Bj. 1939-1945, 6 Zylinder, 2443 ccm, 110 PS
    • Alfa Romeo 6C 2500 SS Pininfarina Cabrio, Bj. 1946-1951, 6 Zylinder, 2443 ccm, 90 PS
    • Alfa Romeo Giulietta Sprint Veloce S1 Coupé, Bj. 1956-1958, 4 Zylinder, 1290 ccm, 90 PS
    • Alfa Romeo Giulietta SS Coupé, Bj. 1957-1962 4 Zylinder, 1290 ccm, 100 PS
    • Alfa Romeo Giulia 1600 SS Coupé, Bj. 1963-1965 4 Zylinder, 1570 ccm, 11 PS
    • Alfa Romeo Giulietta Sprint Zagato Coupé, Bj. 1957-1962, 4 Zylinder, 1290 ccm, 100 PS
    • Alfa Romeo 2000 Spider Cab, Bj. 1958-1961, 4 Zylinder, 1975 ccm, 115 PS
    • Alfa Romeo 2600 Spider Cab, Bj. 1962-1965, 6 Zylinder, 2584 ccm, 145 PS
    • Alfa Romeo Giulia GTA Coupé, Bj. 1965-1965, 4 Zylinder, 1570 ccm, 115 PS

    Aston Martin

    • Aston Martin 1.5 Litre International Rds, Bj. 1929-1932, 4 Zylinder, 1495 ccm, 56 PS
    • Aston Martin DB 2/4 Cabrio Cab, Bj. 1954-1954, 6 Zylinder, 2580 ccm, 125 PS
    • Aston Martin DB 2/4 Mk II Coupé, Bj. 1955-1957, 6 Zylinder, 2992 ccm, 140 PS
    • Aston Martin DB 2/4 Mk II Cabrio Cab, Bj. 1955-1957, 6 Zylinder, 2992 ccm, 140 PS
    • Aston Martin DB 4 Vantage Coupé, Bj. 1962-1963, 6 Zylinder, 3670 ccm, 266 PS
    • Aston Martin DB 4 Vantage Volante Cab, Bj. 1961-1963, 6 Zylinder, 3670 ccm, 266 PS
    • Aston Martin DB 4 GT Touring Coupé, Bj. 1959-1962, 6 Zylinder, 3670 ccm, 302 PS
    • Aston Martin DB 5 Coupé, Bj. 1963-1965, 6 Zylinder, 3995 ccm, 285 PS
    • Aston Martin DB 5 Vantage Coupé, Bj. 1963-1965, 6 Zylinder, 3995 ccm, 314 PS
    • Aston Martin DB 5 Volante Cab, Bj. 1963-1965, 6 Zylinder, 3995 ccm, 285 PS
    • Aston Martin DB 6 Coupé, Bj. 1965-1969, 6 Zylinder, 3995 ccm, 285 PS
    • Aston Martin DB 6 Vantage Coupé, Bj. 1965-1969, 6 Zylinder, 3995 ccm, 325 PS
    • Aston Martin DB 6 Volante Cab, Bj. 1965-1966, 6 Zylinder, 3995 ccm, 285 PS
    • Aston Martin DB 6 Mk II Coupé, Bj. 1969-1970, 6 Zylinder, 3995 ccm, 282 PS
    • Aston Martin DBS Coupé, Bj. 1967-1972, 6 Zylinder, 3995 ccm, 282 PS
    • Aston Martin DBS Vantage Coupé, Bj. 1967-1972, 6 Zylinder, 3995 ccm, 325 PS
    • Aston Martin DBS V8 Coupé, Bj. 1970-1972, 8 Zylinder, 5340 ccm, 375 PS
    • Aston Martin V8 Coupé Coupé, Bj. 1973-1979, 8 Zylinder, 5341 ccm, 305 PS
    • Aston Martin V8 Vantage Coupé, Bj. 1977-1989, 8 Zylinder, 5340 ccm, 400 PS