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Kfz-Versicherungen mit Rabattschutz
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die Kfz-Versicherungen nach einem Schadenfall die Schadenfreiheitsklasse zurückstufen. Das gilt sowohl in Fällen der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Vollkaskoversicherung. Allerdings führt ein Haftpflicht-Schaden nicht zur Rückstufung in der Vollkaskoversicherung – sondern nur zur Rückstufung in der Haftpflicht. Gleiches gilt für die Vollkasko. Die Rückstufungen sind also unabhängig. Die Folge einer Hochstufung ist, dass man wieder mehr Beitrag zahlen muss.
Der Sinn eines Tarifs mit einem Rabattschutz liegt darin, in genau solchen Schadenfällen keine Rückstufung zu erleiden und somit weiterhin den Beitrag wie bisher für die günstigere Schadenfreiheitsklasse zu zahlen. Der Rabattschutz-Tarif kostet einen Aufpreis, der aber gering ist. Man erkauft sich damit das Recht, pro Jahr einen Freischuss (Unfall) zu haben, so dass der Versicherer den selbstverschuldeten Schaden ohne Aufpreis reguliert. Manche Versicherer erhöhen sogar auf bis zu 3 Freischüsse. Damit fällt man weich, wenn es einmal krachen sollte.
Bedingung für Rabattschutz
Für gewöhnlich ermöglichen die Versicherer den Abschluss eines Rabattschutzes ab Schadenfreiheitsklasse 3 oder 4. Eher macht es aus unserer Sicht auch gar keinen Sinn. Ansonsten gibt es regulär keine weiteren Bedingungen. Den schützenden Rabatttarif bieten mittlerweile sehr viele Versicherer an, da auch eine entsprechende Nachfrage seitens der Versicherungsnehmer besteht.
Schadenfreiheitsrabatt wird gerettet, nicht Schadenfreiheitsklasse
Ausschlaggebend bei jeder Tarifberechnung ist die Schadenfreiheitsklasse. Diese SF-Klassen sind bei jedem Versicherer identisch. Ein Jahr unfallfrei gefahren bedeutet immer eine weitere Stufe nach oben in der SF-Klasse. Die Versicherer können aber zu jeder Schadenfreiheitsklasse individuell einen anderen (beliebigen) Schadenfreiheitsrabatt festlegen. Zum Beispiel kann der eine Versicherer bei SF-Klasse 1/2 einen Prozentsatz von 140% festlegen und ein anderer Versicherer von 120%. Kommt es zu einem Schaden in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko, den der Versicherer reguliert, behält der Versicherungsnehmer dennoch seinen Schadenfreiheitsrabatt (Rabattschutz). Er zahlt aber Versicherungsbeitrag weiter, der auf seinem bisherigen Schadenfreiheitsrabatt basiert. Der SF-Rabatt wird auch im darauffolgenden Versicherungsjahr weitergestuft. Die Schadenfreiheitsklasse wird dennoch intern zurückgestuft, hat aber so erst einmal keine Auswirkung auf den Versicherungsbeitrag.
Rabattschutz gilt nur beim selben Versicherer
Manche Autofahrer wollen ganz schlau sein und sagen sich: Wenn ich einen Rabattschutz habe, dann zahle ich nach einem regulierten Schaden keine höhere Versicherungsprämie. Soweit ist das richtig. Wenn man aber mit einem Schaden in der Vergangenheit die Kfz-Versicherung wechselt, dann verliert man unter Umständen den Schadenfreiheitsrabatt. Denn der bisherige Versicherer meldet nun an den neuen Versicherer die tatsächlich gestufte Schadenfreiheitsklasse für Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko. Ebenso wird die Zahl der Schäden in den zurückliegenden Jahren gemeldet. Das heißt zu gut deutsch: Bei einem Versicherungswechsel nimmt der neue Versicherer die Rückstufung vor. Umgehen lässt sich das nur, wenn man a) ebenso wieder einen Rabattschutztarif bei der neuen Versicherungsgesellschaft wählt und b) der neue Versicherer die Fortschreibung des (nunmehr schadenbelasteten) Schadenfreiheitsrabatts ermöglicht.
Wann ist der Rabattschutz sinnvoll?
Will man jedes Jahr den Vertrag wechseln, weil es wieder irgendwo 5€ günstiger ist, dann macht der Rabattschutz keinen Sinn. Will man hingegen bei einer Versicherungsgesellschaft für längere Zeit bleiben, weil die Bedingungen und der Service gut sind, dann ist der Rabattschutz sinnvoll. Gerade auch dann, wenn man eine gute Schadenfreiheitsklasse erreicht hat und den Schadenfreiheitsrabatt schützen will.