Highlights in der R+V Kasko

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber VN und berechtigtem Fahrer; Leistungskürzung nach Grad des Verschuldens nur bei Alkohol/Rauschmittel und Entwendung
  • bis 12 Monate (comfort) bzw. bis 30 Monate (premium) nach Erstzulassung erfolgt Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
  • Neupreisentschädigung Informations- und Unterhaltungssysteme: 12 Monate (comfort) bzw. 30 Monate (premium), unbegrenzt bei Austausch in Partnerwerkstatt
  • Kaufwertentschädigung in der Vollkasko für Gebraucht-Pkw nach erstmaliger Zulassung auf den Kunden: bis 12 Monate (comfort) bzw. 24 Monate (premium) bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
  • Ersatz von unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden (bspw. Marderbiss): alle Tiere (außer Haus- und Nutztiere)
  • Ersatz von Folgeschäden, verursacht durch Tierbiss bis 3.000 Euro (comfort) bzw. 5.000 Euro (premium)
  • Ersatz bei Erdsenkung, Erdbeben-, Lawinen- (auch Dachlawinen-), Murenschäden und Vulkanausbruch (nur premium)
  • Ersatz von Schäden an mitversicherten Teilen bei Kurzschluss in der Teilkasko bis 500 Euro (comfort) bzw. bis 3.000 Euro (premium)
  • Ersatz von Schäden durch Tierkollision: alle Tiere
  • bei Glasbruch Übernahme von Reinigungskosten, Leuchtmittelkosten, Rekalibrierungskosten von FAS
  • bei Glasreparatur (nicht Tausch) Verzicht auf Selbstbeteiligung, wenn in Partnerwerkstatt repariert wird
  • Fährrisiko in Vollkasko mitversichert (z. B. Untergang, Überbordspülen) nur in R+V-KfzPolice premium
  • Schlingerschäden sind mitversichert nur in R+V-KfzPolice premium
  • Ersatz des Navigations-Datenträgers bis 400 Euro
  • Ersatz von Garagentoröffner bis 100 Euro
  • Kostenübernahme bei Schlüssel-/Schlossaustausch infolge Entwendung des Fahrzeugschlüssels (bei draht- und schlüssellosen Zugangssystemen Übernahme der Kosten der Neucodierung, wenn Daten „gehackt“ wurden); nur in R+V-KfzPolice premium
  • Keine Abzüge neu für alt auf Lackierung, Ersatzteile und Bereifung; nur R+V-KfzPolice premium
  • Ersatz von Entsorgungs- und Zulassungskosten im Schadenfall, sofern das Ersatzfahrzeug wieder bei der R+V versichert wird; nur in R+V-KfzPolice premium
  • Mobilitätspauschale bei Entwendung bis 500 Euro (nur in R+V-KfzPolice premium)
  • Reifenschäden auch ohne weitere entschädigungspflichtige Schäden versichert
  • keine obligatorische Werkstattbindung Glas (Werkstattsteuerung)

Optionale Zusatzbausteine

Fahrerschutz-Versicherung

Bei einem selbst- oder mitverursachten Unfall haben alle Insassen Ihres Pkw oder Camping-Kfz Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Nur Sie als Fahrer sind nicht genügend abgesichert. Die Fahrerschutzversicherung ist die „Vollkasko“ für den Fahrer.

Rabattschutz

Sie haben durch jahrelanges unfallfreies Fahren eine günstige Schadenfreiheitsklasse erreicht und wollen sie nicht durch einen einzigen Unfall wieder verlieren? Dann ist der Rabattschutz genau der richtige Zusatzbaustein für Sie.

GAP-Deckung

In einem solchen Fall oder auch bei Diebstahl des Fahrzeugs schließt die R+V die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den aus einem Finanzierungsvertrag entstehenden Restbeträgen. Der Zusatzbaustein nennt sich Differenzdeckung (GAP).

Werkstattservice für Pkw

Unfälle ziehen oft einen ungeplanten Aufwand nach sich. Mit dem komfortablen Werkstattservice nimmt die R+V Ihnen diese Last von den Schultern: Die Werkstattwahl, die Organisation des Ab- und Rücktransports, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs übernehmen wir. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. In der Kasko gibt es damit sogar die Option, 15% zu sparen.

Schutzbrief und SchutzbriefPlus

Ob auf Reisen im Ausland oder unterwegs daheim: Mit dem Schutzbrief für Pkw, Krafträder und Camping-Kfz erhalten Sie umfassende Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls – und ersparen sich so Zeit, Geld und Nerven. Ein Anruf genügt.
Tipp für Elektrofahrzeuge: Die Entladung des Akkus gilt bei R+V auch als Panne und Sie können die Leistungen nutzen.

Zusatzfahrer – Angebot für Fahranfänger

Unter dem Motto „Einmal zahlen – alle fahren“ bietet die R+V mit Produkt „Zusatzfahrer“ jungen Fahrern von bis unter 23 Jahren kostengünstig die Möglichkeit, alle bei R+V versicherten Pkw von Familie, Freunden und Bekannten zu fahren, ohne im jeweiligen Vertrag als Fahrer erfasst zu sein.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (KEX)

Die Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind in der Vollkasko nicht generell abgesichert. Ein KEX-Schaden ist z. B., wenn man Farbeimer auf dem Rücksitz transportiert, abrupt bremsen muss und die Farbe sich im Innenraum verteilt. Vor den anfallenden Kosten schützt die Kasko-Extra-Versicherung (KEX).

Vorteil für begleitetes Fahren / Führerschein ab 17

Wenn Ihr 17-jähriges Kind im Rahmen von „Begleitetem Fahren“ den Führerschein macht und Sie als Versicherungsnehmer als Begleitperson eingetragen sind, darf Ihr Kind bei der R+V bis zum 18. Geburtstag ohne Meldung und kostenfrei mitfahren.

Besondere Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

  • Neupreisentschädigung bis 12 Monate (comfort) bzw. 36 Monate (premium)
  • Neupreisentschädigung für Akkus nach Erwerb als Neugerät bis 12 Monate (comfort) bzw. 36 Monate (premium)
  • Wechselprämie, wenn Sie im Zuge der Neupreisentschädigung für einen Verbrenner-Pkw (nicht Hybrid) auf einen neuen Elektro-Pkw als Ersatzfahrzeug umsteigen und dieser bei R+V (KH und VK) versichert war und bleibt (nur in premium)
  • Überspannungs-Schäden durch Kurzschluss an Akkumulatoren bei Elektro- und Hybrid-Pkw ohne Entschädigungsobergrenze mitversichert
  • Wertminderung für Elektro- und Hybrid-Pkw (VK): Erstattung von 10 % der nachgewiesenen Reparaturkosten; in den ersten vier Jahren nach Erstzulassung; bei Unfall, mut-/böswilligen Handlungen, Tierkollision; wenn Reparaturkosten über 1.000 Euro und nur im Premium-Tarif
  • Zusätzliche Mobilitätspauschale bei Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden (VK): 35 EUR pro Tag für 14 Tage (nur im Premium-Tarif)
  • Hochvoltkabel werden bei Kurzschluss- und Tierbiss-Schäden unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze ersetzt
  • Entsorgungskosten des Akkus nach Totalschaden, sofern kein anderer dafür aufkommt
  • Induktionsladeplatte ist bis 1.000 Euro mitversichert
  • Ladekabel einschließlich Adapter
  • Ladekarte bis 100 Euro mitversichert
  • Mobiles Ladegerät bis 1.000 Euro mitversichert
  • Wandladestation bis 1.000 Euro mitversichert
  • Schutz für Schäden, die Dritten entstehen, wenn elektrische Energie aus dem Akku des Elektrofahrzeugs in das Stromnetz eingespeist wird (KH)
  • Vergünstigte Konditionen bei Anmietung eines Verbrenner-Pkw (z. B. für die Zeit des Urlaubs) bei der Autovermietung SIXT. Kunden, die einen Elektro-Pkw versichert haben, werden
    postalisch angeschrieben und erhalten dann einen Link zur Registrierung bei SIXT. Die Registrierung ist für die Anmietung zwingend erforderlich.

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