Fahranfänger

Kfz-Versicherung für Fahranfänger

Die Freude ist groß beim Jugendlichen, wenn die Führerscheinprüfung bestanden ist. Doch wer als Fahranfänger nicht richtig informiert ist und ein Auto anmelden will, den kann es bei der Versicherungsprämie kalt erwischen: Versicherungsgesellschaften kalkulieren hier mit den höchsten Preisen! Deshalb ist es wohl interessant zu erfahren, wie Sie dennoch richtig Geld sparen können.

Als Fahranfänger in die Kfz-Versicherung

Die Fahrerlaubnis ist nagelneu und jetzt muss ein Auto her. Für den fahrbaren Untersatz muss man selbstverständlich eine Kfz-Versicherung abschließen. Eine Kfz-Haftpflicht ist unbedingt vorgeschrieben, eine Teil- und Vollkasko sind sinnvolle Ergänzungen – jedoch nicht vom Gesetz her vorgegeben. Die Höhe der Versicherungskosten richtet sich nun maßgeblich nach der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse. Das Problem für Erstversicherte ist, dass sie noch keine SF-Klasse haben und erst einmal überhaupt eingestuft werden. Und diese Erfahrung wird bitter: Ein Fahranfänger mit neuer Fahrerlaubnis (nicht länger als 3 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis) beginnt bei Schadenfreiheitsklasse 0. Das entspricht einem Beitragssatz von durchschnittlich 200 bis 260 Prozent – ausgehend vom Basiswert 100%. Das heißt, es wird richtig teuer: eine reine Kfz-Haftpflicht in Stufe 0 kann einer Versicherungsprämie von 1.500 Euro und mehr pro Jahr entsprechen. Je nachdem, bei welchem Versicherer Sie ein Auto mit den sog. „Fahranfänger-Prozenten“ versichern wollen, kann es zu erheblichen Beitragsunterschieden kommen.

Tipps zur günstigen Kfz-Versicherung für Fahranfänger

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Erwägung ziehen können, um eine günstige Versicherungslösung als Fahranfänger zu finden.

1. Fahranfänger versichert selbst das Auto

Diese Variante halten wir für die beste. Als Fahranfänger schließt man selbst den Versicherungsvertrag für sein erstes Auto ab. Zu Beginn muss man jedoch ganz ordentlich den Kiefer zusammenpressen: Führerscheinanfänger werden in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes in die unliebsame Schadenfreiheitsklasse 0 (Null) eingestuft, die einem Schadenfreiheitsrabatt von ca. 200 bis 260 % entspricht. Das ist zwar damit zunächst die kostenintensivste Lösung, jedoch wird sie schnell günstig. Denn nur als Versicherungsnehmer wird man Jahr für Jahr in die bessere SF-Klasse eingestuft und kommt somit in den Genuss jährlicher Beitragsentlastungen.

Sie können also Ihr gewünschtes Auto erwerben, oder auch ein Auto Ihrer Eltern nehmen und es auf Ihren Namen zulassen und versichern. Vorab vergleichen Sie jedoch die Versicherungstarife, denn nur so können Sie Geld sparen! Damit das schnell und einfach klappt, können Sie den kostenlosen Versicherungsvergleich nutzen. Dort erhalten Sie Ihr persönliches Sofort-Ergebnis und können auf Wunsch sofort den Versicherungsantrag stellen. In Kürze haben Sie dann schon die eVB-Nummer und können Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmelden.

2. Das Auto über die Eltern als Zweitwagen versichern

Eine weitere Option ist, dass die Eltern das „Fahranfänger-Auto“ als ihren Zweitwagen anmelden und versichern. Handelt es sich um eine erstmalige Versicherung eines Zweitwagens, dann wird das Auto regulär in der SF-Klasse 1/2 versichert. Damit ist die Lösung über eine Zweitwagenversicherung günstiger als SF-Klasse 0. Wenn der Fahranfänger hauptsächlich das Auto fährt, sollte er auch als 1.Fahrer eingetragen werden.

Zu beachten ist: Der Versicherungsvertrag läuft nicht auf den Namen von Sohn oder Tochter, sondern auf Mutter oder Vater – je nachdem wer bereits einen Erstwagen versichert hat. Dadurch bekommt nicht der Sohn/Tocher die jährliche Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse, sondern derjenige, auf dessen Namen das „Fahranfänger-Auto“ versichert ist.

Statt der Eltern können auch die Geschwister in Frage kommen oder andere Verwandte und Bekannte. Sie sollten diese Variante durchkalkulieren, wenn jemand aus Ihrer Familie das Auto als Zweitwagen versichern kann/würde.

3. Das Auto der Eltern mitnutzen

Eine weitere Möglichkeit ist die Mitnutzung eines vorhandenen Autos der Eltern. Dazu müssen die Eltern (Mutter oder Vater, je nachdem wer der Versicherungsnehmer ist) der Versicherung mitteilen, dass die Tochter/der Sohn das Kfz ab einem bestimmten Datum mitbenutzt. Daraufhin wird der Versicherungsvertrag in einem Punkt geändert: Der Fahrerkreis wird auf junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahre erweitert bzw. Sohn/Tochter werden namentlich im Versicherungsvertrag als Fahrer/in mit aufgeführt. Durch die Anpassung des Versicherungsvertrags auf einen erweiterten Fahrerkreis mit einem jungen Fahrer wird die Prämie steigen. Wieviel das ist, das erfahren Sie von der Kfz-Versicherung. Im Übrigen können Sie durch diese Erhöhung die Kfz-Versicherung nicht außerordentlich kündigen. Das geht erst wieder zum Ende des Versicherungsjahres.

4. Elternregelung

Wenn ein Elternteil bereits ein Auto versichert hat, dann bieten ein paar Versicherer die Option der Eltern-Kind-Regelung an. Hierbei wird das Auto günstiger eingestuft, und zwar als eine Art Sonderregelung. Sie müssen sich dazu direkt bei dem Versicherer erkundigen, der das Auto der Eltern versichert. Genau zu erfragen wäre auf jeden Fall, auf welchen Namen das Auto dann versichert werden muss, wer der Halter sein muss und wie viel es tatsächlich kostet. Meist kommt keine günstigere Prämie heraus als über die gewöhnliche Zweitwagenregelung, bei der Sie den Versicherer frei wählen können und nicht unbedingt dort versichern müssen, wo auch der Erstwagen versichert ist.

5. Rabattübertragung

Grundsätzlich ist es möglich, dass man sich von anderen Personen die Schadenfreiheitsklasse („Prozente“) übertragen lassen kann (mehr Info). Für einen Fahranfänger kommt das zu Beginn jedoch NIE in Frage, da nur maximal die SF-Klasse überschrieben werden kann, die der Zeit des Führerscheinbesitzes entspricht. Wer erst 2 Jahre den Führerschein besitzt, kann nicht die SF-Klasse 20 übertragen bekommen. Als Fahranfänger besitzt man also erst seit wenigen Monaten den Führerschein. Eine Rabattübertragung wäre für den Fahranfänger dann völliger Unsinn, weil alle schadenfrei gefahrenen Jahre (Schadenfreiheitsklassen) von der rabattübertragenden Person verloren gingen!

6. Beratung & Vergleich über Versicherungsmakler nutzen

Um weitere Optionen für Sie zu prüfen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Als freier Versicherungsmakler bieten wir die kostenfreie Beratung und Betreuung von Versicherungsverträgen.

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