Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schaden)

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Den meisten Fahrzeughaltern und Autofahrern ist die Brems-, Betriebs- und Bruchschaden-Versicherung völlig unbekannt. Das ist Grund genug, um die sog. BBB-Schäden zu beleuchten und Ihnen den Sinn dieser Zusatzdeckung zu erläutern.

Was sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden?

Reine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind weder über die Teilkasko noch über die Standard-Vollkasko versichert. Bei den billigen Internetversicherungen werden Sie verzweifelt nach der BBB-Versicherung suchen, denn diese wird fast nie angeboten. Selbst bei besseren Versicherungen ist in den Premium-Tarifen keine Deckung für BBB-Schäden vorgesehen. Was bleibt ist der Einschluss über einen Zusatzbaustein.

Grundsätzlich sollte bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen, im gewerblichen Bereich (Firmen- und Geschäftsfahrzeuge, LKW, Transporter, Lieferwagen), bei Vielfahrern und auch generell bei Anhängerbetrieb die Deckung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden vorhanden sein – erst recht bei einer Finanzierung oder einem Leasing!

Doch was steckt genau dahinter? Die Schadenarten sind folgende:

  • Bremsschaden: Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben.
  • Betriebsschaden: Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorganges eintreten.
  • Bruchschaden: Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.

Weitere Einschlüsse sind:

  • Verwindungs- und Einknickschäden
  • fahrtechnisches Fehlverhalten
  • Materialfehler
  • Bedienungsfehler
  • Das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
  • Versagen von Mess-, Regel oder Sicherheitstechnik.
  • Schäden, die durch verrutschte Ladung verursacht wurden.
  • Mängelschäden (z. B. wenn durch einen Achsbruch die Ladung verrutscht und das Fahrzeug dadurch beschädigt wird)
  • Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (durch zu starkes Einlenken beim Rückwärtsfahren wird das Zugfahrzeug beschädigt)

Die genannten Schäden sind nicht über die Vollkasko versichert. In der Vollkasko erfolgt eine Regulierung nur, wenn der Schaden am Fahrzeug die unmittelbare Folge eines Unfalls ist. Dazu nehmen wir uns die Definition des Unfallbegriffs: als Unfall gilt ein „unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“.

Daraus ergibt sich eine Art Definition für BBB-Schäden, die im Inneren ihre Ursache haben. So ist ein Leitplankenrempler aufgrund eines Ausweichmanövers oder ein Achsbruch infolge eines Schlaglochs in der Vollkasko versichert. Bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden ist jedoch die mechanische Gewalteinwirkung von außen nicht gegeben – die Ursache liegt im Inneren. Der Unfallbegriff ist demnach nicht erfüllt. Wenn also beim Leitplankenrempler die Ursache ein geplatzter Reifen ist, dann zahlt die Vollkasko gar nichts. Auch beim Achsbruch gibt es keinen Cent, wenn der Bruch auf einen Materialmangel zurückzuführen ist. Deshalb brauchen Sie die Absicherung der BBB-Schäden über eine spezielle Zusatzdeckung.

Leistungen

Die Leistungen bei einer Brems-, Betriebs- und Bruchschadendeckung sind weitreichend. Ersetzt werden Schäden am Fahrzeug, die Folge des Bremsens, Betriebs oder eines Bruchs sind. Es geht um die Beschädigungen an Ihrem versicherten Fahrzeug, ganz gleich ob es ein Auto, Transporter, Pickup oder LKW ist. Bei einem Achsbruch wird zwar der Bruch selbst (die Ursache) nicht bezahlt, jedoch die Folgeschäden. Diese Kosten sind weitaus höher, da sich bei einem Achsbruch am Fahrwerk fast alles zerlegt. Sind Sie aufgrund des Materialbruchs im Straßengraben gelandet oder an der Leitplanke hängen geblieben, treiben alle weiteren Schäden an der Karosserie die Kosten in die Höhe. Sehr schnell landen Sie dann – selbst bei jungen Fahrzeugen – in der Zone des wirtschaftlichen Totalschadens.

In aller Regel wird ein Selbstbehalt bei BBB-Schäden vereinbart. Meist ist die Selbstbeteiligung auf einen fixen Wert festgelegt (bspw. 500€ pro Schaden). Eine Regulierung im Bereich der BBB-Schäden hat im Übrigen keine Folge für eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Kosten

Aufgrund immer komplexerer Fahrzeuge und Baugruppen, sind die Kosten für eine Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung nicht mit einem Centbetrag zu versichern. Anhand der Beiträge, die hier als Aufschläge berechnet werden, leiten wir aber auch ab, dass es sich einfach nur lohnt! Die Schadensummen sind meist sehr hoch und reichen bis zum Totalschaden. Auch kommen die Schadenfälle häufiger vor als gedacht.

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Beispiele

Aus der Praxis geben wir Ihnen ein paar Beispiele zu den Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Eine Vollkasko bezahlt Ihnen hier nichts.

  • Bremsschaden: Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
  • Betriebsschaden: fehlerhafte Bedienung des Fahrzeugs, falsche Betankung, Versagen von Regel- und Messtechnik oder verrutschte Ladung.
  • Bruchschaden: Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.

1) Im Baumarkt kaufen Sie ein großes Gebinde Wandfarbe und stellen es in den Kofferraum. Auf der Rückfahrt müssen Sie eine Vollbremsung einleiten, wodurch das Gebinde durch den PKW fliegt und sich die Farbe im gesamten Innenraum und über das Cockpit verteilt. Das Fahrzeug ist damit ein wirtschaftlicher Totalschaden.

2) Während der Fahrt auf der Autobahn geht plötzlich die Motorhaube auf und beschädigt das Fahrzeug in schwerem Umfang. Schwere Beschädigungen an der Karosserie sind die Folge.

3) Beim Öffnen des Cabrio-Verdecks hakt das Gestänge und bricht. Das Verdeck muss komplett mit der Mechanik ausgebaut und getauscht werden.

4) Bei einer Vollbremsung wird die Einkaufstasche von der Rücksitzbank durch das Fahrzeug geschleudert. Eine Flasche Rotwein (oder auch Rotweinessig) zerplatzt am Cockpit und beschädigt es. Der Rotwein verteilt sich über das Cockpit, läuft in die Öffnungen der Bedienelemente sowie über das Leder-Interieur. Der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

5) Während einer Autobahnfahrt brechen die Antriebe. Weite Teile der Achse werden daraufhin zerstört, der Unterboden sowie die Abgasanlage des Fahrzeugs werden beschädigt. Das Fahrzeug erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden.

6) Während der Fahrt auf der Landstraße platzt ein Reifen. Das Fahrzeug wird unkontrollierbar, kommt von der Fahrbahn ab und schlägt gegen einen Baum. Der Schaden am Fahrzeug wird ersetzt – bis auf den geplatzten Reifen – denn dieser ist die Ursache.

7) Während der Fahrt platzt ein Reifen. Die Reifenteile beschädigen den Kotflügel und weitere Teile der Karosserie. Es entstehen schwerwiegende Schäden an der Achsaufhängung. Die unmittelbaren Folgeschäden am Fahrzeug werden ersetzt. Der Reifen selbst muss auf eigene Kosten erneuert werden.

8) Während der Autobahnfahrt sinkt der Luftdruck eines Reifens. Für den Fahrer wird das Auto auf gerade Strecke unkontrollierbar und das Auto kracht in die Leitplanke. Es entsteht ein schwerer Schaden an Fahrzeugteilen und Karosserie. In aller Regel reden wir hier nur noch von einem Totalschaden. Wenn keine Deckung für BBB-Schäden besteht, zahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche.

9) Während einer Kurvenfahrt mit einem Transporter schlägt ein rollbarer Wäschecontainer gegen die Seitenwand und Hecktür.

10) Der Fahrer eines PKW mit Wohnwagen (Gespann) macht eine Vollbremsung und fährt dem vorderen Fahrzeug auf. Der Wohnwagen verwindet sich und richtet erheblichen Schaden am Heck des Zugfahrzeugs an.

11) Durch zu starkes Einlenken beim Rückwärtsfahren schlägt der Anhänger gegen das Heck des Zugfahrzeugs.

Deckung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sinnvoll?

Bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden geht es um die Versicherung für Schäden am Fahrzeug, die Folge des Bremsens, des Fahrzeugbetriebs oder von Materialbruch sind. Die BBB-Schadenversicherung müssen Sie bei jüngeren und hochwertigen Fahrzeugen, bei Kredit- und Leasingfinanzierungen, bei Anhängerbetrieb sowie bei gewerblicher Nutzung versichern. Die Deckung der BBB-Schäden ist sinnvoll und nur wärmstens zu empfehlen.

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