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Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schaden)

Der Leistungsbaustein der sog. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden kann in manchen Premium-Tarifen von Kfz-Versicherern im Rahmen der Vollkasko bereits enthalten sein. Ebenso lässt er sich bei guten Versicherern als Zusatzbaustein im Versicherungsvertrag einschließen. Ein richtiger Versicherungsschutz beinhaltet auf jeden Fall die BBB-Schadendeckung. Grundsätzlich sollte bei neueren Fahrzeugen, im gewerblichen Bereich (LKW, Transporter / Lieferwagen), bei Vielfahrern und bei Anhängerbetrieb die Deckung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden vorhanden sein – erst recht bei Finanzierungen und Leasings.
Was sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden?
Reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden sind nicht über die Teil- oder Vollkasko versichert. Hierfür gibt es die spezifische BBB-Versicherung, die Sie bei uns erhalten.
Die Schadenarten und Beispiele dazu:
- Bremsschaden (Bremsanlage, Reifen): Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
- Betriebsschaden (fehlerhafte Bedienung/ Betankung oder verrutschte Ladung etc.): Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorganges eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, durch Versagen von Regel- und Messtechnik, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
- Bruchschaden (Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung etc.): Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
Weitere Einschlüsse:
- Verwindungs- und Einknickschäden
- fahrtechnisches Fehlverhalten
- Materialfehler
- Bedienungsfehler
- Das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
- Versagen von Mess-, Regel oder Sicherheitstechnik.
- Schäden, die durch verrutschte Ladung verursacht wurden.
- Mängelschäden (z. B. wenn durch einen Achsbruch die Ladung verrutscht und das Fahrzeug dadurch beschädigt wird)
- Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (durch zu starkes Einlenken beim Rückwärtsfahren wird das Zugfahrzeug beschädigt)
Es wird unverständlich für Sie sein, warum ein BBB-Schaden auf keinen Fall in einer Standard-Vollkaskoversicherung versichert ist. Über die Vollkasko erfolgt die Regulierung nur, wenn der Fahrzeugschaden Folge eines Unfalls ist. Dazu braucht man die Definition des Unfallbegriffs: als Unfall gilt ein „unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“. So ist ein Leitplankenrempler oder ein Achsbruch infolge eines Schlaglochs versichert. Bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden ist jedoch die mechanische Gewalteinwirkung von außen nicht gegeben – die Ursache liegt im Inneren. Der Unfallbegriff ist demnach nicht erfüllt. DeshalbSomit brauchen Sie die, der bei einer Schadenabwicklung über die Kasko jedoch zwingend als Ursache vorausgesetzt wird.
Bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden geht es nicht um die Entschädigung von Unfallbeteiligten – dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung. Es geht ausschließlich um Schäden am versicherten Fahrzeug, die Folge des Bremsens, des Fahrzeugbetriebs oder von Materialbruch sind. Regulär bieten die günstigen Vollkasko-Versicherungen hier keinen Versicherungsschutz.
Ist die Versicherung der Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sinnvoll?
Auf jeden Fall bei jüngeren und hochwertigen Fahrzeugen, bei Kredit- und Leasingfinanzierungen, bei Anhängerbetrieb sowie bei gewerblicher Nutzung müssen die BBB-Schäden versichert werden. Diese Versicherungsoption ist definitiv sinnvoll und zu empfehlen. Die nachfolgenden Beispiele aus der Praxis verdeutlichen es.
Beispiele für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden aus der Praxis
1) Im Baumarkt kaufen Sie ein großes Gebinde Wandfarbe und stellen es in den Kofferraum. Auf der Rückfahrt müssen Sie eine Vollbremsung einleiten, wodurch das Gebinde durch den PKW fliegt und sich die Farbe im gesamten Innenraum und über das Cockpit verteilt. Das Fahrzeug ist damit ein wirtschaftlicher Totalschaden.
2) Während der Fahrt auf der Autobahn geht plötzlich die Motorhaube auf und beschädigt das Fahrzeug in schwerem Umfang. Schwere Beschädigungen an der Karosserie sind die Folge.
3) Beim Öffnen des Cabrio-Verdecks platzt die Heckscheibe. Das Verdeck muss komplett ausgebaut und getauscht werden.
4) Bei einer Vollbremsung wird die Einkaufstasche von der Rücksitzbank durch das Fahrzeug geschleudert. Eine Flasche Rotwein (oder auch Rotweinessig) zerplatzt am Cockpit und beschädigt es. Der Rotwein verteilt sich über das Cockpit, läuft in die Öffnungen der Bedienelemente sowie über das Leder-Interieur. DieDer Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
5) Während einer Fahrt auf der Autobahn brechen die Antriebe. Weite Teile der Achse werden daraufhin zerstört, der Unterboden sowie die Abgasanlage des Fahrzeugs werden beschädigt. Das Fahrzeug erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden.
6) Während der Fahrt platzt ein Reifen. Die Reifenteile beschädigen den Kotflügel und weitere Teile der Karosserie. Es entstehen schwerwiegende Schäden an der Achsaufhängung.
7) Während einer Kurvenfahrt mit einem Transporter schlägt ein rollbarer Wäschecontainer gegen die Seitenwand und Hecktür.
8) Der Fahrer eines PKW mit Wohnwagen (Gespann) macht eine Vollbremsung und fährt dem vorderen Fahrzeug auf. Der Wohnwagen verwindet sich und richtet erheblichen Schaden am Heck des Zugfahrzeugs an.
9) Durch zu starkes Einlenken beim Rückwärtsfahren schlägt der Anhänger gegen das Heck des Zugfahrzeugs.
Infoblatt zum Download
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