- günstige Tarife mit Sofort-Berechnung
- 24h Online-Wechsel
- 24h Online-Abschluss + eVB-Nummer
Kfz-Versicherungen online vergleichen
Der kostenlose Versicherungsvergleich gibt Ihnen die Möglichkeit, diverse Autoversicherungen zu vergleichen. Sie berechnen Ihre neue Kfz-Versicherung einfach selbst und schließen eigenständig den gewünschten Tarif ab. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie die Leistungen und Beiträge zur Kfz-Versicherung selbst vergleichen wollen. Egal ob Sie unter Beibehaltung Ihres derzeitigen Fahrzeugs die Versicherung wechseln oder ein neu angeschafftes Fahrzeug (Fahrzeug-/Halterwechsel) versichern: Sie können es online erledigen.
Ihre Vorteile mit dem Versicherungsvergleich?
- günstige Tarife für Autos, SUV & Kleinbusse (PKW)
- Angebot + Antrag vollständig online erledigen
- geeignet für Neu-Abschluss und Versicherungswechsel
- inkl. eVB-Nummer (bei Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens)
- inkl. Kündigungsformular (wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln wollen)
- 24h Service an 7 Tagen die Woche
Kostenloser Vergleich vom Versicherungsmakler
Viel besser als der Online-Vergleich ist der echte Versicherungsmakler-Service. Wir vergleichen über 30 Kfz-Versicherungen für Ihr Fahrzeug und bieten Ihnen den richtigen Versicherungsschutz an. Auf Wunsch ist eine kostenlose Beratung möglich. Das gilt für die Kfz-Versicherung sowie für alle anderen Versicherungsbereiche. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Service für Privat- und Firmenkunden
- >100 Versicherungsgesellschaften über alle Versicherungsbereiche
- individuelles, fachgerechtes und kostenloses Angebot
- auf Wunsch: kostenlose Überprüfung bestehender Versicherungsverträge
- ohne zusätzliche Kosten
Kraftfahrzeugversicherungen im Vergleich
Kfz-Versicherungen (Auswahl)
Nicht alle Versicherer sind in unserem wie auch in anderen Online-Versicherungsvergleichen vertreten (eingeschränkte Auswahl). Wir zeigen Ihnen hier ein paar Versicherungsgesellschaften, die teils online und größtenteils über unseren Service verfügbar sind. Ein individuelles Angebot und ggf. Beratung fragen Sie bitte über unseren kostenfreien Versicherungsmakler-Service an.
Kfz-Versicherungen eigenständig online vergleichen
Sie wollen Geld sparen und ohne Beratung Ihr Auto versichern? Dann nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und berechnen Sie mit dem Vergleichsrechner auf unserer Webseite Ihre individuelle Kfz-Versicherung. Diese Herangehensweise ist jedoch nur ratsam, wenn Sie sich über den gewünschten Versicherungsumfang im Klaren sind, die Versicherungsbedingungen selbst durcharbeiten und eigenständig über den Tarif entscheiden wollen. Aus Erfahrung wissen wir: nicht selten werden Fahrzeuge über die Online-Vergleiche falsch versichert, es kommt zu Problemen bei der Übernahme der Schadenfreiheitsklasse, im Schadenfall kommt es zur Leistungsverweigerung des Versicherers und für die Klärung von Problemen oder Änderungen am Vertrag ist niemand erreichbar. Daher empfehlen wir, den Abschluss von Versicherungsverträgen immer einem Experten zu überlassen. Der Servicetarif kostet zwar meist mehr als bei einem Internet- oder Billigversicherer, doch Sie selbst vermeiden damit jede Menge Probleme. Damit Sie nicht erst im Schadenfall klug werden, können Sie unseren kostenlosen Versicherungsmakler-Service nutzen.
Mit dem Online Kfz-Versicherungsvergleich berechnen Sie viele Angebote gleichzeitig. In der Ergebnistabelle sehen Sie die günstigen Autoversicherungen, die vom Vergleich berechnet wurden. Zudem stehen weitere Details zum jeweiligen Tarif bereit. Sie können sofort den Versicherungsantrag stellen und die Kfz-Versicherung wechseln. Geht es um die Versicherung eines Fahrzeugs, dass Sie auf sich als Halter zulassen wollen, dann erhalten Sie unmittelbar nach dem Antrag auch die eVB-Nummer. Der Onlinerechner ist für Sie geeignet, wenn Sie eigenständig eine Kfz-Versicherung abschließen bzw. wechseln wollen. Es erfolgt hierbei keine Beratung oder Haftung für Fehler.
Spar-Tipps für die Kfz-Versicherung
Der Wunsch, bei der Kfz-Versicherung zu sparen, besteht bei den meisten Autofahrern. Wer jedes Jahr die Kfz-Versicherung wechselt, stellt aber auch fest, dass irgendwann einmal das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Irgendwann kann man nicht mehr sparen, weil es eben nicht mehr günstiger geht.
1. Jährliche Zahlung wählen
Der Versicherungsbeitrag ist immer ein Jahr im Voraus fällig. Wer die monatliche Zahlweise wählt, muss einen Ratenzahlungszuschlag bezahlen. Der kann bis ca. 12% reichen. Bei viertel- oder halbjährlicher Zahlweise ist der Zuschlag geringer, bei jährlicher Zahlung fällt er gar nicht an. Kurzum: Wenn Sie es können, dann zahlen Sie den Beitrag jährlich. Das gilt allerdings nur, wenn Sie dadurch nicht in den Dispo-/Überziehungsbereich Ihres Girokontos gelangen.
2. Selbstbeteiligung erhöhen
Bei Teil- und Vollkasko wird in aller Regel ein Selbstbehalt vereinbart. Ist er niedrig, ist der Versicherungsbeitrag höher. Viele Versicherungskunden wählen eine Selbstbeteiligung von 150€ in der Teilkasko und 500€ in der Vollkasko. Das ist mehr oder weniger Standard.
Bei der Teilkasko einen höheren Selbstbehalt zu wählen, macht wenig Sinn. Die Einsparungen sind nur gering. Anders ist es bei der Vollkasko.
Wer keinen Rabattschutz vereinbart hat, wird im Schadenfall bei der Vollkasko sowieso zurückgestuft. Dann lohnt es sich meist gar nicht, Vollkaskoschäden von 1.000 oder auch 2.500 über die Vollkasko abzuwickeln. Durch die Rückstufung in der SF-Klasse und der daraus resultierenden Beitragserhöhung kann man den Schaden auch selbst übernehmen (vorausgesetzt, man hat ausreichend Rücklagen). Daher kann man den Selbstbehalt in der Vollkasko höher wählen und spart damit Kosten.
Wer die Vollkasko hauptsächlich deshalb abschließt, um sich eine gute Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko zu erhalten, kann mit einer höheren Selbstbeteiligung sparen. Unstreitig ist, dass man die individuelle Situation des Versicherungsnehmers beachten muss. Als Versicherungsmakler beraten wir unsere Kunden kostenfrei in solchen Dingen.
3. Werkstattbindung vereinbaren?
Hier muss jeder selbst wissen, ob er sein Fahrzeug im Schadenfall (wohlgemerkt nur Kasko) in die Hände seiner Versicherung legt. Wo und von wem das Fahrzeug repariert wird, legt dann der Versicherer fest. Im Fall von Leasings, Finanzierungen, E-Autos und höherwertigeren Fahrzeugen raten wir davon ab.
4. Jährliche Kilometer Laufleistung
Behalten Sie im Blick, welche Laufleistung Sie im Versicherungsvertrag vereinbart haben und wie viele Kilometer Sie tatsächlich fahren. Nach oben wie auch nach unten sollten Sie die jährlich gefahrenen Kilometer anpassen lassen. Die Beitragsunterschiede sind teils enorm. Die Laufleistung von 20.000km auf unter 10.000km im Jahr kann den Beitrag um ca. 20-30% reduzieren. Aber aufpassen: Mogeln und Schummeln bringt nichts. Seien Sie ehrlich, im Schadenfall wird sowieso der Kilometerstand benötigt.
5. ÖPNV-Ticket angeben
In seltenen Fällen bekommen Sie einen kleinen Rabatt, wenn Sie ein Ticket für den ÖPNV (Monatskarte) haben.
6. Fahrerkreis überprüfen
Insbesondere, wenn junge Fahrer unter 23-25 Jahren das Kfz mitnutzen dürfen, gibt es teils heftige Aufschläge. Daher sollten Sie die Angaben zum Fahrerkreis überprüfen und anpassen lassen. Wir bieten über diverse Tarife einen Zusatzfahrerschutz für Familien an. Dann dürfen die jungen Fahrer zum jährlichen Festpreis alle Fahrzeuge der Familie nutzen.
7. Versicherung wechseln
Ob über uns als Versicherungsmakler oder über den Kfz-Versicherungsvergleich: Sie können bei einem Wechsel der Autoversicherung Geld sparen und zugleich den Versicherungsschutz verbessern. In der letzten Kfz-Wechselsaison haben wir die Erfahrung gemacht, dass unsere Service-Tarife den Unterschied machen und nicht immer mehr Geld kosten müssen.
Benötigte Unterlagen für einen Kfz-Versicherungsvergleich
Der Kfz-Versicherungsvergleich auf unserer Webseite lässt sich in wenigen Minuten nutzen. Ein paar Dinge sollten Sie zur Hand haben, damit Sie den Vergleich für Ihre Autoversicherung schnell ereldigen.
Wichtig sind folgende Dinge bzw. Informationen:
- Fahrzeugpapiere / Zulassungsbescheinigung (für Hersteller- und Typschlüssel, Datum der Erstzulassung, Zulassung auf den Halter, Fahrzeug-Identnummer)
- Angaben zum Neuwert des Kfz + ggf. Sonderausstattung
- Führerschein (Datum der Führerscheinprüfung)
- bei Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse der bisherigen Versicherung: letzte Beitragsrechnung des Versicherers (SF-Klasse für Haftpflicht und ggf. Vollkasko, Versicherungsscheinnummer)
- Bankkarte (IBAN Ihrer Bankverbindung bei Abschluss eines Versicherungsvertrags und Zahlung per SEPA-Lastschrift)
Schadenfreiheitsklasse
Oft wird darüber geredet und diskutiert. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist eine Art Belohnungs- und Bestrafungssystem für Autofahrer. Dabei ist sie personengebunden und „gehört“ dem Versicherungsnehmer. Fährt dieser Jahr für Jahr unfallfrei, bekommt er eine bessere SF-Klasse und kann so immer im Folgejahr sein Auto etwas günstiger in der Haftpflicht und Vollkasko versichern.
Ratgeber und häufig gestellte Fragen
Im Ratgeberbereich erhalten Sie jede Menge Informationen rund um Themen zur Kfz-Versicherung. Themen sind unter anderem, wie und wann man die Autoversicherung kündigen kann, wie der Kfz-Versicherer gewechselt oder die Schadenfreiheitsklasse übertragen wird. Natürlich finden sich im Ratgeber (FAQ) noch viele weitere Themen und allgemeine Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dabei legen wir Wert darauf, dass alle Aspekte einfach und verständlich erläutert werden.
Interessantes für Sie
Brems-, Betriebs- und Bruchschadendeckung
Bei der Kfz-Versicherung gibt es Zusatzoptionen, die vielen Kunden unbekannt sind. Eine davon ist die BBB-Versicherung, die im Rahmen der Vollkasko zu versichern ist.
Fahrerschutz in der Kfz-Versicherung
Den meisten Kunden ist der Sinn einer Fahrerschutzversicherung völlig unbekannt. Hat man sie nicht, dann werden die Personenschäden des schuldigen Fahrers (Unfallverursacher) nicht bezahlt.
Sondereinstufung bei Scheidung oder Trennung
Die Ersteinstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse können wir für geschiedene oder getrennt lebende Frauen und Männer anbieten. Es ist egal, ob Sie verheiratet oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt haben.