Schadenfreiheitsrabatt: Gute Fahrer werden belohnt

Diskussionen über den Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Versicherungen gehen mitunter sehr lebhaft zu. Dabei sind die Regelungen der Versicherer so eindeutig definiert, dass ein Blick in die jeweiligen Tabellen bereits genügen müsste, um alle Informationen zu finden. Die meisten Tabellen sind jedoch so umfangreich, dass mancher Leser über kleine Details stolpert. Die folgenden Absätze sollen daher bei der Einschätzung der eigenen Versicherungsoptionen behilflich sein.

Die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen

Eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen sowie die damit verbundene Rabattierung der Tarife ist lediglich bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen vorgesehen. Teilkaskoversicherungen dagegen haben keinen SF-Rabatt – maximal mit einer Selbstbeteiligung lässt sich Geld sparen. Wie der Name Schadenfreiheitsklasse schon andeutet, werden die Versicherungsnehmer durch die Versicherer in Klassen eingeteilt, in denen diese durch schadenfreie Beitragsjahre aufsteigen können. Da aber nicht jeder Führerscheinbesitzer auch ein eigenes Auto versichert, sind die schadenfrei gefahrenen Jahre nicht immer ausschlaggebend für die Schadenfreiheitsklasse. Beim ersten selbst versicherten Auto wird noch zwischen Fahranfängern und Personen, die ihren Führerschein seit drei Jahren oder länger besitzen, unterschieden. Erstere werden in die Schadenfreiheitsklasse Null eingestuft, für letztere gibt es die Klasse 1/2. Sofern die Versicherung vor dem 1. Juli liegt, erfolgt die erste Bessereinstufung bereits mit dem nächsten Jahreswechsel. Unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer in Klasse 0 oder 1/2 startete, kann nach dem ersten unfallfreien Jahr die Klasse 1 erreicht werden. In den folgenden Jahren wird der Versicherungsnehmer jährlich um eine Stufe bessergestellt, bis die günstigste Schadenfreiheitsklasse erreicht ist. Bei den meisten Versicherungen ist dies die Klasse 25 oder 26. Somit wäre dann der größte und beste Schadenfreiheitsrabatt erreicht.

Rückstufung durch Unfälle

Sobald die Versicherung zur Begleichung eines Schadens beansprucht werden muss, wird der Versicherungsnehmer zurückgestuft. Diese Herabstufungen (im Volksmund fälschlicherweise als Hochstufung bezeichnet) erfolgen nach einem festgelegten Prinzip, welches je nach Versicherer unterschiedlich stark ausfallen kann. Von den Jahren, in denen die Versicherung bereits besteht, wird nach einem Versicherungsschaden eine festgelegte Anzahl an Jahren abgezogen. Von dieser zurückgestuften Schadenfreiheitsklasse kann der Versicherungsnehmer dann wieder jährlich aufsteigen, sofern keine weiteren Unfälle von der Versicherung gezahlt werden müssen. Wird die Versicherung mehrmals in einem Jahr beansprucht, fällt die Herabstufung entsprechend stärker aus. So kann ein Versicherungsnehmer beispielsweise durch den ersten Unfall mit einem Verlust von 3 SF-Klassen rechnen und mit dem zweiten weitere 5 SF-Klassen. Nach dem dritten Unfall im gleichen Jahr dagegen müsste die Versicherung wieder in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 gezahlt werden. Die Berechnung erfolgt also wieder komplett ohne eine Einberechnung von unfallfreien Jahren.

Wer nach kürzerer Zeit bereits entsprechend viele Unfälle verursacht, kann auch in sogenannte Schadenklassen (S oder M) eingestuft werden. Hier werden meist noch höhere Beiträge verlangt als bei Führerscheinneulingen. In Einzelfällen kann es daher sinnvoll sein, Schäden selbst zu zahlen. Je nach Schadenshöhe kann sich das rechnen, wenn weiterhin die günstigere Schadenfreiheitsklasse verwendet werden kann.

Wie stark wird zurückgestuft?

Die Antwort darauf, in welche Schadenfreiheitsklasse bzw. in welchen Schadenfreiheitsrabatt man nach einem, zwei und mehreren Unfällen zurückgestuft wird, finden Sie in den Rückstufungstabellen in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag.

Rabatte nach unfallfreien Jahren

Die Kfz-Versicherungen sind in der Regel mit einem Basistarif angegeben, der je nach Sf-Klasse prozentual verringert oder erhöht gezahlt werden muss. Wie viel Prozent des Basistarifes in einer bestimmten Klasse gezahlt werden muss, kann von jeder Versicherung gesondert festgelegt werden. Die Vergünstigungen steigen nicht proportional mit den unfallfreien Jahren. Gerade in den ersten Jahren sind wesentlich größere Abstände zwischen den Schadenfreiheitsklassen möglich, während nach zwanzig Jahren die Klassen im Preis häufig kaum noch unterscheidbar sind. Bei den meisten Versicherungen gilt der Basistarif für die Schadenfreiheitsklasse 1. Wer zum ersten Mal einen Wagen versichert oder sogar den Führerschein neu hat, muss in der Klasse 1/2 bis zu 140 % des Tarifes zahlen. Die Klasse 0 kann daneben sogar bis zu 260 % des Basistarifes kosten. Wer hier nach einem unfallfreien Jahr auf den Basistarif hoffen darf, spart natürlich sehr viel Geld. Die Schadenfreiheitsklassen jenseits der Zwanzig dienen dagegen häufig nur der Rabattrettung. Dies bedeutet, dass die Kosten mit 25 bis 30 % des Basistarifes in diesen hohen Klassen zwar gleich bleiben, doch bei einem Unfall werden nur so viele Jahre abgezogen, dass die Kosten sich auch dann nicht ändern. Nach fünfundzwanzig unfallfreien Jahren würde also der erste Unfall die Beitragshöhe nicht betreffen.

Schadenfreiheitsrabatt beim Versicherungswechsel

Da die Rabattstufen von jedem Versicherer anders gehandhabt werden, erfolgt bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens nicht die Übertragung der Rabatte, sondern der Schadenfreiheitsklasse. Liegt im Vorjahr ein regulierter Unfall vor, übernimmt der neue Versicherer die Berechnung der Herabstufung. Daher kann nach einem Schadensfall ein Versicherungsvergleich äußerst sinnvoll sein. Durch eine eventuell geringere Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse könnte ein vermeintlich teurerer Anbieter doch günstiger sein und umgekehrt. In jedem Fall müssen beim Vergleich die jeweils gültigen Rabattstufen einbezogen werden, um den individuell günstigsten Tarif zu finden.

Rabattübernahme von Dritten

Theoretisch kann jeder, der im Besitz eines Führerscheins ist, die Schadenfreiheitsklasse eines anderen übernehmen. Der freien Übertragung der Klassen sind jedoch einige Grenzen gesetzt. Zum einen werden nie mehr schadenfreie Jahre angerechnet, als man im besten Fall seit Führerscheinbesitz haben könnte. Wer also erst seit drei Jahren einen Führerschein hat, kann nicht besser als SF 3 eingestuft werden. Zum anderen muss der neue Versicherungsnehmer glaubhaft machen, dass er das Auto des alten Versicherungsnehmers regelmäßig gefahren ist. Bei Familienangehörigen oder Lebenspartnern innerhalb eines Haushaltes wird die gemeinsame Nutzung meist ohne Probleme anerkannt. Bei der Entscheidung, wem die Rabatte übertragen werden, muss beachtet werden, dass eine Aufteilung der schadenfreien Jahre nicht möglich ist. Man kann also nicht die Schadenfreiheitsklassen von einem Vertrag splitten und sie auf  Sohn und Tochter gleichmäßig aufteilen. Überträgt jemand 25 unfallfreie Jahre an einen Fahranfänger mit nur einem oder zwei Jahren Fahrpraxis, verfallen daher alle Jahre, die der neue Versicherungsnehmer sowieso noch nicht seit Besitz des Führerscheins haben könnte. Da aber die ersten Schadenfreiheitsklassen einen größeren Spareffekt bieten, kann es dennoch in Einzelfällen sinnvoll sein, einige Jahre verfallen zu lassen. Hierzu müsste der jeweils erreichbare Tarif für den Empfänger der Rabatte berechnet werden, um einen objektiven Vergleich zu erhalten. Derjenige, der die Rabatte abgibt, ist sie auch endgültig los. Hat er kein anderes Kfz versichert, auf dessen Vertrag sich zurückgreifen lässt, stünde wieder die Klasse 1/2 zu Buche. Die Abgabe lohnt also nur, wenn jemand keine weiteren eigenen Fahrzeuge versichern möchte. Auch nach dem Tod eines Versicherungsnehmers kann eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse erfolgen.

Ruhender Versicherungsvertrag

Wer seinen Wagen abmeldet, riskiert damit noch nicht automatisch den Verlust seiner gesammelten unfallfreien Jahre. Bis zu sechs Monate darf ein Versicherungsnehmer ohne angemeldetes Fahrzeug sein, ohne dass dies Einfluss auf seine Schadenfreiheitsklasse hätte. Dauert die Pause zwischen sechs Monaten und einem Jahr, verliert der Versicherungsnehmer keine gesammelten Jahre. Lediglich die nächste Besserstufung erfolgt entsprechend später. Bei einer Pause von einem bis sieben Jahren unterscheiden sich die Regelungen der Versicherer. Bei einigen stagniert lediglich die SF-Klasse, was bedeutet, dass nach sieben Jahren mit der alten Schadenfreiheitsklasse ein neuer Vertrag geschlossen werden darf. Andere Versicherer regeln dagegen, dass Jahre ohne eigenes Fahrzeug eine Herabstufung zur Folge haben. Mit jedem Jahr ohne Versicherung verliert der ehemalige Versicherte also ein unfallfreies Jahr. Nach sieben Jahren ohne versichertes Fahrzeug kann bei manchen Versicherern die Schadenfreiheitsklasse vollständig zurückgesetzt werden. Der neue Vertrag müsste also mit Klasse 1/2 abgeschlossen werden. Andere Versicherer dagegen gewähren gegen Vorlage des alten Versicherungsvertrages und eines Nachweises, dass der Führerschein zwischendurch nicht verloren war, die alten Rabatte erneut.

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