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Zweitwagenversicherung
Wenn Sie bereits ein Kfz versichert haben, können Sie zusätzlich einen Zweitwagen mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichern. Hierfür bieten viele Versicherungsgesellschaften bei der Ersteinstufung eines Zweitwagens eine günstigere SF-Klasse an. Diese SF-Klasse gilt dann als Sondereinstufung und kann folglich nicht zu einem anderen Versicherer mitgenommen werden – bis auf wenige Ausnahmen. Bei der Zweitwagenversicherung wird die SF-Klasse des Erstwagens zugrunde gelegt und der Zweitwagentarif mit einer Angleichung an den Schadenfreiheitsrabatt berechnet. Im Ergebnis ist diese Versicherungslösung vielfach günstiger als die „klassische“ Einstufung in SF 1/2. Es lohnt sich im besonderen Maße, wenn man bereits beim Erstwagen eine sehr gute SF-Klasse erreicht hat.
Zweitwagen muss nicht bei der gleichen Versicherung wie Erstwagen sein
Bei einer Zweitwagenversicherung ist es nicht notwendig, dass der Erstwagen und der Zweitwagen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind. Es können auch verschiedene Kfz-Versicherer sein. Der Versicherungsvertrag für das erste Kfz läuft völlig unabhängig von der Versicherung des Zweitwagens. Wichtig ist nur, dass Sie die SF-Klasse des Erstwagens problemlos nachweisen können (z.B. Beitragsrechnung). Auch wenn es nicht notwendig ist, dass Erst- und Zweitwagen bei der gleichen Kfz-Versicherung versichert sind, lohnt sich dennoch die Bereitschaft, auch den Erstwagen mit dort zu versichern. Die Auswahl an Tarifen für den Zweitwagen wird dadurch größer.
Wann lohnt sich die Zweitwagenversicherung?
Durch die Einstufung des Zweitwagens in eine günstige Schadenfreiheitsklasse sparen Sie gewaltig an der Versicherungsprämie. Fahranfänger profitieren dabei ganz besonders, da sie die immens teure SF-Klasse 0 überspringen können, wenn die Eltern, Verwandte oder Bekannte das Auto als ihren Zweitwagen versichern. Folgende Situationen kommen für die Zweitwagenversicherung in Betracht:
- Sie wollen ein zweites Kfz in Ihrer Familie (Partnerschaft oder Ehe) versichern.
- Sie wollen neben einem Langstreckenfahrzeug noch ein Stadtauto oder ein Elektroauto versichern.
- Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte ein Auto fahren, jedoch soll die teure SF-Klasse 0 vermieden werden.
- Sie möchten ein Zweitfahrzeug als Winterauto oder ein Cabrio als Sommerauto versichern.
- Sie möchten ein Auto mit einem Saisonkennzeichen versichern.
Wie gelange ich zu einer günstigen Zweitwagenversicherung?
Bei so gut wie jeder Versicherung gibt es die Möglichkeit, einen Zweitwagen mit besseren Konditionen zu versichern. Doch die Bedingungen und Voraussetzungen unterscheiden sich bei fast allen Versicherern. Wenn z.B. Fahrer unter 23 Jahren das Fahrzeug mitnutzen dürfen, wird der Zweitwagenrabatt sehr überschaubar.
Sie können es selbst in die Hand nehmen und bei diversen Versicherungsgesellschaften eine persönliche Anfrage starten bzw. unseren Online-Vergleich nutzen. Oder Sie vertrauen auf die Erfahrung eines Versicherungsmaklers: Wir können für Sie die Suche nach einer passenden Zweitwagenversicherung übernehmen.
Kann ich meinen Zweitwagen wie den Erstwagen versichern?
Diese Ausnahme, den Zweitwagen genau wie den Erstwagen einzustufen, machen nur wenige Versicherungen. Hierbei handelt es sich auch meist um Werbeaussagen der Versicherer, da der Zweitwagen hier lediglich eine Tarifangleichung zum Erstwagen bekommt. Für die Beitragsberechnung wird zwar die Schadenfreiheitsklasse des Vertrags vom Erstwagen verwendet, jedoch kommt hier eine andere Zweitwagenprämie heraus: Die Prämie für den Zweitwagen wird mit einer Art „Zweitwagen-Hebesatz“ gerechnet, so dass der Beitrag höher ausfällt, als wenn der Zweitwagen als Erstwagen berechnet worden wäre. Wir prüfen in dem Fall für Sie, welche Variante sich für Sie lohnt und rechnet.