Zweitwagenversicherung

Wenn Sie bereits ein Kfz versichert haben, können Sie zusätzlich einen Zweitwagen mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichern. Hierfür bieten viele Versicherungsgesellschaften bei der Ersteinstufung eines Zweitwagens eine günstigere SF-Klasse an. Diese SF-Klasse gilt dann als Sondereinstufung und kann folglich nicht zu einem anderen Versicherer mitgenommen werden – bis auf wenige Ausnahmen. Bei der Zweitwagenversicherung wird die SF-Klasse des Erstwagens zugrunde gelegt und der Zweitwagentarif mit einer Angleichung an den Schadenfreiheitsrabatt berechnet. Im Ergebnis ist diese Versicherungslösung vielfach günstiger als die „klassische“ Einstufung in SF 1/2. Es lohnt sich im besonderen Maße, wenn man bereits beim Erstwagen eine sehr gute SF-Klasse erreicht hat.

Zweitwagen muss nicht bei der gleichen Versicherung wie Erstwagen sein

Bei einer Zweitwagenversicherung ist es nicht notwendig, dass der Erstwagen und der Zweitwagen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind. Es können auch verschiedene Kfz-Versicherer sein. Der Versicherungsvertrag für das erste Kfz kann unabhängig von der Versicherung des Zweitwagens laufen. Wichtig ist nur, dass Sie die SF-Klasse des Erstwagens nachweisen können (z.B. letzte Beitragsrechnung). Auch wenn es nicht notwendig ist, den Erst- und Zweitwagen bei der gleichen Kfz-Versicherung zu versichern, lohnt sich dennoch die Bereitschaft, auch den Erstwagen mit dort zu versichern. Die Auswahl an Tarifen für den Zweitwagen wird dadurch größer.

Wann lohnt sich die Zweitwagenversicherung?

Durch die Einstufung des Zweitwagens in eine günstige Schadenfreiheitsklasse sparen Sie gewaltig an der Versicherungsprämie. Fahranfänger profitieren dabei ganz besonders, da sie die immens teure SF-Klasse 0 überspringen können, wenn die Eltern, Verwandte oder Bekannte das Auto als ihren Zweitwagen versichern. Folgende Situationen kommen für die Zweitwagenversicherung in Betracht:

  • Sie wollen ein zweites Kfz in Ihrer Familie (Partnerschaft oder Ehe) versichern.
  • Sie wollen neben einem Langstreckenfahrzeug noch ein Stadtauto oder ein Elektroauto versichern.
  • Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte ein Auto fahren, jedoch soll die teure SF-Klasse 0 vermieden werden.
  • Sie möchten ein Zweitfahrzeug als Winterauto oder ein Cabrio als Sommerauto versichern.
  • Sie möchten ein Auto mit einem Saisonkennzeichen versichern.

Wie gelange ich zu einer günstigen Zweitwagenversicherung?

Bei einigen Versicherungen gibt es die Möglichkeit, einen Zweitwagen mit besseren Konditionen zu versichern. Beachten Sie bitte, dass sich die Bedingungen und Voraussetzungen bei Zeitwagenversicherungen in vielfältiger Hinsicht unterscheiden. Eine pauschale Aussage können wir nicht geben, bei welchen Versicherungsgesellschaften die Zweitwagenversicherung in Ihrem Fall günstig ist. Dazu benötigen wir alle Angaben (Kfz-Versicherungsanfrage über uns stellen) oder Sie nutzen den Versicherungsvergleich für Zweitwagen (online). Wenn z.B. junge Fahrer unter 23 Jahren den Zweitwagen fahren dürfen, brauchen Sie in den meisten Fällen keine günstige Zweitwagen-Einstufung zu erwarten.

Kann ich meinen Zweitwagen wie den Erstwagen versichern?

Diese Ausnahme, den Zweitwagen genau wie den Erstwagen einzustufen, machen nur wenige Versicherungen. Aufpassen: auch das ist eine Sondereinstufung! Vorsicht ist zudem bei dieser Werbeaussage geboten, da sie für die meisten Kunden irreführend ist. Der Zweitwagen bekommt lediglich eine Tarifangleichung zum Erstwagen. Die Beitragsberechnung erfolgt also nicht analog zum Erstwagen: Die Zweitwagenversicherung wird mit der Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens berechnet und mit einem Hebesatz multipliziert. Der Versicherungsbeitrag ist damit zwar günstiger als viele andere Angebote. Allerdings entspricht der Beitrag nicht dem, als wenn der Zweitwagen als Erstwagen berechnet worden wäre.

Ist die Zweitwagenversicherung immer eine Sondereinstufung?

Wenn Sie ein Fahrzeug als Zweitwagen erstmalig versichern und die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse als 1/2 erfolgt, liegt hier zu 99,99% eine Sondereinstufung vor. Das bedeutet: die Zweitwageneinstufung ist nur bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gültig! Wenn Sie später die Kfz-Versicherung wechseln, fällt die Sondereinstufung wieder weg. Der Versicherer bestätigt an den neuen Versicherer nur den tatsächlich schadenfreien Zeitraum. Die SF-Klasse aus einer Zweitwagen-Sondereinstufung können Sie nicht 1:1 übertragen.

Zweitwagenversicherung online berechnen

Wenn Sie in Ihrem Haushalt bereits einen Erstwagen haben und einen Zweitwagen eigenständig versichern wollen, dann können Sie über den Versicherungsvergleich (online) eine günstige Zweitwagenversicherung prüfen und abschließen. Denken Sie bitte daran, dass Sie richtige Angaben machen, ansonsten gefährden Sie den Versicherungsschutz. Besser ist es, wenn Sie uns als Experte damit beauftragen.

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Als Versicherungsmakler sind wir Experte für Kfz-Versicherungen. Schicken Sie uns Ihre Anfrage und wir kümmern uns um die richtige Versicherung.

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