Finde schnell und einfach deine neue Kfz-Versicherung:
- Fahrzeugart auswählen (Auto, LKW, Wohnmobil usw.)
- online vergleichen oder Expertenangebot anfragen

Zu den Optionen, unter denen Autofahrer bei der Kfz-Versicherung wählen können, gehört bei den meisten Versicherungsunternehmen die sogenannte Werkstattbindung. Diese verspricht den Kunden einen Nachlass auf die Versicherungsprämie und erleichtert die Schadenabwicklung für den Versicherungskunden sowie für die Assekuranzen. Auf der anderen Seite gibt es auch Nachteile, die in Relation zur Ersparnis gesetzt werden müssen. Als Autofahrer kommt man also nicht umhin, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung pro oder contra zu treffen. Dieser Ratgeber hilft weiter.
Inhaltsverzeichnis
Das Prinzip der Werkstattbindung ist relativ einfach. Wählen Sie diese Option, verpflichten Sie sich, Ihr Fahrzeug bei Schadenfällen nur in bestimmten Werkstätten reparieren zu lassen. Hierbei handelt es sich um Betriebe, die einen Kooperationsvertrag mit Ihrem Kfz-Versicherer geschlossen haben. Für die Versicherungsunternehmen hat das den Vorteil, günstigere Konditionen aushandeln zu können, was sich positiv auf die Schaden-Kosten-Quote auswirkt. Gleichzeitig profitieren die Partnerwerkstätten von einer besseren Auslastung. An die Versicherten werden die Vorzüge der Werkstattbindung unter anderem in Form eines Rabattes weitergereicht, der 10 … 15 … 20 Prozent ausmachen kann. Hinzu kommen je nach Tarif und Versicherer zusätzliche Leistungen wie ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen für die Zeit der Reparatur), eine Komplettreinigung des Autos und der Transfer zur Werkstatt.
Lediglich im Fall eines Kaskoschadens gilt die Werkstattbindung in Ihrer Kfz-Versicherung. Also zum Beispiel, wenn die Frontscheibe aufgrund eines Steinschlags getauscht werden muss oder Karosseriearbeiten nach einem selbstverschuldeten Unfall anstehen. Die Werkstattbindung wird also nur für die Teilkasko und Vollkasko vereinbart.
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden – wenn den Unfallgegner die volle Schuld trifft – haben Sie immer freie Werkstattwahl. Eine Werkstattbindung, die Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben, hat damit nichts zu tun. Der Versicherer des schadenverursachenden Fahrzeugs trägt den Sachschaden (bis zum Wiederbeschaffungswert) an Ihrem Fahrzeug, egal wo Sie den Schaden reparieren lassen. Wenn Sie also keine Schuld trifft und die Sachlage klar ist, dann können Sie Ihr Auto dort reparieren lassen, wo Sie es möchten. Genauso können Sie einen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung des Schadenfalls beauftragen. Es spielt keine Rolle, ob Sie selbst eine Werkstattbindung in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben oder gar der Unfallgegner. Die gegnerische Versicherung kann also nicht festlegen, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird.
Bei Inspektionen und sonstigen Reparaturen haben Sie generell freie Werkstattwahl und können diese in freien wie auch Vertragswerkstätten durchführen lassen. Die Werkstattbindung hat damit nichts zu tun. Auch für die Haupt- und Abgasuntersuchung können Sie die Prüfstelle frei wählen.
Ob es sinnvoll ist, die Werkstattbindung zu vereinbaren oder nicht, hängt von Ihren Präferenzen ab. Es lohnt sich dann für Sie, wenn:
Zweifelsfrei können sich Werkstätten durch die Versicherer geknechtet fühlen: sie bekommen weniger Geld für Lohn- und Material, als wenn der Kunde sein Fahrzeug ohne Werkstattbindung reparieren ließe. Gleichzeitig muss die Werkstatt an der Serviceschraube drehen (ggf. Mietwagen bereitstellen, Fahrzeug reinigen).
Natürlich muss Sie das nicht weiter interessieren. Es ist die freie Entscheidung einer Werkstatt, solche Verträge mit Versicherern zu schließen. Dennoch erteilen wir der Werkstattbindung ein (klares) Nein, wenn:
Sorgen um die Qualität müssen sich Kunden grundsätzlich nicht machen, wenn sie eine Werkstattbindung eingehen. Schließlich ist es auch im Interesse der Kfz-Versicherung, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und den neuesten Standards entsprechend ausgeführt werden. Die Versicherungsunternehmen haben hohe Anforderungen an ihre Kooperationspartner und sondieren genau, wem sie ihr Vertrauen schenken. Die Qualität der Reparaturen wird meist durch TÜV und Dekra zertifiziert. Dabei geht es auch um die Verwendung von Originalersatzteilen, ausgebildetes Fachpersonal und nicht selten um zusätzliche Garantien. Entscheidend für den Verbraucher könnte vielmehr sein, wo der nächste Partnerbetrieb ist, da das Werkstattnetz von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich dicht ist. Zwar wird das Fahrzeug, wenn es nicht mehr fahrbereit ist, in aller Regel zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht. Doch es gibt auch eine Reihe an Schäden, in denen es nach wie vor fahrbereit ist. Wer in einer ländlichen Gegend wohnt, verbringt dann viel Zeit, um sein Leben um den Unfallschaden herum zu organisieren.
Die teils nur schwach ausgebauten Werkstattnetze stellen den größten Kritikpunkt bei der Werkstattbindung dar. Gerade Kunden im ländlichen Bereich müssen bisweilen sehr weit fahren, um einen der Partnerbetriebe zu erreichen. Dieser Mehraufwand steht dann in keinem Verhältnis zum Rabatt. Darüber hinaus kommt es bei Reparatur- und Wartungsarbeiten auch auf das Vertrauen zu den Mitarbeitern in der Kfz-Werkstatt an. Wer sein Fahrzeug bisher ausschließlich einem Markenbetrieb anvertraut hat, muss sich gegebenenfalls darauf einstellen, bei einem Kaskoschaden eine andere Werkstatt aufzusuchen. Dort wird vielleicht nicht schlechter gearbeitet. In dem Fall ist es eher eine Frage der Einstellung und der persönlichen Vorlieben. Auf jeden Fall verlieren Sie als Kunde die Entscheidungsfreiheit der freien Werkstattwahl, da der Versicherer Ihnen diese Entscheidung untersagt. Gefällt Ihnen die festgelegte Werkstatt aus irgendwelchen Gründen nicht, können Sie nicht einfach den Reparateur wechseln.
Der Ausweg: Als Kunde können Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen und gehen dann zu Ihrer eigenen Wunsch-Werkstatt. Der Versicherer wird Ihnen jedoch maximal nur so viel auszahlen, wie er für die Reparatur in seiner Partnerwerkstatt bezahlt hätte. Es wird dann also teurer, aber eben wie gesagt nur für den Schadenfall in der Kasko.
Dass bei einer Werkstattbindung die Herstellergarantie per se erlischt, stimmt so nicht ganz. Prinzipiell müssen Reparaturen von Fachwerkstätten und mit Original-Ersatzteilen durchgeführt werden. Diese Kosten sollte die Versicherung ohne Streit übernehmen. Weiterhin gibt es auch bereits Versicherungen, die eine eigenständige Garantie auf die reparierten Schäden geben, die in der gebundenen Werkstatt behoben wurden. Dennoch sollte man sich überlegen, wenn man eine Garantie auf sein Fahrzeug hat, ob sich die Kosteneinsparung wirklich lohnt. Warum gibt man für einen Neu- oder Jahreswagen so viel Geld aus, um nachher ein paar Euro bei der Kfz-Versicherung zu sparen?
Probleme bekommen Versicherte häufig dann, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Leasinggesellschaften schreiben meist vor, wo das Auto gewartet und repariert wird. Der Leasinggeber bleibt ja auch Eigentümer des Autos. Vereinbart man eine Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung, dann verletzt man in aller Regel den Leasingvertrag. Dann gibt es also großen Ärger. Daher prüft man den Leasingvertrag, ob eine Werkstattbindung erlaubt ist. Wir empfehlen bei allen Neu- und Leasingfahrzeugen, keine Werkstattbindung zu vereinbaren.
Nicht nur der Servicegedanke spielt hier für Versicherer eine Rolle. Am Ende verdienen die Kfz-Versicherungen daran mit. Wie geht das? Es ist so, dass nicht nur Sie als Versicherungsnehmer sparen, sondern auch der Versicherer. Der Rabatt von 10 bis 20% auf die Kaskoprämie muss natürlich irgendwo verdient werden. Das machen die Versicherer durch Vereinbarungen mit Partnerwerkstätten über die Lohn- und Materialkosten, die dann unter dem Marktdurchschnitt ausgehandelt werden. Die Stundensätze werden nach unten korrigiert und bei Ersatzteilen werden Preise bzw. Preisobergrenzen definiert. Die Partnerwerkstätten können natürlich selbst entscheiden, ob Sie sich auf dieses Geschäft einlassen. Deren Vorteil liegt natürlich darin, dass sie eine bessere Auslastung ihrer Werkstatt erreichen.
Nach einem Unfallschaden im Kaskobereich möchten Sie Ihr Auto lieber in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen und somit die Werkstattbindung umgehen? Grundsätzlich ist das kein Problem, wenn Sie die Reparatur nicht in der Partnerwerkstatt des Versicherers durchführen lassen wollen. Sie entscheiden sich einfach für die fiktive Abrechnung gegenüber dem Versicherer und lassen sich die Kosten für den Unfallschaden auf Ihr Girokonto auszahlen. Ob Sie den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Beachten Sie hierbei, dass damit Nachforderungen – etwa weil der Schaden doch höher ist als ursprünglich begutachtet – ausgeschlossen werden.
Bedenken Sie ebenso, dass Sie maximal die Kosten vom Versicherer ersetzt bekommen, die er maximal seinen Partnerwerkstätten für den Schaden bezahlt hätte. Ebenso kann die Selbstbeteiligung höher liegen. Deshalb kontaktieren Sie den Versicherer vorher und klären die Abzüge bei der Schadenzahlung über eine fiktive Abrechnung.