GAP-Deckung: „Pflicht“ bei Leasing und Finanzierung

Leasingnehmer stehen ohne GAP-Deckung vor einem finanziellen Problem, wenn ihr Fahrzeug gestohlen wird oder sie einen (wirtschaftlichen) Totalschaden mit dem Leasingfahrzeug erleiden. Die Kaskoversicherung kommt immer nur für den Wiederbeschaffungswert auf. Die Leasinggesellschaft hingegen verlangt den vertraglich vereinbarten Abrechnungswert zum Zeitpunkt des Schadens. Zwischen Wiederbeschaffungswert und dem vertraglich geführten Abrechnungswert entsteht jedoch eine Lücke (englisch: gap), die bei hochwertigen Fahrzeugen 4- bis 5-stellig ausfallen kann. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restwert versichert man über die GAP-Deckung. Hat man keine GAP-Deckung, dann zahlt man die Differenz aus eigener Tasche.

Was bedeutet GAP-Versicherung?

GAP steht für „Guaranteed Asset Protection“ – zu Deutsch etwa garantierter Vermögensschutz. Die GAP-Versicherung ist als eine Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko zu verstehen. Sie schützt Leasingnehmer oder Kreditnehmer vor einem finanziellen Verlust, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird.

Bei Leasingfahrzeugen ist die GAP-Versicherung üblicherweise fester Bestandteil des Kaskoschutzes – zumindest sollte es so sein. Die GAP-Versicherung zahlt dann den Betrag, der als Lücke zwischen Rest- und Abrechnungswert klafft.

Was passiert, wenn man keine GAP-Versicherung hat?

Wenn Ihr Leasing oder finanziertes Fahrzeug z. B. nach einem Unfall oder Diebstahl wirtschaftlich total beschädigt ist, zahlt die Vollkasko oder die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser liegt meist unter dem ursprünglichen Kauf- oder Leasingpreis.

Beispiel:

Neuwagenpreis / Leasingrestschuld zu Beginn: 65.000 €

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach 1 Jahr: 49.000 €

Restschuld beim Leasinggeber oder Kreditgeber nach 1 Jahr: 57.000 €

Ohne GAP-Versicherung leisten die Kasko bis 49.000€ und die Differenz von 8.000€ (57.000€ minus 49.000€) müssen Sie selbst übernehmen. Mit der GAP-Deckung schließen Sie diese Lücke, so dass dann auch die übrigen 8.000€ bezahlt werden.

Was deckt die GAP-Versicherung (Differenzkasko) ab?

Die GAP gleicht die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (Zahlung aus der Kasko- oder gegnerischen Haftpflicht) und dem offenen Leasing- oder Finanzierungsrestbetrag (dem man dem Leasinggeber oder Finanzierungsbank noch schuldet) aus.

Für wen ist die GAP-Deckung sinnvoll?

Unbedingt abzuschließen ist die GAP-Deckung bei

  • Leasing (oftmals auch Pflicht laut Vorgaben der Leasinggeber)
  • Autofinanzierung (insb. bei langer Laufzeit oder geringem Eigenanteil)

Wann benötigt man keine GAP-Deckung?

Immer dann, wenn das Fahrzeug vollständig bezahlt ist, benötigt man keine GAP-Versicherung. Ist die Finanzierung beendet, dann braucht man die GAP-Deckung nicht mehr und lässt sie bei der Kfz-Versicherung weg.

Wie viel kostet eine GAP-Deckung?

Die Kosten für die GAP-Deckung sind überschaubar. Meist sind es 10-30€ pro Jahr, wenn die GAP in der Kfz-Versicherung abgesichert wird. Bei manchen Leasinggesellschaften bekommt man sie als Option zum Leasingvertrag dazu oder sie ist auch gleich inbegriffen. Unser Tipp ist, die GAP generell über die Kfz-Versicherung laufen zu lassen, um eine weitere Schadenmeldung mit Formularen usw. von vornherein zu verhindern.

GAP-Versicherung bei Finanzierung

Die GAP-Deckung ist für Leasingkunden genauso ein Muss wie für Finanzierungskunden. So lange wie eine Fahrzeugfinanzierung läuft, muss auch die GAP-Versicherung vereinbart werden! Hintergrund ist, dass der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs schneller sinkt als der Restwert im Finanzierungsvertrag. Die finanzierende Bank begnügt sich nicht mit dem Wiederbeschaffungswert, sondern will den Betrag ersetzt bekommen, der sich aus der bisher laufenden Finanzierung ergibt. Haben Sie keine GAP-Versicherung, dann bezahlen Sie die Differenz selbst.

Zeitlicher Verlauf der GAP-Deckung

Die nachfolgende Grafik verdeutlich die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Finanzierungsrestwert.

GAP-Deckung: Lücke zwischen Finanzierungsrestwert und Wiederbeschaffungswert

Die blaue Linie zeigt den Wiederbeschaffungswert, die orange Linie den Finanzierungsrestwert. Die grau schraffierte Fläche dazwischen stellt die GAP-Lücke dar – also den Betrag, den die GAP-Versicherung im Totalschadensfall abdeckt.

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