Fahrerschutzversicherung

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflicht möglich und gilt für alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Der Fahrerschutz ist definitiv sinnvoll, weil Sie dadurch eine große Lücke im Versicherungsschutz schließen: entschädigt werden die Personenschäden des Fahrers, der den Unfall schuldhaft verursacht hat. Ansonsten bekommt der schuldige Fahrer keinen Cent für seine eigenen Personenschäden wie z.B. Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Alle anderen beim Unfall verletzten Personen (z.B. Fahrzeuginsassen und unschuldige Fahrer) können ihren Anspruch auf Schadenersatz über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.

Was ist die Fahrerschutzversicherung?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert. Soweit so gut. Doch der Versicherungsschutz ist mangelhaft. Speziell für Personenschäden hat der unfallverursachende Fahrer gar keinen Schutz! Der schuldige Fahrer erhält nach dem Unfall keinen einzigen Cent für seine körperlichen Schäden und deren Folge.

Bei der Regulierungspraxis über die Kfz-Haftpflicht ist also die Frage, ob es sich bei der jeweiligen Person um den schuldigen Fahrer oder eine andere Person (Fahrer ohne Schuld, Fahrzeug-Insasse, andere geschädigte Person) handelt. Dem Fahrer, der den Unfall schuldhaft verursacht hat, werden die eigenen Personenschäden von der Kfz-Haftpflicht jedenfalls nicht ersetzt! Das gilt auch für seine Hinterbliebenen, die in dem Fall keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflicht stellen können. Die Personenschäden der anderen am Unfall beteiligten Personen werden jedoch ersetzt.

Ebenso greift der Fahrerschutz, wenn es keine anderen Unfallbeteiligten gibt. Das ist bei Tier-/Wildunfällen der Fall. Oder auch, wenn das Fahrzeug von der Straße bei Regennässe oder Glätte abkommt.

Aus den genannten Gründen ist eine Fahrerschutzversicherung (Fahrerunfallversicherung) immer anzuraten. Der Fahrerschutz kann grundsätzlich nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dieser ist zwar eine freiwillige Option, jedoch eine notwendige für die richtige Kfz-Versicherung aller Fahrer.

Einfache Erklärung zum Fahrerunfallschutz an einem Beispiel

Herr Müller (38 Jahre alt, Angestellter, ca. 3.500€ mtl. Nettoeinkommen) hat einen PKW auf sich zugelassen und versichert. Als weitere Fahrerin ist seine Partnerin bei der Versicherung hinterlegt. Herr Müller fährt mit dem PKW zur Arbeit und übersieht unbeabsichtigt eine rote Ampel auf einer Bundesstraße. Es kommt zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Herr Müller trägt die volle Schuld an dem Unfall. Er erleidet bei dem Verkehrsunfall schwere körperliche Schäden (Knochenbrüche sowie ein schwer ausgeprägtes Schädel-Hirn-Trauma). Herr Müller fällt für 2 Jahre aufgrund von Operationen und Rehamaßnahmen aus und kann in dieser Zeit keiner Arbeit nachgehen. Ihm entstehen Kosten für seinen eigenen Verdienstausfall und es verbleiben beachtliche Kosten für die Heilbehandlung und Nachsorge seiner Verletzungen. Doch Glück im Unglück: Herr Müller hatte eine Fahrerschutzversicherung bei seiner Kfz-Versicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die Kosten, die ihm tatsächlich aufgrund des Unfallereignisses entstehen und kein anderer bezahlt. Beispielsweise geht es um die Kosten für den Verdienstausfall. Die ersten 6 Wochen zahlt zwar noch der Arbeitgeber den vollen Lohnausgleich, doch danach kommen herbe Einschnitte im Verdienst. Die Fahrerschutzversicherung gleicht dann die Differenz zwischen Krankengeld und seinem eigentlichem Netto-Monatsverdienst aus.

Hätte Herr Müller keine Fahrerunfallversicherung, dann bliebe er auf den Kosten seines eigenen Personenschadens vollständig sitzen. Warum? Weil er selbst für den Unfall haftet und kein anderer dafür haftbar zu machen ist. Genauso sieht es aus, wenn seine Partnerin an seiner Stelle gefahren wäre. Auch sie würde keinen Kostenersatz bekommen, wenn sie den Unfall schuldig verursacht hat.

Warum brauche ich den Fahrerschutz trotz Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die Personenschäden von allen Unfallbeteiligten – soweit ist das erst einmal richtig. ABER: Der schuldige Unfallfahrer geht leer aus! Sind Sie als Fahrer oder ein anderer Fahrer Ihres Fahrzeugs am Unfall schuld, werden verletzt und hätten eigentlich Schadenersatzanspruch auf Verletztengeld, Verdienstausfall usw., dann ist der Schadenersatz nur möglich, wenn das Fahrzeug mit einer Fahrerschutzversicherung versichert wurde. Ansonsten gibt es 0 (in Wort: null) Cent. Ähnlich gilt es bei Teilschuld: hier werden die Leistungen entsprechend der Quotelung gekürzt.

Deshalb sollte jeder den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung mit abschließen. Dieser leistet dann so, als sei ein Fremder für den Schaden eintrittspflichtig.

Wie hoch ist das Risiko für einen Schaden in der Fahrerschutzversicherung?

Unachtsamkeiten im Straßenverkehr sind permanent möglich. Auch wer bisher keinen Unfall verschuldet hat, wird in Zukunft nicht automatisch davor bewahrt. Zudem gilt der Fahrerschutz für jeden berechtigten Fahrer des Fahrzeugs. Wenn Sie als Versicherungsnehmer nicht nur selbst das Kfz (Auto) nutzen, dann ist der Fahrerschutz umso mehr in Betracht zu ziehen. Denken Sie an alle weiteren Fahrer. Sei es Ihr Ehe-/Lebenspartner oder Ihre Kinder. Wer bezahlt den Personenschaden für die Fahrer Ihres Autos, die schuldhaft in einen Unfall verwickelt sind? Nur Sie als Versicherungsnehmer Ihres Fahrzeugs können den Fahrerschutz für Ihr Fahrzeug abschließen und dadurch alle rechtmäßigen Fahrer absichern.

Die Fahrerschutzversicherung bietet allerdings nur eine Ausschnittsdeckung. Damit ist gemeint, dass nur selbstverschuldete Unfälle mit dem Kfz versichert werden. Alle anderen Unfallrisiken wie etwa im Privatbereich werden nicht versichert. Hierfür muss man eine private Unfallversicherung abschließen.

Warum ist der schuldhafte Fahrer nicht über die Kfz-Haftpflicht versichert?

Aufgrund der eigenen Schuld kann der Fahrer keine andere Person dafür haftbar machen. Somit kann der schuldige Fahrer keinen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Der schuldhafte Unfallfahrer haftet also selbst für seine eigenen Schäden.

Gibt es ein Mindestalter für den Fahrerschutz?

Wir beobachten permanent den Markt der Kfz-Versicherungen, prüfen gewissenhaft jeden individuellen Versicherungsschutz und stellen Ihnen das passende Angebot zusammen. Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Versicherungen ein Mindestalter von 23 Jahren für den Fahrerschutz voraussetzen.

Zusammenfassung zum Fahrerschutz in der Kfz-Versicherung

Der Fahrerschutz ist die finanzielle Absicherung für Personenschäden aller berechtigten Fahrer, wenn ein Fahrer einen Unfall selbst verschuldet (volle Schuld oder Teilschuld).

Geleistet wird für körperliche Schäden (sowie deren Folge) des Fahrers, wenn

  • … der Fahrer den Autounfall ganz oder teil­weise selbst verschuldet.
  • … der Unfallverursacher un­be­kannt (Unfallflucht) oder mittellos ist.
  • … der Fahrer mit Wildtieren, Bäu­men oder anderen Hin­der­nis­sen kollidiert (sog. „Un­fäl­le ohne Gegner“).

Leistungen einer Fahrerschutzversicherung

Wird der berechtigte Fahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet, übernimmt die Fahrerschutzversicherung die Un­fall- und Folge­kos­ten, die dem schuldigen Fahrer sonst kein anderer erstattet. Dabei geht es um die Kosten der Personenschäden und bei Tod um die Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen. Diese Kosten stehen jedem Opfer eines Verkehrsunfalls zu.

In der Fahrerschutzversicherung wird für den Fahrer in etwa so geleistet, als sei er nicht selbst schuld. Das bedeutet eine Gleichstellung des Schuldigen mit dem Opfer, was so in der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vorgesehen ist.

Entschädigt wird nach den tatsächlichen Kosten. Es gibt also keine pauschale Summe z.B. für den Verdienstausfall als Folge des Unfalls. Es ist also auch nachzuweisen, welche Kosten entstehen bzw. entstanden sind. Die Regelungen sind derzeit noch nicht einheitlich auf ein Mindestmaß bestimmt. Je nach Versicherer gibt es Ersatz der Kosten für:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Reha-Maßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Haushaltsführungskosten

Dabei müssen Kosten für besondere Behandlungsmethoden, Heilpraktiker, Eigenanteile, Pflegekosten usw. nicht zwangsweise ausgeschlossen sein.

Entschädigungsgrenze bis 15 Mio. Euro

Bei der Fahrerschutzversicherung reichen die maximalen Versicherungssummen von 1 bis 15 Millionen Euro. Es gibt hier keine vorgeschriebene Mindestdeckungssumme, wie es in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist. Geleistet wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Kostenerstattung erfolgt dann, wenn kein anderer Leistungserbringer die Kosten übernimmt bzw. sich nur zum Teil daran beteiligt. Eine doppelte Entschädigung ist für versicherte Fahrer definitiv ausgeschlossen.

Die Kostenerstattung erfolgt also nachrangig bzw. subsidär. Das heißt: zuerst sind die Ansprüche gegenüber anderen Leistungserbringern zu prüfen. Diese können sein:

  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherung
  • private Krankenzusatzversicherung
  • Rentenversicherungsträger
  • Versorgungskasse
  • Berufsgenossenschaft
  • Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Fortzahlung von Dienstbezügen an einen Beamten
  • bzw. auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn Teilschuld besteht.

Gibt es von den potenziell möglichen Kostenerstattern kein Geld bzw. nur einen Teil, dann wird die Fahrerunfallversicherung zahlen. Sie leistet auch dann, wenn Ansprüche gegen andere nicht durchgesetzt werden können. Zahlungen bzw. Leistungen aus der Lebensversicherung, privaten Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung werden nicht auf die Leistungen der Fahrerschutzversicherung angerechnet. Handelt es sich also um eine sog. Summenversicherung, so werden diese Leistungen nicht aufgerechnet. Bei einer Schadenversicherung ist die Leistung auf den Schaden begrenzt und in ihrer Höhe begrenzt. Daher werden Schadenversicherungen angerechnet.

Üblich ist, dass in den Versicherungsbedingungen maximale Entschädigungsgrenzen für bestimmte Leistungsbereiche zu finden sind. So ist in etwa das Schmerzensgeld meist auf einen Gesamthöchstbetrag begrenzt, ebenso für den Verdienstausfall oder die Kostenübernahme für Haushaltshilfen.

Schaden-/Leistungsbeispiele für die Fahrerschutzversicherung

Beispiel 1) Eigenverschuldeter Unfall eines Angestellten mit schweren Beinfrakturen. Monatlicher Nettoverdienst von 3.500€. Krankenhausaufenthalt für 4 Wochen. Insgesamt 15 Monate Arbeitsunfähigkeit.

  • Schmerzensgeld: 50.000€
  • Verdienstausfall in den ersten 6 Wochen: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Verdienstausfall ab der 7.Woche bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit: Nach Abzug der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse übernimmt die Fahrerschutzversicherung 20.250€ für den Verdienstausfall
  • Haushaltshilfekosten (Mithilfe im Haushalt, Gartenarbeiten): 12.150€ (900€ monatlich x 13,5 Monate)
  • Heilbehandlungskosten: Übernahme der Eigenanteile (Heilbehandlung selbst durch Krankenkasse)
  • Gesamtleistungen aus der Versicherung für Fahrerschutz: 82.400€

Beispiel 2) Eigenverschuldeter Unfall eines selbständigen Bauingenieurs (40 Jahre alt) mit schwersten Verletzungen und Querschnittslähmung. Bisheriger Verdienst 100.000€ pro Jahr. geplanter Renteneintritt im 67.Lebensjahr.

  • Schmerzensgeld: 500.000€
  • Verdienstausfall: 2.700.000€ (100.000€ x 27 Jahre)
  • Heilbehandlungskosten: Übernahme der Eigenanteile (Heilbehandlung selbst durch Krankenkasse)
  • behindertengerechter Hausumbau: 120.000€
  • Gesamtleistungen aus der Versicherung für Fahrerschutz: 3.320.000€

Wie viel kostet der Fahrerschutz?

Die Kosten einer Fahrerschutzversicherung sind meist auf einen pauschalen Wert fixiert. Je nach Versicherungsgesellschaft kommt man auf 20€ bis 50€ pro Jahr. Bei der LKW-Versicherung kann es auch auf ca. 80€ pro Jahr hinauslaufen. Damit sind dann alle (!) rechtmäßigen Fahrer über den Fahrerschutz versichert. Setzt man diese Kosten ins Verhältnis zu den Schadenzahlungen für Personenschäden (die bekanntlich bis in den Millionenbereich reichen können), sind die Kosten für den Fahrerschutz verschwindend gering.

Kfz-Versicherungen mit Fahrerschutz vergleichen

Selbst wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen wollen, weil es das Pflichtversicherungsgesetz so vorschreibt, sollten Sie unbedingt den Fahrerschutz mitversichern. Allerdings laufen Sie bei den Online-Rechnern für Autoversicherungen in die Falle: hier wird oftmals der Fahrerschutz nicht angeboten bzw. lassen sich die Angebote überhaupt nicht danach filtern. Der Grund ist einfach: Die Kfz-Versicherung wird über Vergleichsportale primär als „günstige Versicherung“ beworben. Um das zu erreichen, werden wichtige Zusatzoptionen ausgeblendet. Doch auch bei Versicherungsvertretern (Agenturen, Versicherungsbüros) wird zu selten auf den Fahrerschutz verwiesen. Viele unserer Kunden erfahren zum ersten Mal von einer Fahrerschutzversicherung.

Deshalb: Lassen Sie sich Ihre neue Kfz-Versicherung über den professionellen Versicherungsservice anbieten. Es kostet zwar mehr – doch dafür erhalten Sie auch die fachgerechte Beratung.

Leistungsausschlüsse

Es gibt auch Ausschlüsse, wann die Fahrerschutzversicherung nicht leistet. Insbesondere bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Unfalls und bei Fahrten unter Alkoholeinfluss besteht kein Versicherungsschutz. Zudem ist zwingend die Bedingung, dass es sich um den lenkenden Fahrer handelt. Personenschäden beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen fallen also heraus.

Die Ausschlüsse beim Fahrerschutz sind zusammengefasst:

  • vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls
  • keine Fahrerlaubnis
  • Einfluss von Drogen (Alkohol, Rauschmittel)
  • kein Sicherheitsgurt angelegt
  • bei legalen und illegalen Rennen
  • Unfallereignis beim Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen des Kfz
  • es handelt sich um einen nicht berechtigten Fahrer (z.B. bei Diebstahl)

Ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

Kurz und knapp: Ja, eine Fahrerunfallversicherung ist definitiv sinnvoll!

  • weil der schuldige Fahrer keine Ansprüche für seine Personenschäden über die Kfz-Haftpflicht machen kann
  • weil auch bei Teilschuld und Unfällen ohne Gegner geleistet wird
  • weil bis 1 Mio /15 Mio. Euro geleistet wird
  • weil es jedem passieren kann, schuldhaft einen Unfall mit einem Kfz zu verursachen
  • weil der Fahrerschutz fast nichts kostet

Ist die Fahrerschutzversicherung das Gleiche wie Insassenunfallversicherung?

Nein! Bitte verwechseln Sie nicht den Fahrerschutz mit der Insassenunfallversicherung. Bei der Insassenunfallversicherung werden die Fahrzeuginsassen bei unfallbedingten Personenschäden versichert. Gezahlt wird darüber eine Invaliditätssumme, deren Höhe abhängig von der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) ist. Bei der Fahrerunfallversicherung geht es hingegen um tatsächliche Schadenkosten wie Verdienstausfall oder Pflegekosten sowie Schmerzensgeld. Fahrzeuginsassen sind bereits über die Kfz-Haftpflicht in sehr weiten Teilen versichert – nur eben nicht der schuldige Fahrer.

Die Kosten für den Fahrerschutz sind zudem deutlich geringer als für die Insassenunfallversicherung, weil eben nur die Fahrer abgesichert werden.

Fahrerschutz- vs. private Unfallversicherung

Haben Sie eine private Unfallversicherung, dann bekommen Sie von uns auf jeden Fall ein „Daumen hoch“! Dennoch müssen Sie wissen, dass diese Versicherung nur für Sie bzw. die versicherten Personen in dem Vertrag gilt. Folglich ist die Frage: Wer außer Ihnen fährt noch das Fahrzeug? Können Sie sichergehen, dass alle Fahrer eine eigene private Unfallversicherung haben?

Weiterhin ist zu beachten, dass die private Unfallversicherung zwar ein breites Lebensrisiko abdeckt (also Unfälle jeglicher Art), jedoch grundsätzlich nur bei dauerhaft bleibenden Unfallschäden (Invalidität) zahlt. Ein körperlicher Schaden kann aber auch vorübergehend sein und dennoch sind erhebliche Kosten damit verbunden (z.B. Verdienstausfall). Was bekommen Sie dann von der Unfallversicherung? Sehr wahrscheinlich nichts. Bei der Fahrerschutzversicherung hingegen ist es egal, ob ein Schaden zurückbleibt oder nicht. Ebenso erhalten Sie von der privaten Unfallversicherung nur die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als pauschale Leistung, nicht aber die tatsächlich entstandenen Schadenkosten wie bei der Fahrerunfallversicherung. Viele Fahrerschutzpolicen bieten eine Deckung von 1 Mio. bis 15 Mio. Euro. Deshalb unser Rat: Eine Fahrerschutzversicherung gehört mit dazu.

Die Fahrerschutzversicherung im Vergleich mit der privaten Unfallversicherung

Damit Sie die Unterschiede sehen und erkennen, stellen wir Ihnen die private Unfallversicherung der Fahrerschutzversicherung einmal gegenüber.

Private Unfallversicherung

Fahrerschutzversicherung

Grundsätzliches
Summenversicherung Schadenversicherung
leistet bei Unfällen jeglicher Art, egal ob im privaten oder beruflichen Bereich leistet nur bei Unfällen mit dem versicherten Kfz (Ausschnittsdeckung)
zahlt auch bei Kfz-Unfall zahlt ausschließlich bei Kfz-Unfall
Inhaltliche Feinheiten
leistet i.d.R. nur bei Invalidität, also einer dauerhaften Beeinträchtigung leistet bei Personenschäden, egal ob diese dauerhaft verbleiben oder vorübergehend sind
leistet anhand vertraglich fest vereinbarter Summen leistet anhand tatsächlich entstandener Kosten
Versicherungsleistungen sind abhängig von der Gliedertaxe und vertraglicher Maximierung Versicherungsleistungen werden unabhängig von Gliedertaxen gezahlt
Versicherungssumme individuell festlegbar Versicherungssumme von 1 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro (je nach Versicherer)
kostet aufgrund der Vielzahl von Unfallmöglichkeiten und wählbarer Summen und Leisungen mehr als eine Fahrerschutzversicherung kostet aufgrund des eingeschränkten Anwendungsbereichs (ausschließlich bei Kfz-Unfall) nur einen kleinen Beitrag.
Empfehlung
grundsätzlich für alle empfohlen immer empfohlen (geringe Kosten, hohe Schadensumme)

Infoblatt zur Fahrerschutzversicherung als Download

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