Werkverkehr: bei privater Nutzung sowie gewerblichem Transport eigener Güter (Handwerker, Dienstleister). Anmerkung: „Werkverkehr“ bedeutet nicht, dass nur Fahrten auf einem Firmengelände durchgeführt werden.
Güterverkehr: bei gewerblichem Transport fremder Güter (z.B. Transport-, Paket-, Umzugs- und Kurierdienste, Speditionen und Logistikunternehmen)