GAP-Deckung
Leasingnehmer stünden ohne GAP-Deckung vor einem finanziellen Problem, wenn ihr Fahrzeug gestohlen wird oder sie einen Totalschaden melden müssen. Die Kaskoversicherung kommt, je nach Tarif und Alter des Fahrzeugs, in der Regel nur für den Wiederbeschaffungswert (?) auf. Die Leasinggesellschaft hingegen verlangt den vertraglich vereinbarten Abrechnungswert, der in den meisten Fällen deutlich höher liegt als die Leistung der Assekuranz. Dadurch ergibt sich eine Lücke (engl.: gap), die bei hochwertigen Fahrzeugen schnell fünfstellig ausfallen kann und vom Kunden übernommen werden muss. Hier greift die GAP-Deckung. Sie ist bei Leasingfahrzeugen üblicherweise fester Bestandteil des Kaskoschutzes. Falls die GAP-Deckung nicht im Vertrag inkludiert ist, sollte sie als zusätzlicher Baustein gebucht werden. Die Deckungslückenversicherung zahlt dann den Betrag, der als Lücke zwischen Rest- und Abrechnungswert klafft. Von daher ist die GAP-Deckung fast ausschließlich für Leasingkunden interessant.