Nutzung des Kfz (privat / geschäftlich)
Kfz-Versicherer unterscheiden bei der Berechnung der Beiträge zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung eines Fahrzeugs und fragen im Antrag für die neue Police explizit, wie das Auto vorwiegend genutzt wird. Unter der privaten Nutzung eines Autos versteht die Branche private Fahrten, zu denen auch der Weg zur Arbeit bzw. zu beruflich bedingten Terminen (Seminar, Fortbildung, Tagung) zählen. Eine geschäftliche Nutzung liegt vor, wenn das Fahrzeug ausschließlich für berufliche Fahrten aus der Garage geholt wird. Das trifft zum Beispiel auf Vertreter oder Lieferdienste zu, gilt aber auch für Autos, die als Betriebsvermögen aufgeführt werden und somit dem Unternehmen gehören. Gibt der Kunde an, den Wagen überwiegend für private Fahrten zu nutzen, stellt die geschäftliche Nutzung eine Ausnahme dar – und umgekehrt.