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Rückstufungstabelle

Muss der Kfz-Versicherer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung eine Leistung erbringen, wirkt sich das bei der nächsten Beitragsberechnung direkt auf die Schadenfreiheitsklasse, den Schadenfreiheitsrabatt und damit die Prämie aus. Der Kunde wird zurückgestuft und verliert einige der über die Jahre angesammelten Prozente. Wie viele Klassen bzw. Prozent der Versicherungsnehmer einbüßt, geht aus der Rückstufungstabelle hervor, die fester Bestandteil des Vertrages ist. Sie listet auf, welche Folgen ein, zwei oder mehr Unfälle bzw. Schäden pro Jahr auf die Schadenfreiheitsklasse haben.

Beispiel (nach dem alten Klassensystem):  Ein Autohalter, der in der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 14 war, rutscht nach einem Schaden zurück in die SF-Klasse 6. Da die Unternehmen mit unterschiedlichen Rückstufungstabellen arbeiten, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, welche Konsequenzen eine Schadensmeldung hat. In der Regel sind die Versicherer bei Billigtarifen diesbezüglich deutlich strenger. Vermeiden lässt sich die Rückstufung durch den Rabatt-Retter, den Rabatt-Schutz oder den Rückkauf des Schadens.
Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt
„Prozente“ gibt es eigentlich gar nicht mehr
Die Schadenfreiheitsklasse: Freud und Leid des Autofahrers
Option 1): Rabattretter
Option 2): Rabattschutz