GAP-Deckung: Pflicht bei Leasing und Finanzierung
Leasingnehmer stehen ohne GAP-Deckung vor einem finanziellen Problem, wenn ihr Fahrzeug gestohlen wird oder sie einen (wirtschaftlichen) Totalschaden mit dem Leasingfahrzeug erleiden. Die Kaskoversicherung kommt immer nur für den Wiederbeschaffungswert auf. Die Leasinggesellschaft hingegen verlangt den vertraglich vereinbarten Abrechnungswert zum Zeitpunkt des Schadens. Zwischen Wiederbeschaffungswert und dem vertraglich geführten Abrechnungswert entsteht jedoch eine Lücke (englisch: gap), die bei hochwertigen Fahrzeugen 4- bis 5-stellig ausfallen kann. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restwert versichert man über die GAP-Deckung. Hat man keine GAP-Deckung, dann zahlt man die Differenz aus eigener Tasche.
Bei Leasingfahrzeugen ist die GAP-Versicherung üblicherweise fester Bestandteil des Kaskoschutzes. Falls die GAP-Deckung nicht im Vertrag inkludiert ist, muss sie als zusätzlicher Baustein gebucht werden. Die Deckungslückenversicherung zahlt den Betrag, der als Lücke zwischen Rest- und Abrechnungswert klafft.
GAP-Versicherung bei Finanzierung
Die GAP-Deckung ist für Leasingkunden genauso ein Muss wie für Finanzierungskunden. So lange wie eine Fahrzeugfinanzierung läuft, muss auch die GAP-Versicherung vereinbart werden! Hintergrund ist, dass der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs schneller sinkt als der Restwert im Finanzierungsvertrag. Die finanzierende Bank begnügt sich nicht mit dem Wiederbeschaffungswert, sondern will den Betrag ersetzt bekommen, der sich aus der bisher laufenden Finanzierung ergibt. Haben Sie keine GAP-Versicherung, dann bezahlen Sie die Differenz selbst.