Die Versicherungsbeiträge bezahlen

Zu den eher unangenehmen Facetten der Kfz-Versicherung gehören die Beiträge. Sie müssen gezahlt werden, damit überhaupt Versicherungsschutz besteht. Diesbezüglich lassen die Unternehmen ihren Kunden relativ viel Freiraum und bieten verschiedene Optionen, reagieren allerdings unverzüglich und mit aller Härte, wenn die Prämienzahlung ausbleibt.

Zahlungsturnus

Abgeschlossen wird die Kfz-Versicherung üblicherweise für ein Jahr, beginnend am 1. Januar. Die meisten Assekuranzen empfehlen daher eine jährliche Zahlweise des Versicherungsbeitrags. Das ist die einfachste und auch kostengünstigste Variante. Einmal erledigt, muss der Kunde sich für den Rest des Jahres nicht weiter um die Beitragszahlung kümmern. Auf der anderen Seite sind viele Haushalte nicht in der Lage, die Prämie auf einen Schlag zu bezahlen, oder ziehen mehrere Raten vor, um finanziell flexibel zu bleiben. Denn gerade zu Jahresbeginn setzen die Ausgaben für Versicherungen der Haushaltskasse gewaltig zu. Dann empfiehlt sich eine unterjährige Zahlungsweise – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich, wobei nur wenige Kfz-Versicherer eine monatliche Zahlung der Beiträge erlauben. Der höhere Verwaltungsaufwand für die unterjährige Zahlung geht allerdings mit Zuschlägen von einigen Prozentpunkten einher. Um wie viel der Beitrag steigt, wenn nicht jährlich, sondern zum Beispiel vierteljährlich gezahlt wird, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Wie kann ich die Kfz-Versicherung bezahlen?

Bezahlt werden kann entweder per Lastschrift oder per Überweisung. Von den Versicherungen bevorzugt und für die Kunden am einfachsten ist das klassische Lastschriftverfahren. Im Antrag für die Kfz-Versicherung wird dem Unternehmen erlaubt, die fälligen Beiträge zum vereinbarten Zeitpunkt vom Girokonto einzuziehen – immer vorausgesetzt, das Konto ist gedeckt. Wer die Beiträge lieber überweisen möchte, erhält rechtzeitig vor dem Zahlungstermin eine Rechnung, muss dann jedoch aufpassen, dass der Betrag auch pünktlich gebucht wird.
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Was passiert, wenn die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wird?

Sollte die Rechnung nicht beglichen oder die Lastschrift aufgrund fehlender Deckung verweigert werden, droht Ärger. Handelt es sich um den ersten Beitrag, räumt die Kfz-Versicherung in der Regel ein Zeitfenster von 14 Tagen ein, bis der Betrag gutgeschrieben sein muss. Erfolgt keine Zahlung – aufgrund eigenen Verschuldens – besteht kein Versicherungsschutz und kann die Assekuranz vom Vertrag zurücktreten. Beim Folgebeitrag, wird der Kfz-Versicherer erst freundlich an die offene Rechnung erinnern. Zahlungsziel sind auch in dem Fall 14 Tage. Anschließend hat der Kunde zwar noch einen Monat Zeit, zu zahlen, ehe die Kündigung rechtswirksam ist. Für diese Zeit besteht aber kein Versicherungsschutz mehr. Die Meldung darüber, dass die Beiträge nicht gezahlt wurden, geht direkt an die Zulassungsstelle. Sie droht ihrerseits mit der Stilllegung bzw. Zwangsstilllegung. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

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