Schadenfreiheitsklasse übertragen

Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers auf eine andere Person übertragen. Der Sinn liegt darin, dass die begünstigte Person die bessere Schadenfreiheitsklasse übertragen bekommt und somit einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt hat. Wir haben ein Übertragungsformular für Sie.
Eine erreichte Schadenfreiheitsklasse ist grundsätzlich personengebunden und wird nur unter bestimmten Umständen übertragen. So ist eine Übertragung meist nur zwischen Personen möglich, die in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades stehen oder beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Demnach ist auch die Übertragung zwischen Ehepartnern bzw. Lebenspartnern möglich. Die genauen Regelungen legen die Versicherer fest. Es kann auch sein, dass ein Versicherer gar keine Schadenfreiheitsklassen-Übertragung ermöglicht, ein anderer sogar von jeder beliebigen Person. Deshalb sind keine pauschalen Aussagen möglich. Als Versicherungsmakler übernehmen wir die Arbeit für Sie ohne zusätzliche Kosten.
Von wem bzw. auf wen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden?
- von Eltern auf Kinder (und umgekehrt)
- von Geschwistern untereinander
- von Großeltern auf Enkelkinder
- von Tante / Onkel auf Neffe / Nichte
- Schwiegereltern oder Schwiegerkinder
- von verstorbenen Personen
- Ehegatten untereinander
- Lebenspartner untereinander in häuslicher Gemeinschaft
- von jeder beliebigen Person
- Arbeitgeber / Firma (juristische Personen)
Hier weisen wir noch einmal darauf hin, dass eine Versicherungsgesellschaft die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nicht ermöglichen muss und ohnehin freien Spielraum hat, was den Personenkreis angeht. Deshalb raten wir zu einer konkreten Anfrage.
Maximale Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach Führerscheindauer
Wichtig ist außerdem, dass nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann, die der Begünstigte im besten Fall selbst haben könnte, wenn er seit seinem Führerscheinbesitz ein Fahrzeug mit schadenfreiem Verlauf versichert hätte. Hat zum Beispiel jemand seit 5 Jahren den Führerschein, dann kann er maximal die SF-Klasse 5 übernehmen – auch wenn der „Geber“ eine deutlich höhere SF-Klasse übertragen könnte. Nicht immer kann also die SF-Klassen-Übertragung 1:1 erfolgen! Demzufolge wäre es Unsinn, wenn man als Fahranfänger mit wenigen Monaten Führerscheinbesitz eine Schadenfreiheitsklasse 15 von einem Elternteil übernehmen will. Das wäre zu gut Deutsch die Vernichtung von 15 schadenfreien Jahren. Grund: Man hat ja noch gar nicht seit 15 Jahren den Führerschein.
Weitere Bedingung
Bei der Übernahme eines Schadenfreiheitsrabatts ist auch zu bestätigen, dass man das betreffende Fahrzeug überwiegend genutzt hat. Nur für diesen Zeitraum kann die SF-Klasse übertragen werden. Nachgewiesen wird die Zeit meist durch schriftliche Erklärung des „Gebers“ und „Nehmers“. Eine Unterschrift von beiden ist notwendig, es sei denn, es wird von einer verstorbenen Person die SF-Klasse übernommen. Hier muss dann die Sterbeurkunde (Kopie) eingereicht werden.
Bisheriger Inhaber der SF-Klasse verzichtet
Selbstverständlich verzichtet der bisherige Inhaber der Schadenfreiheitsklasse unwiderruflich auf den schadenfreien Verlauf. Hat derjenige zwei Fahrzeuge versichert, dann wird er nur für einen Kfz-Versicherungsvertrag die Schadenfreiheitsklasse abgeben. Der Vertrag für das andere Kfz bleibt davon unberührt. Sinn macht das Abtreten der SF-Klasse für den bisherigen Inhaber nur, wenn zwei Fahrzeuge vorhanden sind und eines davon nicht mehr genutzt werden soll oder aber – bei Besitz eines einzigen Kfz – wenn das Autofahren beendet wird. Denn nach Abtretung der Schadenfreiheitsklasse ist diese auch weg und im Fall des Fortführens des Vertrags wird der Beitrag auf Basis der SF0 berechnet.
Auch nach Ende eines Versicherungsvertrags bleiben immer noch 12 Monate Zeit, die bisherige SF-Klasse auf eine andere Person zu übertragen. Das gilt auch für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Verstorbenen.
Service zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse über unseren Service übertragen zu lassen. Füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Wir prüfen Ihre Angaben, ob die SF-Klasse der betreffenden Person auf Ihren Versicherungsvertrag überschrieben werden kann. Wir setzen lediglich voraus, dass der Kfz-Versicherungsvertrag entweder über uns abgeschlossen oder in unseren Bestand überführt wird.
Sie wollen es lieber selbst machen?
Auch wenn es in vielen Fällen schief geht, probieren können Sie es. In dem Fall fragen Sie bei der Versicherungsgesellschaft an, von welchen Personen Sie ein SF-Klasse auf Ihren Versicherungsvertrag übernehmen können und welches Formular Sie ausfüllen sollen. Wenn es bei Ihrem derzeitigen Versicherer nicht möglich ist, dann müssen Sie bis zur Möglichkeit eines Versicherungswechsels warten und dann die SF-Übertragung beim neuen Versicherer beantragen.
Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie überprüfen, welche Versicherungen überhaupt einen günstigen Tarif für Sie und Ihr Kfz anbieten. Zum Vergleich müssen die Daten desjenigen verwendet werden, dem die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden soll. Wichtig ist natürlich, die richtige SF-Klasse für den Versicherungsvergleich zu verwenden. Aus den obigen Ausführungen können Sie herleiten, wie viel vom Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden kann. Nach Eingabe aller Daten und der sekundenschnellen Vergleichsbrechnung werden Sie im Ergebnis mehrere Versicherer sehen. Prüfen Sie nun in den „Details“, ob eine Schadenfreiheitsklassenübertragung beim gewünschten Versicherer möglich ist. Dann können Sie den Versicherungsschutz mit dem passenden Formular zur Rabattübertragung anfordern oder Sie setzen sich vor Vertragsabschluss noch einmal mit dem gewünschten Kfz-Versicherer in Verbindung, um Details und Einzelheiten zu klären. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben und das Formblatt zwecks Rabattübertragung ausgefüllt und unterschrieben haben, wird die SF-Klasse vom Vorversicherer des Schadenfreiheitsrabatt-Berechtigten abgefragt und auf Ihren neuen Kfz-Versicherungsvertrag übertragen. Das war’s auch schon.