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Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit ist ein schwerwiegender Vorwurf und kann einen Versicherungsnehmer im schlimmsten Fall den Schutz durch die Kfz-Versicherung kosten. Daher sollte es nicht verwundern, dass viele Fälle grober Fahrlässigkeit inzwischen vor Gericht landen. Als grob fahrlässig gilt, eine rote Ampel zu überfahren, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren oder alkoholisiert hinter dem Steuer zu sitzen. Plädiert die Versicherung nach einem Unfall oder Schaden auf grobe Fahrlässigkeit, heißt das für den Kunden: Die Assekuranz kann Regress fordern. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt diese Forderung bis zu 5.000 Euro. Bei der Kaskoversicherung gehen bis zu 100 Prozent des Schadens zulasten des Fahrers. Die Quotierung, wie viel Prozent die Kfz-Versicherung und welchen Anteil der Kunde zahlen muss, übernehmen meistens die Gerichte. Sinnvoll sind Verträge mit Verzicht auf die Einrede grober Fährlässigkeit. Sie sind allerdings kein Freibrief – Alkohol und Drogen sind auch hier tabu.