Kfz-Versicherungen mit Rabattschutz

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die Kfz-Versicherungen nach einem Schadenfall die Schadenfreiheitsklasse zurückstufen. Das gilt sowohl in Fällen der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Vollkaskoversicherung, wenn der Versicherer einen Schaden reguliert. Die Folge einer Rückstufung ist ein höherer Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Der Beitrag zur Kfz-Versicherung wird dadurch deutlich teurer – je nachdem von welcher SF-Klasse aus gestuft wird.

Was bedeutet Rabattschutz in der Kfz-Versicherung?

Der Sinn eines Tarifs mit Rabattschutz liegt darin, in Schadenfällen keine Rückstufung zu erleiden und somit weiterhin den Beitrag wie bisher für die günstigere Schadenfreiheitsklasse zu zahlen. Der Rabattschutz-Tarif kostet logischerweise einen Aufpreis, der aber zu verschmerzen ist. Man erkauft sich damit das Recht, pro Jahr einen Freischuss (Unfall) zu haben, ohne im Schadenfall eine Hochstufung zu bekommen. Der Versicherer reguliert den selbstverschuldeten Schaden. Im Folgejahr stuft der Versicherer den Vertrag nicht zurück, sondern stuft normal weiter, als wenn nichts passiert wäre. Dank Rabattschutz fällt man also weich, wenn es einmal krachen sollte.

Bedingung für den Rabattschutz

Für gewöhnlich ermöglichen die Versicherer den Abschluss eines Rabattschutzes ab Schadenfreiheitsklasse 5. Eher macht es aus unserer Sicht auch gar keinen Sinn. Ansonsten gibt es regulär keine weiteren Bedingungen. Den schützenden Rabatttarif bieten mittlerweile sehr viele Versicherer an, da auch eine entsprechende Nachfrage seitens der Versicherungsnehmer besteht.

Schadenfreiheitsrabatt wird gerettet, nicht Schadenfreiheitsklasse

Ausschlaggebend bei jeder Tarifberechnung ist die Schadenfreiheitsklasse. Diese SF-Klassen sind bei jedem Versicherer identisch. Ein Jahr unfallfrei gefahren bedeutet immer eine weitere Stufe nach oben in der SF-Klasse. Die Versicherer können aber zu jeder Schadenfreiheitsklasse individuell einen anderen (beliebigen) Schadenfreiheitsrabatt festlegen. Zum Beispiel kann der eine Versicherer bei SF-Klasse 1/2 einen Prozentsatz von 140% festlegen und ein anderer Versicherer von 120%. Kommt es zu einem Schaden in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko, den der Versicherer reguliert, behält der Versicherungsnehmer dennoch seinen Schadenfreiheitsrabatt (Rabattschutz). Er zahlt aber Versicherungsbeitrag weiter, der auf seinem bisherigen Schadenfreiheitsrabatt basiert. Der SF-Rabatt wird auch im darauffolgenden Versicherungsjahr weitergestuft. Die Schadenfreiheitsklasse wird dennoch intern zurückgestuft, hat aber so erst einmal keine Auswirkung auf den Versicherungsbeitrag.

Rabattschutz gilt nur beim selben Versicherer

Manche Autofahrer wollen ganz schlau sein und sagen sich: Wenn ich einen Rabattschutz habe, dann zahle ich nach einem regulierten Schaden keine höhere Versicherungsprämie. Soweit ist das richtig. Wenn man aber mit einem Schaden in der Vergangenheit die Kfz-Versicherung wechselt, dann verliert man unter Umständen den Schadenfreiheitsrabatt. Denn der bisherige Versicherer meldet nun an den neuen Versicherer die tatsächlich gestufte Schadenfreiheitsklasse für Kfz-Haftpflicht und ggf. Vollkasko. Ebenso wird die Zahl der Schäden in den zurückliegenden Jahren gemeldet. Das heißt zu gut deutsch: Bei einem Versicherungswechsel nimmt der neue Versicherer die Rückstufung vor. Umgehen lässt sich das nur, wenn man a) ebenso wieder einen Rabattschutztarif bei der neuen Versicherungsgesellschaft wählt und b) der neue Versicherer die Fortschreibung des (nunmehr schadenbelasteten) Schadenfreiheitsrabatts ermöglicht.

Wann ist der Rabattschutz sinnvoll?

Will man jedes Jahr den Vertrag wechseln, weil es wieder irgendwo 5€ günstiger ist, dann macht der Rabattschutz keinen Sinn. Will man hingegen bei einer Versicherungsgesellschaft für längere Zeit bleiben, weil die Bedingungen und der Service gut sind, dann ist der Rabattschutz sinnvoll. Gerade auch dann, wenn man eine gute Schadenfreiheitsklasse erreicht hat und den Schadenfreiheitsrabatt schützen will.

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