Home > Ratgeber (FAQ) > Einstufung in Schadenfreiheitklasse bei erstmaliger Kfz Vollkasko
Erstmalige Vollkasko: In welche SF-Klasse wird man eingestuft?
Bisher sind Sie vielleicht ein älteres Fahrzeug gefahren, bei dem nur eine Kfz-Haftpflicht und ggf. eine Teilkasko versichert waren. Nun wollen Sie einen neuen Versicherungsvertrag mit einer Vollkasko abschließen und fragen sich: in welche Schadenfreiheitsklasse für die Vollkasko wird man eigentlicht eingestuft, wenn man noch nie eine Vollkasko hatte?
Die SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht bildet die Basis
Die Frage nach der SF-Klasse, wenn zum ersten Mal der Schutz einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird, lässt sich relativ einfach beantworten: Die Versicherungsunternehmen orientieren sich an der Schadensfreiheitsklasse, die bisher in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreicht wurde. Angenommen, Sie haben in der Kfz-Haftpflicht die SF-Klasse 15 und bisher keine Vollkasko eingeschlossen, dann erfolgt die Einstufung für die Vollkasko auch gleich mit SF-Klasse 15. So einfach ist das. Das Versicherungsunternehmen geht in dem Fall davon aus, dass der Versicherungsnehmer die schadenfreien Jahre der Kfz-Haftpflicht auch genauso in der Kfz-Vollkasko erreicht hätte.
Wenn seit (vielen) Jahren nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand, dann wird die SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht für die Vollkasko angewendet. Das spart Ihnen sehr viel Beitrag, da Sie sonst bei -null- in der Vollkasko beginnen müssten. Sie profitieren also sofort von einem günstigen Beitrag in der Vollkasko.
Beispiel: In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie angenommen die SF-Klasse 10. Sie wollen jetzt ein Auto auch mit Vollkasko versichern. Für die Vollkasko wird dann auch die SF-Klasse 10 angewendet.
Im Versicherungsvergleich geben Sie für die Vollkasko die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie in der Kfz-Haftpflicht an.
Keine Angleichung, wenn in der zurückliegenden Zeit bereits eine Vollkasko bestand
Voraussetzung für die Anwendung der SF-Haftpflicht-Klasse auch für die Vollkasko ist, dass in den letzten 1-2 Jahren (je nach Versicherer) keine Vollkasko bestanden hat. Der Zeitraum, die hierbei rückliegend betrachtet wird, ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Es spielt sich meist im Bereich von 1 oder 2 Jahren ab. Bestand also in der Zeit eine Vollkasko, dann wird diese SF-Klasse angewendet.
SF-Angleichung an Haftpflicht jedoch nicht überall
Die beschriebene Angleichung der SF-Klasse für die Vollkasko anhand der bisher vorhandenen SF-Klasse der Kfz-Haftpflicht wird nicht bei allen Versicherungen identisch durchgeführt. Es kann Sonderfälle und Abweichungen von dieser Regelung geben. Insbesondere bei den LKW-Versicherungen bis 3,5t gibt es nur wenige Versicherungen, die bei der vereinfachten Angleichung der SF-Klasse mitspielen. Daher raten wir immer dazu, für die Kfz-Versicherung eine kostenlose Beratung mit Angebotserstellung einzuholen. Experten, die das tagtäglich machen, kennen sich in den Versicherungsbedingungen aus und wissen, worauf zu achten ist.
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