Relikt aus alten Zeiten: Insassenunfallversicherung

Die Versicherungsbranche hört es sicherlich nicht gerne, aber in der Bewertung der Insassenunfallversicherung sind sich Experten, Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten einig: Sie ist im Grunde genommen so überflüssig wie ein Kropf. Dass im Jahr 2008 trotzdem noch weit über vier Millionen Verträge bestanden, dürfte in erster Linie an der Überzeugungsarbeit der Versicherungsvertreter liegen. Sie argumentieren vor allem mit Szenarien, die eher selten vorkommen und durch andere Policen weitaus besser abgesichert werden könnten.

Was leistet diese Spezial-Unfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung verspricht umfassenden Schutz für den Fahrer und die Insassen vor den Folgen eines Autounfalls. Schließlich möchte man als Halter eines Fahrzeugs sicher sein, dass im Schadensfall jeder bestens versorgt ist. Sollte der Leistungsfall eintreten, zahlt die Assekuranz die vereinbarte Versicherungssumme – vorausgesetzt der Schaden ereignete sich bei der Nutzung des Fahrzeugs. Absichern lassen sich sowohl die Invalidität als auch der Tod der Fahrzeuginsassen. Darüber hinaus kann ein Tagegeld oder ein Krankenhaustagegeld in den Vertrag aufgenommen werden. Unterschieden wird zwischen zwei Modellen. Das Pauschalsystem umfasst alle Sitzplätze eines Fahrzeugs. Andererseits kann auch ein Platzsystem vereinbart werden, bei dem nur bestimmte Sitzplätze – etwa der Beifahrer – berücksichtigt werden.

Kritik

Vom Prinzip her bietet die Insassenunfallversicherung ein durchaus sinnvolles Leistungsspektrum – wäre da nicht ein „Aber“. Die Risiken, die von der Police gedeckt sind, werden bereits weitgehend von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, die ohnehin jeder Autobesitzer abschließen muss. Aufgrund einer Neuregelung der Gefährdungshaftung im Jahr 2002 gilt der Schutz der Kfz-Haftpflicht sogar für die Folgen eines Crashs, bei dem kein Schuldiger ausgemacht werden kann, sprich: Der Fahrer ist nicht für den Unfall verantwortlich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Reh vor das Auto läuft. Selbst wenn der Unfallverursacher flüchtet und nicht ermittelt werden kann, ist über die Verkehrsopferhilfe für eine Absicherung gesorgt.
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Wann macht die Insassenunfallversicherung Sinn?

Sinn macht eine Insassenunfallversicherung daher tatsächlich nur in sehr wenigen Fällen. Zum einen, um als Fahrer auch bei einem selbst verursachten Unfall geschützt zu sein. Zum anderen, wenn man im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt wird. Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ist in anderen Ländern häufig niedriger als in der Bundesrepublik. Im schlimmsten Fall kann es also durchaus vorkommen, dass nicht alle Schäden von der gegnerischen Versicherung reguliert werden. Gerade für solche Situationen kann mit einem zusätzlich vereinbarten Auslandsschutz deutlich sinnvoller Vorsorge betrieben werden. Bei selbstverschuldeten Unfällen greift innerhalb EU in der Regel übrigens die eigene Haftplicht – man sollte vor Antritt einer Reise mit dem Pkw jedoch eine grüne Versicherungskarte anfordern und sich informieren, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist und wo er gilt. Die dritte Option, bei der ein Insassenunfallschutz für die Kosten aufkommt: Wenn der Unfall von einem Radfahrer oder Fußgänger verursacht wurde, der über keine eigene private Haftpflichtversicherung verfügt. Besser wäre es allerdings, für die eigene Privathaftpflicht eine Ausfalldeckung zu vereinbaren und generell eine private Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen – um auch abseits des Autos bestens versichert zu sein.

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