Kfz anmelden: benötigte Unterlagen

Wer ein Auto, ob gebraucht oder nagelneu, anmelden möchte, muss vor allem eines mitbringen: viel Zeit. Gerade in Stoßzeiten kann es trotz optimierter Abläufe in den Zulassungsstellen etwas länger dauern, ehe die gezogene Nummer aufleuchtet und ein Sachbearbeiter bzw. eine Sachbearbeiterin die Daten aufnimmt. Deshalb wäre es ärgerlich, wenn die Unterlagen nicht komplett sind und man die gesamte Prozedur ein zweites Mal in Angriff nehmen müsste. Um das zu vermeiden, hier eine kurze Übersicht, welche Belege und Papiere nötig sind, um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug anzumelden.

Neuwagen anmelden

Bei einem brandneuen Auto muss der gültige Personalausweis vorgelegt werden, alternativ der Reisepass und die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Nur so können die Daten mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) abgeglichen werden. Diese siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination ist der Nachweis, dass eine Kfz-Versicherung beantragt wurde und somit Versicherungsschutz besteht. Die eVB-Nummer wird durch die Autoversicherung mitgeteilt, sobald der Antrag für die Police vorliegt. Benötigt wird darüber hinaus die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie hat zum 1. Oktober 2005 gemäß den Vorschriften der EU den alten Fahrzeugbrief abgelöst. In einigen Bundesländern verlangen die Behörden auch die Bankverbindung. Die Daten werden für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer benötigt. Ausreichend Geld sollte man auch mitnehmen. Schließlich erfolgt die Autoanmeldung – eventuell samt Wunschkennzeichen – nicht kostenlos.

Gebrauchtwagen anmelden

Handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, das neu angemeldet werden soll, müssen die gleichen Unterlagen wie für einen Neuwagen mit zur Behörde genommen werden, also Ausweis, eVB, Zulassungsbescheinigung Teil II, Bargeld und gegebenenfalls die Bankverbindung. In die Mappe gehören darüber hinaus die Zulassungsbescheinigung Teil I – früher Fahrzeugschein –, die Bestätigung über die Abmeldung oder Stilllegung, sofern das Auto abgemeldet war, und die Belege über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung.

Fahrzeuge aus dem Ausland

Wurde das Fahrzeug im Ausland gekauft, müssen weitere bzw. andere Papiere vorgelegt werden. Bei Autos, die in einem EU-Land erworben wurden, handelt es sich um die COC-Papiere, die auch als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet werden. Dieser Beleg ist nötig, damit eine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt werden kann, sofern sie noch nicht vorhanden ist. Liegen keine COC-Papiere vor, reichen ersatzweise eine Datenbestätigung und ein Vollgutachten, das unter anderem vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) erstellt wird. Teils muss auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegen. Je nach Herkunftsland kommen noch die Zollunbedenklichkeitsbestätigung, die ausländischen Fahrzeugpapiere, der Kaufvertrag, die Importbescheinigung, ein Vollgutachten und die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung hinzu.

Vollmachten, Firmen und Vereine

Die meisten Autokäufer melden ihr Fahrzeug nicht selbst an, sondern überlassen die Arbeit dem Händler oder einem Bekannten, die sich ihrerseits gegenüber der Zulassungsstelle ausweisen müssen. Das funktioniert allerdings nur mit einer Vollmacht samt Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die vom Halter ausgefüllt und unterschrieben wurde, und dem Personalausweis des Fahrzeughalters, der für den eVB-Abgleich nötig ist. Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung erforderlich, bei Vereinen der Auszug aus dem Vereinsregister. Ist der Halter minderjährig, müssen auch die Ausweise der Eltern vorgelegt werden.

Kfz-Versicherung: eVB-Nummer wird gebraucht!

Zur Kfz-Anmeldung benötigen Sie unbedingt die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese Bestätigung besagt, dass Sie das Fahrzeug mit mindestens einer Kfz-Haftpflicht versichern werden. Deshalb bekommen Sie diese eVB-Nummer immer erst nach einem Versicherungsantrag! Nutzen Sie deshalb den Kfz-Versicherungsvergleich auf unserer Webseite (als Versicherungsmakler übernehmen wir das auch gern für unsere Kunden), beantragen den gewünschten Versicherungsvertrag gleich online und erhalten so eine eVB-Nummer direkt per eMail. Ihr Kfz können Sie damit unmittelbar anmelden.

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