Besteht Versicherungsschutz, wenn andere Personen das Fahrzeug nutzen?

Im Vertrag für die Kfz-Versicherung wird unter anderem festgehalten, wer das Auto lenkt bzw. lenken darf. Rabatt gibt es, wenn nur eine Person das Fahrzeug nutzt, der Fahrerkreis eingegrenzt ist oder Führerscheinneulinge unter 23 Jahren außen vor bleiben. Wer einen solchen Nachlass in Anspruch nimmt, sollte sich an die Spielregeln halten oder die Assekuranz rechtzeitig in Kenntnis setzen, falls auch andere Personen das Kfz fahren werden und dadurch neue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nutzt ein Person das Kfz, die nicht als Fahrer eingetragen ist, dann besteht generell auch genauso der Schutz der Haftpflichtversicherung.

Beispiel nicht erlaubter / nicht eingetragener Fahrer:

Bislang fahren nur Vater und Mutter mit der Familienkutsche und sparen bei der Autoversicherung, weil der Nutzerkreis auf zwei Personen beschränkt ist. Oder es wurde gleich ein Alleinfahrerrabatt vereinbart, durch den dann streng genommen gar niemand anderes hinter`s Steuer darf. Macht der Sohnemann den Führerschein und möchte ebenfalls ans Lenkrad, wird die Police zwar teurer. Dafür sind alle auf der sicheren Seite. Denn sollte die Versicherung nicht darüber informiert werden, dass ein Anfänger mit von der Partie ist, droht spätestens im Schadensfall Ärger. Das heißt allerdings nicht, dass der eigentliche Versicherungsschutz tangiert wird.

Der Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen

Baut der Sohn einen Unfall, kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung ganz normal um die Regulierung und kommt für den entstandenen Schaden auf. Schließlich ist der Unfallgegner nicht dafür verantwortlich, was im Vertrag steht, sondern hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Der Versicherungsschutz besteht also auch für den nicht eingetragenen Fahrer. Das Nachspiel betrifft ausschließlich den Kunden und die Assekuranz. Denn das Unternehmen wird im Rahmen der Regulierung genau prüfen, wer am Steuer saß und wie es zu dem Unfall kam. Wie die Versicherung vorgehen wird und welche Forderungen sie stellt, hängt vom Vertrag und den Versicherungsbedingungen ab.

Vertragsstrafe und Beitragsnachzahlung

Zum einen droht möglicherweise eine Vertragsstrafe. Zum anderen wird die Kfz-Versicherung neu kalkuliert – anhand der Personen, die das Fahrzeug tatsächlich nutzen. Die Differenz zum bisherigen Beitrag muss nachgezahlt werden. Anschließend gilt dann vorerst die neue, in der Regel höhere Prämie. Um sich diese Probleme zu ersparen, reicht meistens ein Anruf, um die neue Situation zu schildern. Handelt es sich lediglich um eine Ausnahme, dass eine andere Person fährt – zum Beispiel, weil der Halter krank ist und für zwei Wochen chauffiert werden muss –, dürfte sich dieser Umstand nicht auf den Vertrag auswirken. Anders sieht es aus, wenn der Nutzerkreis um die Kinder ergänzt wird. Dann spielen mehrere Faktoren, wie die Teilnahme am begleiteten Fahren, eine Rolle und muss im Einzelfall mit der Kfz-Versicherung geklärt werden, was der neue Vertrag kostet.

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