Obliegenheitsverletzung: Was ist das und was sind die Folgen?

Die Pflichten eines Versicherungsnehmers werden gemeinhin als Obliegenheiten bezeichnet. Und dieser Pflichtenkatalog umfasst weit mehr Obliegenheiten, als nur den Beitrag regelmäßig und pünktlich zu bezahlen. Schon beim Antrag unterliegt der Kunde der Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Hält man sich nicht an die Spielregeln und begeht somit eine Obliegenheitsverletzung, zieht die Assekuranz die rote Karte und ist entsprechend der Allgemeinen Versicherungsbedingungen berechtigt, Strafen auszusprechen.

Vertragslügen

Verletzt werden die Obliegenheiten bereits, wenn im Antrag bewusst geflunkert oder die Assekuranz möglicherweise sogar arglistig getäuscht wird. Ein typisches Beispiel: Um ein paar Euro zu sparen, kreuzen Interessenten mitunter an, dass die ihren Wagen nachts in einer Garage parken – Stichwort Garagenrabatt. Tatsächlich stellen sie ihr Fahrzeug unter einer Laterne oder in einem offenen Carport ab. Solange nichts passiert, bleibt der Schwindel in der Regel unentdeckt. Wird der Wagen nun aber gestohlen, aufgebrochen oder anderweitig beschädigt und der Vorfall der Autoversicherung gemeldet, droht Ärger. Zum einen wird die Kaskoversicherung die Leistung verweigern, weil das Auto nicht wie im Vertrag angegeben in einer Garage stand. Zum anderen wird der Beitrag neu berechnet und möglicherweise sogar eine Vertragsstrafe verhängt. Gleiches gilt unter anderem, wenn andere Personen als im Vertrag genannt mit dem Wagen fahren oder eine zu niedrige Fahrleistung vorgegaukelt wurde.

Fehlverhalten

Probleme drohen auch, wenn man die offensichtlichsten Regeln missachtet. Wer sich betrunken oder unter Einfluss von Drogen hinter das Steuer setzt, verstößt nicht nur gegen geltendes Recht und wird von der Polizei bzw. den Ordnungsbehörden belangt, sondern verliert bei einem Unfall unter Umständen sogar den Versicherungsschutz oder wird zumindest von der Assekuranz in Regress genommen. Diesbezüglich gibt es keinerlei oder nur einen geringen Spielraum, abhängig davon, wie der Vorfall eingestuft wird. Üblicherweise wird diese Entscheidung von einem Gericht getroffen.

Meldepflichten

Kommt es zu einem Schaden, ob nun im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung, sind Kunden gut beraten, sich sofort mit ihrer Assekuranz in Verbindung zu setzen. Die Vertragsbedingungen verpflichten dazu, umgehend über den Schaden zu informieren und Ansprüche geltend zu machen. Versicherungsnehmer, die sich wochenlang Zeit lassen oder den Wagen erst in die Werkstatt bringen, reparieren lassen und dann die Rechnung präsentieren, laufen Gefahr, keine Leistung zu erhalten. Die Versicherung muss die Gelegenheit haben, sich selbst ein Bild von der Beschädigung zu machen.

Beitragszahlung

Richtig unangenehm wird es, wenn die wichtigste Pflicht vernachlässigt wird: die der Beitragszahlung. Bleibt ein Kunde der Versicherung den Beitrag schuldig und reagiert auch nicht auf Anrufe respektive Mahnungen, holt sich die Kfz-Versicherung Amtshilfe und schaltet die Zulassungsstelle ein. Die Behörde wird darüber informiert, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Mitarbeiter versuchen in dem Fall, den Halter zu kontaktieren. Klappt das nicht oder kann bzw. will der Kunde die Prämie nicht bezahlen, wird der Wagen zwangsentstempelt und damit stillgelegt. Um wieder fahren zu dürfen, muss das Auto neu angemeldet werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

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