Aufpassen beim Saisonkennzeichen

Mit dem Cabrio bei Minustemperaturen und Schneegestöber zu fahren, macht nicht wirklich Spaß. Deshalb stehen viele Fahrzeuge, darunter auch Wohnmobile, mehrere Monate im Jahr in der Garage. Damit nicht unnötig für die Kfz-Versicherung gezahlt werden muss, schließlich nutzt man das Auto nicht aktiv, hieß es bis 1995: Hin zur Zulassungsstelle, den Wagen vorübergehend stilllegen, um ihn dann wenige Monate später wieder anmelden zu müssen. Viel Aufwand und Wartezeit, die durch das Saisonkennzeichen entfallen. Einmal beantragt, läuft von da ab alles automatisch.

Zulassung für zwei bis elf Monate pro Jahr

Zu erkennen sind die Saisonkennzeichen an dem kleinen Zusatz auf der rechten Seite des Nummernschildes. Dort stehen, durch einen Balken getrennt, zwei Zahlen: Die obere gibt den Monat an, ab dem das Auto wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die untere Ziffer steht für den Monat, von dem an der Wagen in die Garage muss. Möglich sind beim Saisonkennzeichen Zeiten von zwei bis elf Monaten. Während der Ruhezeit gilt zwar auch der Versicherungsschutz, sollte das Auto beschädigt oder gar gestohlen werden. Allerdings: Das Fahrzeug darf weder an der Straße noch auf einem öffentlichen Parkplatz – dazu zählen auch Gemeinschaftsparkplätze von Mehrfamilienhäusern – abgestellt werden, sondern nur in einer (Tief-)Garage respektive unter einem Carport oder auf einem privaten, umfriedeten Platz. Dadurch entstehen gegebenenfalls zusätzliche Kosten.

Sparen bei der Kfz-Versicherung

Grundsätzlich bietet das Saisonkennzeichen jedoch reichlich Sparpotenzial. Zum einen entfallen die Gebühren, die sonst zwei Mal jährlich bei der Zulassungsstelle gezahlt werden müssten. Zum anderen fährt man auch in puncto Kfz-Versicherung deutlich günstiger, weil für die Monate, die das Fahrzeug stillsteht, keine Beiträge in Rechnung gestellt werden. Angenommen, das Saisonkennzeichen gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten, zum Beispiel von April bis September, würde nur die Hälfte der sonst üblichen Prämie erhoben. Ob sich das Saisonkennzeichen rechnet, unter Berücksichtigung möglicher Kosten für den Stellplatz, muss im Einzelfall geklärt werden.

Schadensfreiheitsrabatt beachten

Wenn ein Saisonkennzeichen beantragt wird, sollte man sich auch Gedanken um den Schadensfreiheitsrabatt machen. Hier gilt nicht automatisch die Regel: Für jedes Jahr ohne Schaden geht es eine Schadensfreiheitsklasse nach oben. Das ist nur der Fall, wenn das Fahrzeug für mindestens sechs Monate im Jahr zugelassen ist. Deshalb würde es wenig Sinn machen, die Option nur für vier oder fünf Monate zu nutzen. Auf lange Sicht betrachtet ist es daher deutlich günstiger, den Wagen für ein halbes Jahr angemeldet zu lassen, auch wenn er innerhalb dieses Zeitfensters ein paar Wochen nur steht.

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