Nach Unterbrechung wieder in Vollkasko versichern: In welche SF-Klasse wird man nach der Pause eingestuft?

Sobald das Auto ein paar Kilometer mehr auf dem Zähler hat, sich die Zeichen der Zeit im Lack widerspiegeln und der Listenwert langsam aber sicher in den Keller rutscht, entscheiden sich die meisten Autobesitzer, die Vollkaskoversicherung zu kündigen und es bei einer Teilkasko zu belassen. Die Entscheidung ist durchaus nachvollziehbar, weil sich damit Geld sparen lässt. Eine Frage bleibt aber: Was passiert während bzw. nach der Unterbrechung mit der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse)? Sie ist in der Vollkasko für die Versicherungsprämie ausschlaggebend.

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Der Faktor Zeit

Wird die Vollkaskoversicherung unterbrochen, ist der entscheidende Faktor die Zeit. Abhängig davon, für wie viele Monate oder Jahre der Vollkaskoschutz beendet und ggf. gegen die Teilkasko eingetauscht wird, verändert sich auch die Schadensfreiheitsklasse. Zwar gibt es Faustregeln, nach welchem Schema die Kfz-Versicherer bei einer Neueinstufung vorgehen. Sie sind allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern lassen sehr viel Spielraum. Letztlich kommt es auf die Kulanz des Versicherungsunternehmens und das Verhandlungsgeschick an. Deshalb überlässt man so etwas gern einem freien Versicherungsmakler. Teilweise kann es sich sogar lohnen, gleich die Kfz-Versicherung zu wechseln, wenn der neue Anbieter mehr Entgegenkommen bei der SF-Klasse zeigt. Der Wehr- oder Ersatzdienst wird übrigens nicht als Unterbrechung gewertet, hier gilt eine Sonderregelung.

Dauer der Unterbrechung

Im Folgenden die gängige Vorgehensweise bei einer Unterbrechung der Vollkaskoversicherung:

  • maximal sechs Monate: Wird für weniger als ein halbes Jahr pausiert, passiert gar nichts und bleibt die SF-Klasse unberührt. Die Assekuranz stuft den Kunden in der Vollkaskoversicherung so ein, als hätte er den Vertrag nicht unterbrochen.
  • bis zu einem Jahr: Verzichtet der Kunde für bis zu ein Jahr auf die Vollkasko und entscheidet sich dann für einen neuen Vertrag, bleibt die bisherige Schadensfreiheitsklasse bestehen. Es erfolgt keine Rückstufung.
  • bis zu sieben Jahre: Nach zwölf Monaten korrigieren viele Kfz-Versicherer die SF-Klasse Jahr für Jahr um eine Stufe nach unten, sofern keine neue Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Andere Unternehmen belassen die Schadensfreiheitsklasse, wie sie vor der Kündigung war. Bei einem Anbieterwechsel muss dazu unter Umständen nachgewiesen werden, dass für die gesamte Zeit über eine gültige Fahrerlaubnis vorlag.
  • ab sieben Jahren: Schwierig wird es, wenn die Vollkaskoversicherung länger als sieben Jahre ruht. Im Regelfall heißt das, der alte Schadensfreiheitsrabatt (Info) erlischt und man muss von vorne anfangen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen und wird zum Teil die bisherige SF-Klasse reaktiviert – vorausgesetzt der Kunde hatte ununterbrochen eine Fahrerlaubnis und kann einen Nachweis über die Vorversicherung erbringen – dazu sollte man die Verträge lange genug aufbewahren, weil die Unternehmen die Daten nach sieben Jahren löschen.

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