Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit

Im Straßenverkehr reicht eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon hat man dem Vordermann einen kleinen Stups gegeben, hängt mit dem Auto im Straßengraben oder übersieht das warnende Rot der Ampel und verursacht einen Unfall. Da Versicherungen, insbesondere im Rahmen der Vollkaskopolice, nur äußerst ungern zahlen, prüfen sie jeden dieser Vorfälle. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, droht Ärger bis hin zum Gerichtsverfahren. Um diesen Rattenschwanz an Problemen zu umgehen, bietet sich ein Vertrag mit „Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit“ an.

Einst: das Alles-oder-Nichts-Prinzip

Doch was bedeutet dieser Verzicht überhaupt und was bringt er? Um diese Frage zu beantworten, muss man ein wenig zurückblicken. Bis vor einigen Jahren galt bei Vollkaskoschäden das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Konnte die Assekuranz dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachweisen und stand das Gericht aufseiten des Unternehmens, gab es für den Betroffenen keinen Pfennig, weil für die Kfz-Versicherung keine Leistungspflicht mehr bestand. Diese Vorgehensweise wurde zugunsten der Kunden geändert. Inzwischen wird quotiert. Das heißt: Die Versicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der Rest geht zulasten des Kunden.

Heute: Quotierung

Wie genau diese Quotierung aussieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat zwar einige Vorschläge unterbreitet. Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an. In den Gerichtsurteilen, bei denen bereits quotiert wurde, mussten die Assekuranzen bei einem Rot-Verstoß zum Beispiel nur 50 Prozent der Kosten tragen. Das sind immerhin 50 Prozent mehr als nach dem alten System. Trotzdem wird es für Versicherte bei grober Fahrlässigkeit relativ teuer, vor allem, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.

Kundenfreundliche Lösung

Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zahlt die Kfz-Versicherung immer in voller Höhe, ob der Kunde nun durch das Lesen einer SMS abgelenkt wurde oder weil er sich nach einem Schokoriegel gebückt hat. Da sich niemand davon freisprechen kann, mal kurz nicht aufzupassen, ist die Klausel ideal und äußerst kundenfreundlich. Die Vereinbarung, die inzwischen bei vielen Vollkaskopolicen zum Standard gehört – einen Überblick kann man sich mittels eines Kfz-Versicherungsvergleichs verschaffen –, ist allerdings kein Freibrief. Sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ans Steuer zu setzen, ist nicht grob fahrlässig, sondern schlichtweg dumm. Auch wenn man den Schlüssel stecken oder für jedermann zugänglich liegen lässt, greift der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit nicht.

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