Stichtag 30.11.2009

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Kfz-Versicherung kündigen

Mit unserem Service und Tipps haben Sie es ganz einfach, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wir zeigen Ihnen, welche Dinge bei einer Kündigung zu beachten sind, zu welchem Zeitpunkt sie möglich ist und wie Sie im Handumdrehen das Kündigungsschreiben aufsetzen. Fangen wir also mit der gebräuchlichsten Kündigung an…

Ordentliche Kündigung: Stichtag 30.11.2009 – Ihre große Chance!

Für die Mehrheit aller Versicherungsverträge gilt der 30.11.2009 als Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung (Kündigungsfrist). Der Kündigungstermin liegt dann auf dem 31.12.2009/01.01.2010. Dabei handelt es sich um das ordentliche Kündigungsrecht, das jedem Versicherungsnehmer regulär jedes Jahr zusteht. Würde man nicht kündigen, dann verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr.

Ganz wichtig ist, dass die Kündigung nicht nur bis zum 30.11.2009 abgeschickt wird, sondern auch bei der Versicherungsgesellschaft eingeht! Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig zu kündigen und sich den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen zu lassen. Wenn Sie unseren Formularservice für die Kfz-Versicherungskündigung nutzen, dann erhalten Sie Ihr persönliches Kündigungsschreiben fertig ausformuliert zum Download und brauchen sich um fast nichts mehr zu kümmern. Einfach nur noch den Brief unterschreiben und abschicken. Mehr Arbeit können wir Ihnen leider nicht abnehmen.
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Ordentliche Kündigung: 1 Monat vor Vertragsende

Nicht alle Versicherungsverträge lassen sich zum 31.12. des Jahres kündigen. Wie oben schon erwähnt, gilt der 30. November nicht immer als Kündigungsfrist. Es gibt genauso auch Verträge, die mit Vertragsbeginn für volle 12 Monate abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass sich solch ein Vertrag immer nur mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen lässt. Ein Beispiel: Der Versicherungsbeginn ist der 15.04.2009. Das Versicherungsende ist nach 12 Monaten am 14.04.2010 um 24 Uhr. Die Kündigungsfrist (Stichtag) liegt einen Monat zuvor: 14.03.2010.
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Sonderkündigungsrecht: Mehr Möglichkeiten für Sie!

 Weitere Möglichkeiten bieten sich mit dem Sonderkündigungsrecht. Wir haben Ihnen dazu alle Fälle zusammengetragen, in denen Sie Ihre Kfz-Versicherung auch noch kündigen können.

  • Versicherungsprämie wird erhöht
  • Typklasse / Regionalklasse werden geändert
  • Schadenregulierung
  • Fahrzeugwechsel

» Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Sonderkündigungsrecht!