Kfz-Versicherung kündigen

Mit unserem Service und Tipps haben Sie es ganz einfach, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wir zeigen Ihnen, welche Dinge bei einer Kündigung zu beachten sind, zu welchem Zeitpunkt sie möglich ist und wie Sie im Handumdrehen das Kündigungsschreiben aufsetzen.

Sticht 30.11.2011 verpasst? Sonderkündigungsrecht nutzen!

Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie außer der Reihe Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Wir haben Ihnen dazu alle Fälle zusammengetragen, in denen Sie Ihre Kfz-Versicherung auch jetzt noch wechseln können.

  • Versicherungsprämie wird erhöht
  • Typklasse / Regionalklasse werden geändert und die Versicherung dadurch teurer
  • Schadenregulierung durch den Versicherer
  • Verweigerung einer Schadenregulierung
  • Fahrzeugwechsel

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Sonderkündigungsrecht!

Ordentliche Kündigung: Stichtag 30.11.2011 ist vorbei

Für die Mehrheit aller Versicherungsverträge gilt dieses Jahr der 30.11.2011 als Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung (Kündigungsfrist). Der Kündigungstermin liegt dann auf dem 31.12.2011 um genau 24 Uhr. Dabei handelt es sich um das ordentliche Kündigungsrecht, das jedem Versicherungsnehmer regulär jedes Jahr zusteht. Würde man nicht kündigen, dann verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr.

Ganz wichtig ist, dass die Kündigung nicht nur bis zum 30.11.2011 abgeschickt wird, sondern auch bei der Versicherungsgesellschaft eingeht! Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig zu kündigen und sich den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen zu lassen. Wenn Sie unseren Formularservice für die Kfz-Versicherungskündigung nutzen, dann erhalten Sie Ihr persönliches Kündigungsschreiben fertig ausformuliert zum Download und brauchen sich um fast nichts mehr zu kümmern. Einfach nur noch den Brief unterschreiben und abschicken. Mehr Arbeit können wir Ihnen leider nicht abnehmen.
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Ordentliche Kündigung: 1 Monat vor Vertragsende

Nicht alle Versicherungsverträge lassen sich zum 31.12.2011 kündigen. Wie oben schon erwähnt, gilt der 30. November 2011 nicht für jeden Versicherungsvertrag als Kündigungsfrist. Es gibt genauso auch Verträge, die mit einem unterjährigen Vertragsbeginn für volle 12 Monate abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass solch ein Versicherungsvertrag für volle 12 Monate gilt und nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist. Aber auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da das Versicherungsjahr inmitten des Kalenderjahres endet, liegt die Kündigungsfrist nicht auf dem 30. November, sondern ganz individuell – je nachdem wann der Versicherungsvertrag abläuft.

Ein Beispiel: Der Versicherungsbeginn ist der 15.04.2010. Das Versicherungsende ist nach genau 12 Monaten am 14.04.2010 um 24 Uhr. Die Kündigungsfrist (Stichtag) liegt einen Monat zuvor: 14.03.2010.
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