Zusammenfassung zum Wechselkennzeichen

„Was lange währt, wird endlich gut.“ Dieser Sinnspruch trifft auf das Wechselkennzeichen nur bedingt zu. Es brauchte zwar mehrere Jahre, ehe die Rahmenbedingungen festgezurrt waren. In dieser Zeit mussten die ursprünglichen Vorschläge und Forderungen der Ideengeber allerdings reichlich Federn lassen. Geblieben ist ein durchaus solides Grundgerüst, das Ende 2011 vom Bundesrat durchgewunken wurde und am 1. Juli 2012 endlich Realität werden kann. Verbesserungen sind wünschenswert und glücklicherweise nicht ganz ausgeschlossen.

Vorbilder: Österreich und Schweiz

Das Konzept wurde weitgehend in Österreich und in der Schweiz abgekupfert. Dort dürfen schon seit Jahren mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen genutzt werden. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC), Kfz-Experten und zuletzt auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer griffen diese Idee auf und formulierten erste Lösungsansätze, wie das Wechselkennzeichen in der Bundesrepublik aussehen könnte. Ziel war und ist es auch heute noch, Anreize für den Kauf emissionsarmer Zweitwagen zu schaffen, um den Geldbeutel der Autofahrer und die Umwelt zu schonen.

Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer

Dieser Anreiz sollte vor allem finanzieller Art sein. Analog zum Modell bei unseren Nachbarn war daher angeregt worden, die Kfz-Steuer und die Beiträge für die Kfz-Versicherung nur noch für das jeweils teuerste Fahrzeug zu erheben. Daraus wird nichts, zumindest nicht in puncto Steuer. Dank eines Vetos vom Bundesfinanzminister müssen die Abgaben nach wie vor für jedes Auto, Wohnmobil oder Motorrad entrichtet werden. Wie die Konditionen für die Autoversicherung aussehen, wenn der Kunde ein Wechselkennzeichen beantragt hat, steht noch nicht fest (Stand Ende April 2012). Liest man zwischen den Zeilen, ist die Versicherungsbranche nicht sonderlich begeistert, weil sie einen Beitragsrückgang befürchtet. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, dass es spezielle Tarife geben wird.

Die Kombinationsmöglichkeiten

Beantragen dürfen das Wechselkennzeichen Halter von zwei Fahrzeugen der gleichen EU-Klasse. Berücksichtigung fanden die Klassen M1 (Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), L (Krafträder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse). Innerhalb der einzelnen Gefüge darf beliebig kombiniert werden. Während in der Klasse 01 lediglich die Konstellation Anhänger-Anhänger möglich ist, bestehen in M1 und L deutlich mehr Optionen. M1: Pkw-Pkw, Oldtimer-Oldtimer, Wohnmobil-Wohnmobil, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil oder Oldtimer-Wohnmobil. In der Klasse L sind denkbar: Motorrad-Motorrad, Motorrad-Leichtkraftrad oder auch Motorrad-Quad bzw. Trike.

Wechselkennzeichen

Das Nummernschild und die Regeln

Jedes der beiden Fahrzeuge wird mit einem fest montierten Nummernschild versehen, das um ein auswechselbares Element ergänzt wird. Die wichtigste Regel: Genutzt werden darf immer nur eines der Fahrzeuge. Das andere darf während dieser Zeit weder im Straßenverkehr bewegt noch an öffentlichen Straßen abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Für Fahrzeuge, die über einen definierten Zeitraum im Jahr genutzt werden, wird das Saisonkennzeichen eine echte Alternative bleiben.

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