Kfz-Versicherung mit Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts von Dienstwagen

Vom Firmenwagen zum eigenen Auto: So nutzen Sie unfallfreie Dienstjahre für eine günstige Kfz-Versicherung
Wer über viele Jahre hinweg einen Dienstwagen gefahren ist, bekam den Versicherungsschutz für den Firmenwagen über den Arbeitgeber bezahlt und hatte damit auch finanzielle Vorteile. Doch was passiert, wenn der Firmenwagen durch einen Arbeitgeber- oder Stellenwechsel, Ruhestand oder den Umstieg auf ein privates Fahrzeug wegfällt?
Wer nun erstmals seit Jahren wieder ein Auto auf den eigenen Namen zulässt, erlebt oft einen Preisschock: Ohne Vorversicherung droht die Einstufung als Fahranfänger in eine teure Schadenfreiheitsklasse (SF 0 oder SF ½) – obwohl man jahrelang unfallfrei unterwegs war.
Die gute Nachricht: Mit den richtigen Schritten lässt sich die nachgewiesene Fahrpraxis nutzen, um den Versicherungsbeitrag für das neue Privatauto drastisch zu senken.
Wichtiger Hinweis vorab: Nicht jede Versicherung akzeptiert Dienstwagenzeiten auf dieselbe Weise. Und auch nicht alle Versicherungsgesellschaften spielen überhaupt mit. Zudem muss man zwischen der echten Rabattübertragung und der Sondereinstufung auf Kulanzbasis unterscheiden.
Die zwei Wege der Anrechnung: Sondereinstufung vs. Rabattübertragung
Wenn Sie Ihre Dienstwagenzeiten bei einer Kfz-Versicherung geltend machen wollen, unterscheidet die Branche grundsätzlich zwei Wege. Welcher Weg für Sie infrage kommt, hängt stark von der Vertragsstruktur Ihres bisherigen Arbeitgebers ab.
1. Die Sondereinstufung (Branchenüblicher Kulanzweg)
Da Flottenverträge von Unternehmen meist über Pauschaltarife laufen, existiert für das einzelne Fahrzeug oft kein individueller Schadenfreiheitsrabatt (SFR), der rechtlich auf Sie übertragen werden könnte. Hier greift die sogenannte Sondereinstufung: Der neue Versicherer stuft Sie im Rahmen einer Kulanzregelung anhand Ihrer unfallfreien Dienstjahre direkt in eine bessere SF-Klasse ein.
- Funktionsweise: Sie weisen Ihre Fahrpraxis schriftlich nach, und die Versicherung gewährt Ihnen ab Tag 1 einen günstigen Beitragstarif.
- Der Haken: Diese Einstufung ist ein interner Rabatt des jeweiligen Anbieters. Wechseln Sie nach einigen Jahren zu einem anderen Versicherer, übermittelt die bisherige Gesellschaft an den Nachversicherer nur die tatsächlich bei ihr selbst erstandenen „echten“ Vertragsjahre – die anerkannten Dienstwagenjahre verfallen beim Wechsel.
2. Die reguläre echte SF-Übertragung (Vertragsübernahme per TB28)
War Ihr Dienstwagen nicht über einen Flottenvertrag, sondern über einen Einzelvertrag auf das Unternehmen versichert, ist theoretisch eine Übertragung der SF-Klasse möglich. Das gilt jedoch mehr in der Theorie als in der Praxis.
- Funktionsweise: Über ein offizielles Formular (meist der GDV-Standard TB28) tritt der Arbeitgeber die SF-Klasse rechtsverbindlich an Sie ab.
- Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss schriftlich auf den Schadenfreiheitsrabatt verzichten. Zudem begrenzen viele Versicherer eine Übertragung juristischer Personen (z.B. GmbH) auf Privatpersonen stark oder verlangen den Nachweis, dass der Wagen ausschließlich von Ihnen genutzt wurde.
- Führerschein-Regel: Sie können niemals mehr SF-Klassen übernehmen, als Sie seit dem Erwerb Ihres Führerscheins hätten selbst erfahren können.
Welche Voraussetzungen gelten bei der Dienstwagen Regelung?
Damit ein Versicherer Ihre Jahre (Schadenfreiheitsrabatt) des Firmenwagens auf Ihr Privatfahrzeug anrechnet, müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt werden:
- Ausschließliche oder Hauptnutzung: Sie müssen das Fahrzeug überwiegend selbst gefahren sein. Reine Poolfahrzeuge, die von wechselnden Belegschaftsmitgliedern genutzt werden, sind von der Anrechnung meist ausgeschlossen.
- Kombinierte Nutzung: Der Dienstwagen war Ihnen explizit auch zur privaten Nutzung überlassen (oder wurde nachweislich im Arbeitsalltag als Hauptfahrzeug genutzt). Die Überlassung darf nicht nur gelegentlich gewesen sein.
- Schadenfreiheit: Für die anzurechnenden Jahre dürfen keine oder nur nachgewiesene Schäden über die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung abgewickelt worden sein. Bei regulierten Schäden am Firmenwagen müssen diese in der Arbeitgeberbescheinigung aufgelistet werden. Es erfolgt dann bei der Sondereinstufung für einen neuen Privatwagen eine Rückrechnung der SF-Jahre nach der bedingungsgemäßen Rückstufungstabelle.
- Firmenwagen und Privatwagen müssen PKWs sein: In aller Regel müssen beide Fahrzeuge, also der bisherige Dienstwagen wie auch das neu zu versichernde Fahrzeug ein PKW sein (Ausnahme: Lippische siehe unten). Die Anrechnung der Zeiten auf ein Campingfahrzeug / Wohnmobil, Motorrad oder LKW bis 3,5t ist in der Regel nicht möglich.
- Keine anderweitige Übernahme von SF: Es besteht oder bestand bisher keinerlei eigene KFZ-Versicherung auf Ihren Namen (außer vor der Dienstwagennutzung). Ein anrechenbarer Schadenfreiheitsrabatt (SFR) aus einem vorherigen KFZ-Versicherungsvertrag ist nicht oder nicht mehr vorhanden.
- Keine abweichende Halterschaft: Das neue Fahrzeug muss auf Ihren Namen zugelassen und versichert werden. Es darf kein abweichender Fahrzeughalter sein.
- Keine Addition von Zeiträumen: Es gilt, dass die Zeiten von verschiedenen Arbeitgebern nicht addiert werden können. Es wird jeweils nur die Dienstwagenzeit beim letzten Arbeitgeber gewertet.
- Kein Rechtsanspruch: Die Sondereinstufung für ehemalige Dienstwagenfahrer unterliegt keinem Rechtsanspruch, sondern ist eine freiwillige Regelung des jeweiligen Versicherers. Nennen wir es Kulanz oder „Goodwill“, um einen neuen Versicherungskunden zu gewinnen oder einen Bestandskunden zu halten.
- Sondereinstufung ist nicht mitnahmefähig: Gewährt der Versicherer eine Sondereinstufung anhand des Zeitraums einer Dienstwagennutzung, dann gilt diese SF-Einstufung nur bei diesem Versicherer. Wenn Sie später die Versicherung wechseln wollen, dann sollten Sie vorab bedenken, dass die SF-Einstufung nicht an den neuen Versicherer bestätigt wird. In dem Fall würde nur die tatsächlich schadenfreie Zeit weiterbestätigt werden.
Herzstück der SF-Anrechnung: Die Arbeitgeberbescheinigung
Versicherungsgesellschaften, die die Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts für Sie ermöglichen, verlangen alle eine Arbeitgeberbescheinigung zu Ihren bisher genutzten Dienstwagen.
Die Dienstwagenbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgestellt) muss zwingend folgende Angaben enthalten:
| Erforderlicher Inhalt | Details & Bedeutung |
|---|---|
| Personalien | Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum des Arbeitnehmers. |
| Fahrzeugdaten | Amtliches Kennzeichen und Modell des genutzten Firmenwagens. |
| Nutzungszeitraum | Exakter Zeitraum (Monat/Jahr bis Monat/Jahr) der Überlassung. |
| Hauptfahrereigenschaft | Ausdrückliche Bestätigung der ständigen/ausschließlichen Nutzung. |
| Schadenverlauf | Auflistung aller regulierten Schäden oder Bestätigung kompletter Schadenfreiheit. |
Liste: Kfz-Versicherungen mit Anrechnung Dienstwagenzeit
Da nicht alle Versicherungen eine Dienstwagenregelung haben, stehen Sie vor der Frage: welche Versicherungen rechnen mir die Zeit des Dienstwagens überhaupt an? Wir zeigen hier die Versicherungsgesellschaften, die durch eine Arbeitgeberbescheinigung die Zeit Ihres Firmen-/Dienstwagens für eine neue und private Kfz-Versicherung anrechnen. Zugleich stellen wir Ihnen die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen für die SF-Anrechnung vor einschl. Download des jeweiligen Formulars zur Arbeitgeberbescheinigung.
- Allianz
- R+V / KRAVAG
- Itzehoer
- BavariaDirekt
- Lippische
- VHV
- Verti
- Dialog
- Janitos
- HDI
- Barmenia / Adcurri
Allianz – Dienstwagenregelung
Voraussetzungen / Bedingungen
- Arbeitgeber muss die Dienstwagenzeit bestätigen
- Ihnen steht kein Dienstwagen mehr zur Verfügung
- Sie haben derzeit keinen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt, den Sie für Ihr privates Fahrzeug nutzen könnten
- Ihr neu zu versicherndes Privatfahrzeug muss ein PKW / Auto sein
- ausgefüllte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung (Download)
- mind. 2-3 Gehaltsnachweise über den gesamten Zeitraum der Dienstwagenbereitstellung verteilt
- Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite
R+V / KRAVAG – Dienstwagenregelung
Voraussetzungen / Bedingungen
- Arbeitgeber muss die dauerhafte Dienstwagenzeit bestätigen (nicht nur gelegentliche Nutzung)
- Ihr neu zu versicherndes Privatfahrzeug muss ein PKW / Auto sein
- Sie haben derzeit keinen Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung
- ausgefüllte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung (Download)
- Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite
Itzehoer business mobil (nur über Degenia / Versicherungsmakler)
Die Kraftfahrtversicherung für ehemalige Dienstwagennutzer, die keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt nachweisen können und aus dem Betrieb ausgeschieden sind. Der Versicherungsbeitrag kann sich um bis zu 55% reduzieren – bei vollen Leistungen.
Voraussetzungen / Bedingungen
- Fahrzeugnutzung darf nur vom Versicherungsnehmer (Sie) und Partner erfolgen
- Beide müssen mind. das 25. Lebensjahr vollendet haben
- Das Firmenfahrzeug (nur PKW) muss Ihnen täglich 24 Stunden überlassen worden sein
- Das Ende der Firmenwagennutzung darf maximal 24 Monate vor Antragsstellung liegen
- Sie müssen aus der Firma ausgeschieden sein.
- Ihr Arbeitgeber darf nicht mit Ihnen (Versicherungsnehmer) verwandt oder Lebenspartner sein
- Bestätigung des Zeitraumes der Dienstwagennutzung durch den Arbeitgeber
- Bestätigung von max. 2 Arbeitgebern wird verrechnet
- Ihr neu zu versicherndes Privatfahrzeug muss ein PKW / Auto sein
- keine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts von sog. „Pool Fahrzeugen“. Es muss ein echter Schadenfreiheitsrabatt nachweisbar sein.
- Die Ermittlung der SF-Klasse erfolgt wie bei einer Rabattübertragung (unter Berücksichtigung eventueller Schäden, Führerscheinbesitz und Beginn der Nutzung).
- ausgefüllte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung business mobil (Download)
- Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite
- Beispiel: Führerscheindatum: 01.06.1980. Anfang der Nutzung des Firmenfahrzeugs: 01.04.2006. Ende der Nutzung: 01.04.2022. Schadenfreier Verlauf. Als Sondereinstufung wird die SF 16 anstatt der SF 1/2 gewährt
Bavariadirekt – Dienstwagenregelung
Voraussetzungen / Bedingungen
- Arbeitgeber muss dauerhafte und schadenfreie Dienstwagenzeit bestätigen
- Dienstwagen und das neu zu versichernde Privatfahrzeug müssen ein PKW / Auto sein
- Sie haben derzeit keinen Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung
- ausgefüllte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung nicht älter als 6 Monate (Download)
- Arbeitsverhältnis darf nicht länger als 6 Monate beendet sein
- Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite
Lippische – Dienstwagenregelung
Die Lippische bietet eine Lösung für Kunden, die bisher einen Dienstwagen sowohl gewerblich als auch privat genutzt haben und dafür bislang keinen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) anrechnen lassen konnten. Die Lippische berechnet einen fiktiven SFR für folgende privat oder gewerblich genutzte Fahrzeuge: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge sowie Lkw bis 3,5 t
(Lieferwagen)
Voraussetzungen / Bedingungen
- Der Versicherungsnehmer hatte einen Dienstwagen zur gewerblichen und privaten Nutzung.
- Die Dienstwagennutzung ist beendet.
- Aus der Dienstwagennutzung kann kein echter SFR übernommen werden.
- (formlose) Arbeitgeberbescheinigung (Download)
- Bestand während der Dienstwagennutzung bereits ein Kfz-Versicherungsvertrag bei der Lippischen, wird die Sondereinstufung maximal auf SF 10 begrenzt.
- Die Regelung gilt nur für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein Firmenfahrzeug zum alleinigen Gebrauch gefahren haben. Sie gilt nicht für Fahrer, die berufsbedingt aus anderen Gründen ein Firmenfahrzeug gefahren haben (zum Beispiel Fahrer von Werkstattwagen, Lieferfahrzeugen, Vorstandsfahrer).
VHV Dienstwagenregelung
Voraussetzungen / Bedingungen
- Das bisher versicherte Fahrzeug ist ein Personenkraftwagen, der als Dienstwagen genutzt wurde.
- Der Versicherungsnehmer muss den Dienstwagen an mind. 150 Tagen pro Kalenderjahr genutzt haben.
- Das Arbeitsverhältnis muss dort beendet sein.
- Zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Vertragsbeginns liegen nicht mehr als 6 Monate.
- Über den Zeitraum, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt wurde, und die in den letzten 3 Kalenderjahren angefallenen Schäden wird eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt.
- Bei dem auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, der überwiegend privat und ausschließlich vom Versicherungsnehmer und seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner genutzt wird.
- es wird nur das VHV Formular akzeptiert (Download)
- alle Bedingungen laut Formular müssen erfüllt sein:
Maßgeblich für die Einstufung ist nur die Bescheinigung des letzten Arbeitgebers. Eine Addition von Zeiträumen bei verschiedenen Arbeitgebern ist nicht möglich.
Die Einstufung erfolgt in die Schadenfreiheitsklasse, die sich unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem der Dienstwagen regelmäßig mit einem gültigen Führerschein geführt wurde, und der durch den Arbeitgeber bestätigten Schäden ergibt. Hierbei kann jedoch maximal die vom Arbeitgeber bestätigte SF-Klasse bzw. – wenn der Vertrag des Arbeitgebers bei der VHV versichert ist – die vorhandene SF-Klasse angerechnet werden.
Bei Einzelunternehmen, insbesondere bei Namensgleichheit von Arbeitgeber und Versicherungsnehmer, behalten wir uns vor, eine Anfrage zum Schadenverlauf bei der Versicherung des auf den Arbeitgeber zugelassen Pkw zu halten.
Die Entscheidung über die Anrechnung des schadenfreien Verlaufes bleibt allein der VHV vorbehalten.
Im Falle eines Versichererwechsels erhält der Nachversicherer entgegen den Bestimmungen von I.8.2 der AKB eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne diese Sonderregelung ergeben hätte.
Eine Anrechnung kann unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen nicht erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer für das zu versichernde Fahrzeug bereits einen Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der bei der VHV oder einem anderen Versicherer in eine Schadenklasse S oder M bzw. in Klasse 0 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft ist oder diese Klasse im Sinne
von I.8 der AKB von einem anderen Versicherer abgefragt werden könnte.
Verti – Danke-Chef-Tarif
Voraussetzungen / Bedingungen
- die max. SF-Klasse als Sondereinstufung richtet sich nach den Fahrern
- vom Fahrer mit der kürzesten Führerscheinzeit wird ein Jahr abgezogen
- Beispiel: jüngster Fahrer hat den Führerschein seit 5 Jahren, dann wird max. SF4 als Sondereinstufung hinterlegt
- Es spielt dabei keine Rolle, ob die Dienstwagenzeit viel länger war oder nicht!
- ausgefüllte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung nur über das Verti-eigene Formular (Download)
- aktuelle Gehaltsabrechnung
Dialog Versicherung
Voraussetzungen / Bedingungen
- max. Anrechnung bis SF-Klass 4
- Arbeitgeberbestätigung über die Dienstwagenzeit und Schadenfreiheit erforderlich (Download)
Janitos
Voraussetzungen / Bedingungen
- max. Anrechnung bis SF-Klasse 4
- Arbeitgeberbestätigung über die Dienstwagenzeit und Schadenfreiheit erforderlich (Download)
- Kopie Gehaltsabrechnung, aus dieser die Besteuerung des Dienstwagens hervorgeht
- Das Ende einer anrechenbaren Vorversicherung und der bescheinigte Beginn über die Nutzung von Dienstfahrzeugen dürfen sich maximal 2 Monate überschneiden. Ist der Überschneidungszeitraum größer als 2 Monate oder wurde das Dienstfahrzeug vor einer Vorversicherung gefahren, kann keine Addition von schadenfreien Jahren von Vorversicherung und Dienstfahrzeug erfolgen.
HDI
Voraussetzungen / Bedingungen
- max. Anrechnung bis SF-Klasse 3
- Arbeitgeberbestätigung über die Dienstwagenzeit und Schadenfreiheit erforderlich (Download)
- Ihnen wurde von Ihrem Arbeitgeber ein Dienstwagen zur ständigen und alleinigen dienstlichen und privaten Nutzung überlassen.
- Die Dienstwagenüberlassung ist beendet.
- Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter des hinzukommenden Pkw sind identisch.
- Dienstwagen darf nicht nur gelegentlich überlassen worden sein
- Kopie Führerschein
- Kopie des Dienstwagenüberlassungsvertrags
- Die Nutzung des Dienstwagens liegt bei Anrechnung nicht mehr als zwölf Monate zurück.
Barmenia / Adcurri
Voraussetzungen / Bedingungen
- Einstufung gemäß Schadenverlauf eines von Ihnen ehemalig genutzten Firmenwagens (nur Pkw)
- Für die Ermittlung der SF-Klasse wird maximal der Zeitraum berücksichtigt, in welchem Sie den Firmenwagen überwiegend genutzt haben.
- Arbeitgeberbestätigung über den Zeitraum der Dienstwagenzeit, die Anzahl und die jeweiligen Zeitpunkte der in diesem Zeitraum eingetretenen Schäden (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko) (Download)
- Kopie Führerschein
- Kopie Gehaltsbescheinigung als Nachweis für private Nutzung (Versteuerung des „geldwerten Vorteils“, z. B. anhand der „1-%-Regelung“)
- ehemalige Nutznung des Firmenwagens darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen
- der neu hinzukommende PKW (keine anderen Fahrzeugarten!) muss auf Sie zugelassen und versichert werden
- Schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Pkw auch eine Vollkaskoversicherung ab, und hat für den Firmenwagen bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden, gelten die vorgenannten Regelungen auch für die SF-Klassen-Einstufung der Vollkaskoversicherung.
- Eine Sondereinstufung nach der Firmenwagenregelung kann nur einmal beantragt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So sichern Sie sich den Rabatt
- Schauen Sie bei uns, welche Kfz-Versicherung für Sie in Frage kommt. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches und individuelles Versicherungsangebot für Ihr Fahrzeug.
- Eigene Rabatt-Historie prüfen: Hatten Sie vor der Dienstwagenzeit bereits einen eigenen PKW versichert? Prüfen Sie, wie lange diese Verträge zurückliegen und welche Unterlagen Sie dazu noch finden. Bei Ruhezeiten von 7 bis 10 Jahren können die Schadenfreitsklassen meist nicht mehr verwendet werden, da sie beim jeweiligen Versicherer erloschen sind. Zur Anrechnung der Dienstwagenjahre sollten Sie im Vorfeld wissen, in welchem Zeitraum Sie einen Dienstwagen hatten und ob es Schäden gab.
- Unterlagen beim Arbeitgeber anfordern: Wenden Sie sich frühzeitig an Ihr Fuhrparkmanagement oder die HR-Abteilung und bitten Sie um die Ausstellung der Dienstwagenbescheinigung. Wir halten die entsprechenden Formulare der Versicherungsgesellschaften vor.
- Individuelle Bearbeitung: Senden Sie uns die Arbeitgeberbescheinigung und ggf. weitere erforderliche Unterlagen zu. Wir kümmern uns um die Anrechnung Ihrer Dienstwagenjahre. Das machen wir selbstverständlich für Sie, wenn Sie unser Versicherungsangebot nutzen wollen. Ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mir Dienstwagenjahre anrechnen lassen, wenn ich zwischendurch Schäden hatte?
Ja, allerdings reduzieren regulierte Schäden die Anzahl der anzurechnenden schadenfreien Jahre entsprechend der Rückstufungstabellen des jeweiligen Versicherers.
Kann ich Dienstwagenzeiten auch nachträglich anrechnen lassen?
In der Regel verlangen Versicherer, dass die Unterlagen direkt bei der beim Neuabschluss des Vertrags vorgelegt werden. Manche Kulanzversicherer gewähren eine Nachfrist von wenigen Monaten nach Vertragsbeginn.
Was passiert mit meiner alten privaten SF-Klasse, während ich Dienstwagen fahre?
Wenn Sie vor dem Dienstwagen bereits eine eigene SF-Klasse hatten, ruht diese. Um ein Verfallen nach einigen Jahren zu verhindern, muss diese SF-Klasse auch wieder für ein Fahrzeug genutzt werden (z.B. für einen PKW, Campingfahrzeug, Motorrad oder auch LKW bis 3,5t). Die Zeit bis zu Wieder-Aktivierung der alten Schadenfreiheitsklasse liegt meist bei 7 bis 10 Jahren, je nachdem bei welchem Versicherer die Schadenfreiheitsklasse geführt wird. Die Regelung, wie lange die SF-Klasse noch gespeichert bleibt, sind nicht einheitlich bei allen Versicherungen. Sollten Sie noch eine freie Schadenfreiheitsklasse nachweislich haben, dann ist diese der Dienstwagenregelung vorzuziehen.
