Zweitwageneinstufung

    Sondereinstufung für Ihren Zweitwagen

    Versicherungsvergleich vom Experten

    Jetzt Angaben zum Erstwagen machen

    • Sie selbst oder Ihr Partner im gleichen Haushalt haben bereits ein Fahrzeug.
    • Sie möchten jetzt ein weiteres Fahrzeug zulassen und versichern, für das Sie keinen Schadenfreiheitsrabatt haben.
    • Dann füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie eine sog. Zweitwageneinstufung möchten.
    • Wir können dann ein individuelles Angebot mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen erstellen.
    • Voraussetzung für eine Zweitwageneinstufung ist, dass Sie oder Ihr Partner, ein Elternteil oder ein Kind von Ihnen bereits ein Fahrzeug besitzt. Dieses Fahrzeug ziehen wir als "Erstwagen" heran und prüfen, inwiefern damit ein besserer Schadenfreiheitsrabatt für Ihren Zweitwagen möglich ist.
    Angaben zum Erstwagen
    Persönliche Angaben zum Versicherungsnehmer/in des Zweitwagens:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon:
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